Handbuch für Lehrende

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Vorwort »

Organisationsstruktur der Universität Innsbruck »

Studienstruktur an der Universität Innsbruck »

Zuständigkeiten im Bereich Lehre »

  Universitätsstudienleiter*in /Vizerektor*in für Lehre und Studierende 

  Studiendekan*innen und Studienbeauftragte

  Institute

  Fakultäten Servicestelle

  Prüfungsreferat

  Digitale Medien und Lerntechnologien

IT-Unterstützung »

  Lehrdatenverwaltung

  VIS:online

  eCampus/OpenOlat

  Benutzeraccount

  Elektronisch gestützte Prüfungen

Lehrbeauftragung »

  Definition Interne Lehre

  Definition Externe Lehre

Vertragskategorien im Bereich externe Lehre

Informationen der Personalabteilung

  Vergabe von Lehraufträgen

  Informationen zum Kollektivvertrag

  Informationen zu den Betriebsvereinbarungen im Bereich Lehre

Planung von Lehrveranstaltungen »

  Lehrveranstaltungsverzeichnis

  Einteilung des Studienjahres / Lehrveranstaltungsfreie Zeiten

  Lehrveranstaltungstermine, Hörsaal- und Seminarraumbelegung/-reservierung

  Lehrveranstaltungstypen gemäß Satzung

Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache

Planung/Durchführung von Exkursionen

Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase

  ECTS-AP gemäß Curriculum

  Eingabe in die Lehrdatenverwaltung

Durchführung der Lehrveranstaltung »

  Anmeldung zur Lehrveranstaltung (Überprüfung der Voraussetzungen)

  Mindest-/Höchstteilnehmer*innenzahl gemäß Curriculum (Teilungsziffer)

  Terminänderungen

  Anwesenheitspflicht für Studierende

  Beurteilungskriterien

  Erreichbarkeit der Lehrenden/des Lehrenden

  Zugang zu den Gebäuden/Hörsälen/Seminarräumen

  Probleme in Hörsälen/Seminarräumen

  Lehrveranstaltungsanalyse

Prüfungswesen »

  Prüfungsmethoden/Arten von Prüfungen

  Prüfungsanmeldung

  Prüfungstermine

  Durchführung von Prüfungen/Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

  Wiederholung von positiv abgelegten Prüfungen

  Beurteilung von Prüfungen/Prüfungsprotokoll

  Schummeln

  Erlöschen der Zulassung zu ordentlichen Studien

  Prüfungstaxen

  Empfehlung zur Unterstützung für Studierende mit Betreuungspflichten

Schriftliche Abschlussarbeiten »

  Bachelorarbeiten

  Diplom-, Masterarbeiten

  Dissertationen

  Begutachtung von wissenschaftlichen Arbeiten

Wissenschaftliche Integrität »

  Richtlinien zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"

  Einsetzung von Plagiatssoftware

  Verwendung von E-Books in Lehr- und Ausbildungsmaterialien

Qualitätsentwicklung/Fortbildung für Lehrende »

  Qualitätssicherung (Instrumente)

  Hochschuldidaktik

  Meine Lehre

  ProLehre (Innovative Lehreprojekte)

  Interdisziplinäre und Generische Kompetenzen

  Fortbildungsangebot der Personalentwicklung

  Erste Hilfe für Lehrende im Umgang mit Vorfällen sexueller Belästigung

  Weiterbildung

  Habilitationsverfahren

Vertretung & Serviceeinrichtungen »

  Betriebsrat für wissenschaftliches Personal

  Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

  Büro für Gleichstellung und Gender Studies

  Familienservice

  Arbeitssicherheit und Gesundheit

  Behindertenbeauftragte/Behindertenvertrauenspersonen der Universität

  Personalabteilung

  Finanzabteilung

  Rechtsabteilung

  Zentraler Informatikdienst

  Abteilung Gebäude und Infrastruktur

  Universitäts- und Landesbibliothek (ULB)

