Heinrich Lammasch

Aus den Innsbrucker Dokumenten zu Heinrich Lammasch: Heinrich Lammasch (1853-1920), 1918 letzter k.k. Ministerpräsident, langjähriger Professor des Straf- und Völkerrechts, lehrte diese Fächer von 1885 bis 1889 auch an der Universität Innsbruck.

Lammasch ist ein großer Vertreter der „anderen Universität Innsbruck“. Karl Kraus 1918 über den kaisertreu, katholisch-konservativ gesinnten Pazifisten Heinrich Lammasch: „Der Hofrat Lammasch bleibe der Menschheit und dem Vaterland erhalten, damit sie wieder zueinander kommen! So niedrig die Zeit ist, in der er lebt – er lebe hoch!“ Vgl. Gerhard Oberkofler und Eduard Rabofsky: Heinrich Lammasch (1853-1920). Notizen zur akademischen Laufbahn des großen österreichischen Völker- und Strafrechtsgelehrten, Innsbruck 1993:

  • Der nach Wien, später nach München berufene Strafrechtsordinarius Emanuel Ullmann erstellt das Besetzungsgutachten, das zur Ernennung seines Innsbrucker Nachfolgers Heinrich Lammasch führt. Das Professorenkollegium übernimmt das Gutachten als Fakultätsvorschlag. Dieser wird im Mai 1885 von Dekan Eugen Böhm-Bawerk an das Ministerium weiter-geleitet.
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  • Der nach Wien berufene Heinrich Lammasch erstellt ein Besetzungsgutachten für seine Innsbrucker Nachfolge. Mit Modifikationen wird es zum Fakultätsbeschluss erhoben. Der Wiener Privatdozent Ferdinand Lentner übernimmt die Professur!
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  • 1885-1889. In Innsbrucker Jahren veröffentlicht Heinrich Lammasch 1887 u.a. seine „Studie über Theorie und Praxis des internationalen Strafrechtes“: „Auslieferungspflicht und Asylrecht“. Heinrich Lammasch lehrt insgesamt acht Semester in Innsbruck Strafrecht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie. Über die von der Universitätsquästur geführten Kolleggeld-Abrechnungsbücher sind Heinrich Lammaschs Hörer vollständig dokumentiert. ( Die Matrikel der Universität Innsbruck. Abteilung: Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1849-1918, 2 Bände, bearbeitet von Peter Goller, Innsbruck 1998) –
    Hier die Kolleggeldabrechnung für das Wintersemester 1885/86!
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