Forschungsservices

Zahlreiche Serviceeinrichtungen der Universität Innsbruck unterstützen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei ihren Forschungaktivitäten. Untenstehend werden die Angebote nach Themenbereichen aufgelistet. Zudem werden Regelungen im Bereich der Forschung durch relevante Richtlinien und Policies des Rektorats der Universität Innsbruck zusammengefasst.

Informationen zu Forschungsförderungen finden Sie auf folgender Website.

Informationen und Services nach Themenbereichen

Richtlinien und Policies

Universitäten und ihre Forschenden werden in nationalen und internationalen Vergleichen immer häufiger an den ihnen eindeutig zugeschriebenen Forschungsergebnissen gemessen und Fördermittel regelmäßig auf dieser Grundlage vergeben. Als eine der forschungsstärksten Universitäten Österreichs ist die Universität Innsbruck bestrebt, die Sichtbarkeit ihrer Forschungsanstrengungen stetig zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist die korrekte und einheitliche Angabe der institutionellen Zugehörigkeit (sog. „Affiliation“). Diese korrekte Angabe der Affiliation dient letztlich auch der Reputationssteigerung der/des Einzelnen, da Veröffentlichungen rascher, korrekter und verlässlicher aufgefunden und zugeordnet werden können.

Zur Richtlinie

Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb gehört nach dem Universitätsgesetz 2002 § 2 (UG) zu den leitenden Grundsätzen österreichischer Universitäten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Rektorat der Universität Innsbruck hat daher gemäß UG § 22 mit Beschluss vom 01.07.2026 die folgenden Richtlinien zur Sicherung der Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb erlassen, um dadurch wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden und die Qualität wissenschaftlicher Arbeit zu fördern. Die hier vorliegenden Richtlinien gelten für alle Wissenschaftsdisziplinen, wenngleich angemerkt werden muss, dass es hinsichtlich Publikationskultur, Autorenschaft, Zitierstilen und der Art der Dokumentation wissenschaftlicher Forschung und ihrer Rohdaten fachspezifische Unterschiede gibt.

Als Mitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) bekennt sich die Universität Innsbruck ebenso zur Richtlinie zur Guten Wissenschaftlichen Praxis der ÖAWI.

Zur Richtlinie

Diese Richtlinie regelt die Vorgangsweise im Falle von Rechtsgeschäften mit externen Einrichtungen, Gesellschaften, Unternehmen etc., bei denen ein entsprechendes „Naheverhältnis“ zur Vertragspartei vorliegt. Sie dient dem Schutz aller Beteiligten und soll mögliche Interessenskonflikte vermeiden.

Zur Richtlinie

Die Universität Innsbruck ist aufgrund des Universitätsgesetzes 2002 gesetzlich (§ 27 Abs. 3 UG) verpflichtet, Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln der Universität zur Durchführung von Auftragsforschung, Gutachten, Untersuchungen oder Befundungen einzuheben. 

Zur Richtlinie

Die vorliegende Richtlinie legt fest, welche Regelungen für Einträge in die universitätsinterne Projektdatenbank für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Innsbruck gelten.

Zur Richtlinie

Die vorliegende Richtlinie legt fest, welche Regelungen für pensionierte, in Ruhestand versetzte oder emeritierte Wissenschaftler:innen gelten, wenn diese Forschungsprojekte durchführen oder Gelder aus Guthabens- bzw. Vermögenskonten anweisen wollen. Diese Richtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der drittmittelgeförderten Forschung. Regelungen zu Lehre, Infrastruktur und Fakultäts- bzw. Institutsagenden ist den entsprechenden Richtlinien bzw. Regelungen zu entnehmen.

Zur Richtlinie

Um den Forschern:innen der Universität Innsbruck größtmögliche Unterstützung bei der Abwicklung von Diensterfindungen und der darauf folgenden Verwertung von Forschungsergebnissen zu bieten, hat das Rektorat der Universität Innsbruck eine Patentberatungsstelle im projekt.service.büro eingerichtet. Die Ansiedlung der Patentberatungsstelle im projekt.service.büro wurde ganz bewusst gewählt, um eine möglichst frühe Einbindung der Patentberater:innen in die Forschungsvorhaben zu gewährleisten. Gerade im Vorfeld von Forschungs- und Kooperationsprojekten ist es wichtig, die Wissenschafter:innen in Rechtsfragen zu unterstützen, wie etwa durch die Gestaltung von Forschungs- und Kooperationsverträgen. Die frühe Abklärung, wie mit geistigem Eigentum umgegangen wird, hilft sowohl den Forschern:innen als auch den beteiligten Unternehmenspartnern und bietet allen Beteiligten Rechtssicherheit. Wie im Konkreten vorgegangen werden soll, wird anhand der hier vorliegenden Richtlinien erläutert.

Zur Richtlinie

Die Universität Innsbruck bekennt sich ausdrücklich zu Open Access-Veröffentlichungen und unterstützt damit den freien und nachhaltigen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung erleichtert Open Access den Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Gesellschaft. Darüber hinaus erhöht der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen deren internationale Sichtbarkeit in der Scientific Community und erleichtert deren Langzeitarchivierung und dauerhafte Zitierbarkeit. Deshalb hat die Universität Innsbruck die Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities unterzeichnet.

Zur Richtlinie

Die Universität Innsbruck erkennt die grundlegende Bedeutung von Forschungsdaten und deren Management für eine qualitativ hochwertige Forschung und die wissenschaftliche Integrität an. Sie ist bestrebt, im Umgang mit Forschungsdaten und deren Management die jeweils modernsten Standards umzusetzen.

Die Universität Innsbruck sieht korrekte und einfach zugängliche Forschungsdaten als grundlegenden und integralen Bestandteil der Forschungsarbeit an. Da diese für die Überprüfung von Forschungsprozessen und -ergebnissen unerlässlich sind, haben entsprechend gesicherte und aufbereitete Forschungsdaten nachhaltigen Wert für Forschung und Lehre. Zudem besteht das Potenzial ihrer Nutzung durch die Gesellschaft.

Zur Richtlinie

Compliance bedeutet ein regelkonformes Verhalten und somit die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, internen Vorschriften, ethischen und moralischen Grundsätzen. Die Universität Innsbruck bekennt sich darüber hinaus zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung, zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen sowie zu demokratischen und ethischen Werten in der wissenschaftlichen Forschung. Als verbindlichen Handlungsrahmen hat die Universität Innsbruck am 13.07.2026 Compliance-Richtlinien erlassen, die zum Schutz der Universität und ihrer Angehörigen dienen.

Zur Richtlinie

Weiterführende Richtlinien und Verordnungen des Rektorats

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