  Universitäts-Sportinstitut (USI)

  Sprachenzentrum

Rechtliche Grundlagen/Verordnungen/Richtlinien »

  Universitätsgesetz 2002

  Entwicklungsplan der Universität Innsbruck

  Organisationsplan der Universität Innsbruck

  Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen"

  Satzungsteil Evaluierung

  Satzungsteil Validierung

   Informationen zum Bologna-Prozess

  Datenschutz

  Mitteilungsblatt

Nützliche Informationen »

  Parkplatzgenehmigung


 

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach über einem Jahr pandemiedominierter Lehre ein Vorwort zu einem Handbuch für Lehrende zu schreiben, kann und muss sich mit dieser speziellen Situation beschäftigen. Noch nie wurden – neben allen anderen Aspekten unseres Lebens – die Lehrenden und ihr Unterricht so breit gefordert. Innert kürzester Zeit fehlte ein zentrales Element der Lehre: der direkte Austausch mit den Studentinnen und Studenten. Von heute auf morgen mussten beinahe alle Lehrveranstaltungen auf digitale Formate umgestellt werden, waren Nachjustierungen nötig, um diese Änderungen auch rechtskonform abzuhandeln, musste personell wie auch technisch unterstützt werden. Nachdem durchaus nachvollziehbare Startschwierigkeiten bereinigt waren und sich ein, der Situation geschuldeter „Normalbetrieb“ etablieren konnte, wartete die nächste Herausforderung: digitales Prüfen! Tatsächlich stellt die Prüfungsthematik nach wie vor die größte Herausforderung dar, ließen sich doch nicht überall befriedigende Alternativen und Handhabungen finden.

Aber das Vorwort zum Handbuch für Lehrende soll nicht von Schwierigkeiten berichten und dem Jammern eine Bühne bieten, sondern ich möchte vielmehr Ihnen allen danken, was Sie in dieser Zeit geleistet haben, welch hohes Maß an Kreativität sichtbar wurde und wie es unserer Universität gelang, die Studentinnen und Studenten zu positiven Prüfungsergebnissen zu führen.

Das Handbuch für Lehrende wurde vor dieser Pandemie geschrieben, aber es wird die gemachten Erfahrungen mit aufnehmen und sich somit, mit Ihrer Hilfe zu unser aller Unterstützung stetig weiterentwickeln.

 

Gemeinsam mit Begeisterung für universitäre Lehre, Ihr Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende

(seit 01.03.2016)

Innsbruck, April 2021


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 gerade einmal vier Wochen im Amt, habe ich den Worten meine Vorgängerin nicht viel hinzuzufügen. Die Meinung, dass an der Universität die Forschung mehr zählt als die Lehre, ist nicht so leicht auszurotten, vor allem dann  nicht, wenn man „Lehre“ nicht näher definiert: stehe ich fünfhundert unentschlossenen Studierenden gegenüber, die unterhalten werden wollen, muss ich bis morgen dreißig Bachelor-Arbeiten korrigieren oder befinde ich mich in einer Runde wissbegieriger Studentinnen und Studenten, die ihre Forschungsarbeiten vortragen?

All das ist Lehre und ich möchte, dass sie bei den Studierenden gut ankommt, dass die Lehrenden mit Freude arbeiten, dass sie intrinsisch motiviert sind oder sich an immateriellen Belohnungen erfreuen (damit meine ich natürlich nicht, dass Lehre gratis zu leisten ist!). Jeder und jede von uns sehnt sich von Zeit zu Zeit nach einem ruhigen, abgeschiedenen Ort, aber was die Qualität einer Uni ausmacht, das sind vor allem die Studierenden. Sir Robert May hat diesen Umstand 1997 in einem Science Artikel unnachahmlich beschrieben: The nonhierarchical structure of most North American and northern European universities, coupled with the pervasive presence of irre­verent young undergraduate and postgraduate students, could be the best environ­ment for productive research. The peace and quiet to focus on a mission in a research insti­tu­te, undistracted by teaching or other responsibilities, may be a questionable bles­sing.

Ich hoffe, dass dieses Handbuch, zu dem viele meiner Mitarbeiter*innen beigetragen haben, Sie bei Ihrer nobelsten Aufgabe unterstützt!  

 

O. Univ. - Prof. Dr. Roland Psenner

Vizerektor für Lehre und Studierende 

(01.03.2012 - 29.02.2016)

 Innsbruck, März 2012


Sehr geehrte Lehrende der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ansprüche an universitäre Lehre sind in den letzten Jahren immer höher geworden, auch die Erwartungshaltungen sind gestiegen. Der Wandel von der lehrenden- zur studierendenzentrierten Lehre muss erfolgen, die Vorkenntnisse der Studierenden sind sehr unterschiedlich, ebenso ihre Motivationslagen, die Teilnehmer*innenzahlen von Vorlesungen nehmen ständig zu, Begründungen für Benotungen werden häufiger gefordert, die Verbesserung der Hochschuldidaktik wird verlangt.

Wir im Vizerektorat für Lehre und Studierende wollen Sie in Ihrer Lehrtätigkeit unterstützen, wo immer es von unserer Seite aus möglich ist. Daher haben wir auch ein Handbuch für Lehrende zusammengestellt, als Hilfestellung für den universitären Alltag, für externe Lehrende, deren Zahl aufgrund der steigenden Studierendenzahlen immer größer wurde, für neu angestelltes internes wissenschaftliches Personal, aber auch für bereits lehrerfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erleichterung des zielgerichteten Zugreifens auf bestimmte Themengebiete.

Im Handbuch werden bereits vorhandene Richtlinien, Unterlagen, und sonstige Informationen sowie die Organisationsstruktur und die Zuständigkeiten im Bereich Lehre übersichtlich dargestellt. Damit soll auch die Zusammenarbeit von Lehre und Verwaltung erleichtert werden. Es liegt in einer Druck- und einer online-Version vor. Letztere ermöglicht die laufende Ergänzung mit wichtigen Neuerungen.

„Ausgezeichnete Lehre“ ist ein Ziel unseres geltenden Entwicklungsplanes, die Weiterentwicklung der Qualität der Lehre daher ständiges Thema. Das vorliegende Handbuch ist Bestandteil dieser Qualitätskultur.

 

Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Margret Friedrich

Vizerektorin für Lehre und Studierende

(01.10.2006 – 29.02.2012)

Innsbruck, Dezember 2011


 

Organisationsstruktur der Universität Innsbruck

Die Universität Innsbruck wird vom Universitätsrat, dem Rektorat und dem Senat geleitet und ist in 16 Fakultäten und 83 Institute gegliedert.

  http://www.uibk.ac.at/universitaet/ 

 

Studienstruktur an der Universität Innsbruck

Die Universität Innsbruck wurde 1669 gegründet und ist heute mit über 28.000 Studierenden und mehr als 4.500 Mitarbeiter*innen die größte und wichtigste Forschungs- und Bildungseinrichtung in Westösterreich. Die Universität Innsbruck sieht ihre zentralen Aufgaben in Forschung und Entwicklung sowie in Lehre und Weiterbildung. In beiden Bereichen will sie einerseits die regionale Verankerung vertiefen und sich andererseits einen bedeutenden Platz im europäischen Hochschulraum sichern.

Die Studierenden profitieren besonders von der hohen Forschungskompetenz der Innsbrucker Lehrenden. Als Volluniversität liegt die Stärke der Universität Innsbruck im Zusammenwirken einer Vielfalt von Disziplinen und dem damit verbundenen reichhaltigen Lehr- und Lernangebot.

Die Universität Innsbruck bietet Bachelor-, Diplom-, Lehramts- und Masterstudien an. Nach Abschluss eines Diplom-, Master- oder Lehramtsstudiums kann mit einem Doktoratsstudium das Wissen und die Forschungskompetenz erweitert und vertieft werden.

Die in den einzelnen Curricula/Studienplänen formulierten Lernziele werden in den angebotenen Lehrveranstaltungen umgesetzt.

Die an der Universität Innsbruck angebotenen Studienmöglichkeiten finden Sie hier.


Zuständigkeiten im Bereich Lehre an der Universität Innsbruck

Universitätsstudienleiter*in/ Vizerektor*in für Lehre und Studierende

Das gemäß § 19 Abs. 2 Z 2 Universitätsgesetz 2002 für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständige monokratische Organ ist die Universitätsstudienleitung. Die Aufgaben der Universitätsstudienleitung werden an der Universität Innsbruck von der Vizerektorin/vom Vizerektor für Lehre und Studierende  wahrgenommen. Die/Der Universitätsstudienleiter*in bevollmächtigt Studiendekan*innen und Studienbeauftragte für bestimmte Aufgaben. Die Namen der Studiendekan*innen und Studienbeauftragten sowie deren Aufgaben werden jeweils im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Studiendekan*innen und Studienbeauftragte

Für die Organisation der Studien sowie des Lehr- und Prüfungsbetriebs auf Fakultätsebene werden Studiendekan*innen bestellt. Sind an der Fakultät mehrere Studien eingerichtet, können bei Bedarf zusätzlich Studienbeauftragte vorgesehen werden. Diese Universitätslehrer*innen werden von der Universitätsstudienleitung zur Entscheidung zahlreicher Aufgaben in ihrem Namen und nach Maßgabe von hierfür erlassenen Richtlinien bevollmächtigt. Die Studiendekan*innen sind dafür verantwortlich, dass Lehrveranstaltungen gemäß den Curricula unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. rechtlichen Bestimmungen sowie dem tatsächlichen Bedarf anhand der Studierendenzahlen und der budgetären Bedeckbarkeit angeboten werden.

Alle Informationen zu den Aufgaben finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/rektorenteam/lehre/vizerektor/


Institute

An den Instituten erfolgt die Eingabe der Lehrveranstaltungen, die im Rahmen der Curricula/Studienpläne anzubieten sind. Des Weiteren sind die Institute im Bereich der Lehre für das Erfassen von Lehrveranstaltungsprüfungen im VIS:online, für die Reservierung und Buchung von Lehrveranstaltungsterminen zuständig.

Alle Institute finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/institute/

 

Fakultäten Servicestelle

Die Fakultäten Servicestelle ist eine zentrale Verwaltungseinrichtung, die in der Lehre für die 16 Fakultäten für eine optimale und standardisierte Administration zuständig ist. Dazu gehören u.a. die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Eingabe in die Lehrdatenverwaltung (Umsetzung der jeweils gültigen Betriebsvereinbarungen im Bereich Lehre, Bestimmungen des Kollektivvertrags) durch die Institute und somit die Sicherstellung des Lehreangebots für alle Studienrichtungen.  Dies alles erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Studiendekan*innen. Externen Lehrbeauftragten dient die Fakultäten Servicestelle als Anlaufstelle für die Unterzeichnung ihrer Verträge. Weitere Aufgaben im Bereich der Lehre sind die Hörsaal- und Seminarraumverwaltung, das elektronische Auswerten von Multiple Choice Prüfungen und die Abwicklung der Aufnahmeverfahren vor Zulassung.

Die Standorte der Fakultäten Servicestelle finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/

 

Prüfungsreferat

Das Prüfungsreferat ist die zentrale Anlaufstelle für die Studierenden und Lehrenden in allen Prüfungsangelegenheiten.  Zu den wichtigsten Aufgaben gehören neben einem hohen Maß an Informations- und Kund*innenmanagement die Bearbeitung von Prüfungsprotokollen zur Ausstellung von studienabschließenden Zeugnissen und Bescheiden, die Überprüfung von Anmeldungsvoraussetzungen für Fach-, Modul- und studienabschließende Prüfungen, die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen sowie die Datenpflege im VIS:online.

Die Standorte der Prüfungsreferate finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/

 

Digitale Medien und Lerntechnologien Ansprechpersonen

An jeder Fakultät steht eine von Dekan*in, Studiendekan*in und Vorsitzender/m der Curriculum-Kommission nominierte fakultäre Ansprechperson für Digitale Medien und Lerntechnologien zur Verfügung. Diese Ansprechperson wirkt strategisch, operativ und beratend am Thema Digitalisierung in Studium und Lehre mit, verwaltet einen dafür vorgesehenen Teil des Fakultätsbudgets und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Vizerektor für Lehre und Studierende. Den Kontakt zur Ansprechperson Ihrer Fakultät finden Sie hier: https://www.uibk.ac.at/de/rektorenteam/lehre/digitalisierung-in-der-lehre/

 

IT-Unterstützung

Lehrdatenverwaltung

Das im Rahmen aller aktiven Studien bzw. Curricula der Universität Innsbruck anzubietende Lehrveranstaltungsangebot ist für alle Lehrenden und Studierenden im  Vorlesungsverzeichnis abrufbar. Über das Webportal VIS:online, das alle Verwaltungsapplikationen der Universität Innsbruck zur Verfügung stellt, werden von den Instituten sämtliche Lehrveranstaltungen, die gemäß Studienplan bzw. Curriculum anzubieten sind, in die Lehrdatenverwaltung eingetragen. Neben den für die Lehre zuständigen Referent*innen der Institute haben auch alle Lehrenden mit einem aktiven Benutzeraccount (Beantragung) der Universität Innsbruck die Möglichkeit, ihre Lehrveranstaltungen in die Lehrdatenverwaltung einzusehen und dort Änderungen bzw. Ergänzungen (z.B. Ziel und Inhalt, Prüfungsmodus der Lehrveranstaltung) vorzunehmen.

 

VIS:online

Das Webportal VIS:online stellt alle Verwaltungsapplikationen der Universität Innsbruck zur Verfügung. Sie erreichen das Portal über die Webadresse http://vis.uibk.ac.at. Für die Anmeldung benötigen Sie einen aktiven Benutzeraccount des Zentralen Informatikdienstes (ZID). Verwenden Sie Ihren persönlichen Benutzernamen ("c-Kennung") und Ihr Basisvalidierungskennwort ("Mailpasswort").

 

eCampus/OpenOlat 

Der eCampus (https://e-campus.uibk.ac.at/ ) ist das Portal für Digitale Lehre an der Universität Innsbruck. Sie finden auf diesem Portal Best Practice Beispiele aus der Community, Schulungsangebote, FAQs, Anleitungen, Tipps und Tricks zu Didaktik, Services und Werkzeuge wie Sie Ihre Lehre digital gestalten können. Auch den Link auf unser Lernmanagementsystem OpenOlat und detaillierte Hilfeunterlagen finden Sie auf diesem Portal.  

 

Benutzeraccount

Die Dienste des Zentralen Informatikdienstes (ZID) können für Lehre, Forschung und Studium kostenlos genützt werden, es muss allerdings für alle Dienstleistungen ein Benutzungsantrag gestellt werden.

 

Folgende Personengruppen können einen Benutzerantrag stellen:  

  Bedienstete der Universität Innsbruck

  Externe Lehrende, die ausschließlich OLAT nutzen

Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/zid/antrag/

 

Elektronisch gestützte Prüfungen

Zur Unterstützung beim Erstellen, Durchführen und Auswerten von Selbsttests und Fragebögen stellt der Zentrale Informatikdienst folgende Systeme zur Verfügung: 

  • Prüfungsserver: Paper & Pencil Tests mit automatischer Scanner-Auswertung
  • OLAT: Durchführung von Online-Tests, Online-Selbsttests und Fragebögen
  • Particify: webbasiertes Abstimmungssystem zur interaktiv gestalteten Lehrveranstaltung

Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/ecampus/digitale-lehre/edidaktik-pruefen-und-bewerten


Lehrbeauftragung

Definition Interne Lehre

Personen zählen mit ihrer Abhaltung von Lehrveranstaltungen zur sogenannten internen Lehre, wenn sie über eine Stammanstellung an der Leopold-Franzens-Universität verfügen und das Abhalten von Lehre gemäß ihrem Arbeitsvertrag zu ihren Dienstpflichten gehört.

Je nach Arbeitsvertrag besteht für die Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der internen Lehre ein/kein zusätzlicher Abgeltungsanspruch. Grundsätzlich kann man sagen, dass bei Dienstverhältnissen, die vor 01.10.2009 begründet wurden, eine zusätzliche Lehrabgeltung (je nach Dienstnehmergruppe bezeichnet als Kollegiengeld, Lehrzulage, erhöhter Lehrebezug) vorgesehen ist, während die Lehre bei Dienstverhältnissen ab 01.10.2009 im Rahmen des All-In-Gehaltes abgegolten ist. 

 

Definition Externe Lehre

Hierbei handelt es sich um Lehrende, die im Rahmen von befristeten Semesteranstellungen oder noch kürzeren Blockanstellungen ausschließlich mit Aufgaben in der Lehre oder zur Unterstützung des Lehrbetriebes angestellt sind.

Vertragskategorien im Bereich externe Lehre

Folgende Vertragstypen sind in der externen Lehre an der LFUI vorgesehen:

 Freier Dienstvertrag für nebenberuflich Lehrende [Voraussetzung: Lehrbeauftragung bis maximal 4 Semesterstunden. Eine Nebenberuflichkeit liegt vor, wenn außerhalb der Universität pro Monat durchschnittlich Einkünfte von mindestens 60% der Höchstbeitragsgrundlage (Wert 2023: € 3.510,--), sowie eine sozialversicherungsmäßige Absicherung bestehen.]

 Arbeitsvertrag als Lektor*in oder Gastprofessor*in

 Arbeitsvertrag als Venialehrende*r für im Ruhestand befindliche Personen oder Habilitierte

 Mehrfachverwendungs-Arbeitsvertrag als Lektor*in für Projektmitarbeiter*innen, allgemeines Universitätspersonal

 Beamt*innen-Nebentätigkeit als Lektor*in oder Gastprofessor*in bei aufrechtem Bundesbeamt*innen­dienstverhältnis

 Arbeitsvertrag als Studentische*r Mitarbeiter*in in der Lehre

 Arbeitsvertrag als Lehrveranstaltungsbegleiter*in

 

Informationen der Personalabteilung 

Die Personalabteilung stellt externen Lehrenden laufend aktualisierte Informationsblätter zur Verfügung.  Diese sind auf Anfrage bei Vertragsunterzeichnung am jeweiligen Standort der Fakultäten Servicestelle erhältlich oder können auf der Homepage der Personalabteilung aufgerufen werden.

 

Vergabe von Lehraufträgen

Die Planung von Lehraufträgen erfolgt durch das jeweilige Institut. Der/Die Institutsleiter*in bzw. der/die zuständige Studienbeauftragte teilt die dem Institut zugehörigen Lehrveranstaltungen eines Curriculums sowie deren Gruppen den internen Lehrenden gemäß deren Venia (bei Professor*innen) bzw. deren Pflichtlehre (bei Universitätsdozent*innen und Universitätsassistent*innen) zu.

 

Informationen zum Kollektivvertrag

Mit 01.10.2009 ist für Arbeitnehmer*innen der Universität der Kollektivvertrag (KV) in Kraft getreten. Dieser legt einen Mindeststandard fest. Es sind daher keine schlechteren Vereinbarungen in Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag erlaubt.

Gliederung des KV

  • Allgemeiner Teil
  • Dienstordnung: 4 Teile (Alle, Wissenschaftlich, Allgemein, Medizin)
  • Gehaltsordnung
  • Altersvorsorge: Pensionskassenzusage
  • Schlussbestimmungen

 

Der allgemeine Teil des Kollektivvertrags enthält Bestimmungen für alle Arbeitnehmer*innen (Probezeit, Verschwiegenheitspflicht, Urlaub, Rechte und Pflichten des/der Arbeitnehmer*in sowie der Arbeitgeberin udgl.). Die Dienstordnung regelt die an der Universität vorgesehenen Verwendungsbilder näher. Die Gehaltsordnung trifft ausgehend von den verschiedenen Verwendungsbildern die Zuordnung zu Verwendungsgruppen, aus denen sich in der Folge die Gehaltseinstufungen ableiten.

 

Folgende Verwendungsbilder und  Einreihungen in Verwendungsgruppen sind im KV für das wissenschaftliche Personal vorgesehen:

  • Studentische Mitarbeiter*innen – C
  • Lektor*innen – B2
  • Projektmitarbeiter*innen – B1
  • Senior Lecturers – B1
  • Senior Scientists – B1
  • Universitätsassistent*innen (Laufbahn- & Rotationsstellen) – B1
  • Assistenzprofessor*innen – A2
  • Assoziierte Professor*innen – A2
  • Universitätsprofessor*innen §§ 98, 99 UG – A1

 

Kollektivvertrag und externe Lehre

Der KV gilt in vollem Umfang auf das Dienstverhältnis für (nicht beamtete) Lehrbeauftragte, diese werden seit dem 01.10.2009 als Lektor*innen bezeichnet.

Lektor*innen sind ausschließlich in der Lehre tätig und erhalten einen Arbeitsvertrag auf die Dauer von sechs Monaten. Kürzere Blockverträge bei Vertretungen oder auf Wunsch des/der Lektor*in sind möglich. Lektor*nnen sind ausschließlich teilzeitbeschäftigt, ab zehn Semesterstunden ist die Stelle ausschreibungspflichtig. Die Lektor*innen-Abgeltung ist mit dem Gehalt von Universitätsassistent*innen (7,7% von B1) verknüpft.

Die Abgeltung erfolgt je Aufwand für die jeweilige Lehrveranstaltung und ist gemäß den Bestimmungen des KV mit 100% oder 50% festgesetzt. Weitere Lehrveranstaltungskategorien (LVK) können in einer Betriebsvereinbarung abgebildet werden.

Lektor*innen gebühren zwei zeitliche Vorrückungen, nach drei und nach weiteren acht Jahren rücken sie in die nächste Gehaltsstufe vor.

 

Kollektivvertrag und interne Lehre

Der Kollektivvertrag regelt für das wissenschaftliche Personal abhängig von den Verwendungsgruppen die regelmäßige (= Regellehre) sowie höchstzulässige (= Höchstlehre) Lehrbeauftragung. Präzisierungen dazu finden sich auch in der Betriebsvereinbarung über die Bildung von Lehrveranstaltungskategorien (BV-LVK). Universitätsassistent*innen und Senior Scientists im Rahmen von Dissertationsstellen dürfen im ersten Beschäftigungsjahr - falls keine 3-jährige tätigkeitsbezogene Vorerfahrung besteht - erst nach Absolvierung der von der Personalentwicklung angebotenen mehr-tägigen hochschuldidaktischen Basisqualifizierung selbständig Lehre abhalten.

 

Informationen zu den Betriebsvereinbarungen im Bereich Lehre

Gleichzeitig mit dem Kollektivvertrag trat am 01.10.2009 bzw. die neue Version am 17.05.2013 die Betriebsvereinbarung über die Bildung von LehrveranstaltungskategorienErgänzungsvereinbarung zur Betriebsvereinbarung über die Bildung von Lehrveranstaltungskategorien (BV-LVK) in Kraft. Auf Basis des mit den Lehrveranstaltungen verbundenen Aufwandes wird in der BV-LVK jeweils ein bestimmter Arbeitszeitfaktor zugeordnet. Die Lehrveranstaltungskategorie ist u.a. für den anzuwendenden Abgeltungssatz sowie für die Anrechnung der Lehrtätigkeiten auf Lehrverpflichtungen beim wissenschaftlichen Stammpersonal maßgeblich.

 

Planung von Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungsverzeichnis

Das im Rahmen aller aktiven Studien bzw. Curricula der Universität Innsbruck anzubietende Lehrveranstaltungsangebot ist für alle Lehrenden und Studierenden im  Vorlesungsverzeichnis (https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home) abrufbar. Hier sind alle relevanten Informationen zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen (Titel, Lehrveranstaltungsleiter*in, Inhalt, Zeit usw.) ersichtlich.

 

Einteilung des Studienjahres / Lehrveranstaltungsfreie Zeiten

Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Der Senat hat jedes Jahr nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu erlassen (§ 52 UG 2002 Abs. 1).


 

Lehrveranstaltungstermine, Hörsaal- und Seminarraumbelegung/-reservierung

Termine für die einzelnen Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum werden im Rahmen der Öffnung der Lehrdatenverwaltung (s. Eingabe in die Lehrdatenverwaltung) reserviert. Hierfür steht an der Universität Innsbruck die VIS:online Applikation Termin Verwaltung für Ressourcen (TVR) zur Verfügung.

Pro Studienrichtung/Curriculum ist darauf zu achten, dass Lehrveranstaltungen so angeboten werden, dass den Studierenden daraus kein Nachteil entsteht. An vielen Fakultäten gibt es daher bereits „Stundenpläne“ bzw. Vorgaben, anhand derer die Lehrveranstaltungstermine gebucht werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie an Ihrem Institut bzw. an dem für Sie zuständigen Standort der Fakultäten Servicestelle.

Die Reservierung von Lehrveranstaltungsterminen in Hörsälen und Seminarräumen erfolgt über Institutsmitarbeiter*innen bzw. die Fakultäten Servicestelle. Sollte der für Sie reservierte Raum zu klein/zu groß sein bzw. nicht den Anforderungen Ihrer Lehrveranstaltung entsprechen, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihr Institut bzw. die Fakultäten Servicestelle. Sämtliche Lehrveranstaltungstermine sind im online-Lehrveranstaltungsverzeichnis unter der jeweiligen Lehrveranstaltung abrufbar.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob es bei den Reservierungen zu Änderungen (z.B. Raumänderung) gekommen ist.

 

Lehrveranstaltungstypen gemäß Satzung

Der Typ einer Lehrveranstaltung (z.B. Arbeitsgemeinschaften, Exkursionen, Praktika etc.) ist in der Satzung bzw. im Curriculum geregelt. Grundsätzlich ist zwischen Lehrveranstaltungen mit nicht-prüfungsimmanenten und prüfungsimmanenten Prüfungscharakter zu unterscheiden. Bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) erfolgt die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung. Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare) erfolgt die Beurteilung aufgrund von Anwesenheitspflicht und regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Studierenden. In der Satzung bzw. den Curricula ist auch die jeweilige Prüfungsordnung festgelegt.
Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck § 5. Lehrveranstaltungen Abs. 3 » https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/recht/


Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache

Wenn der Gegenstand des Studiums eine Fremdsprache ist, kann im Curriculum/Studienplan die Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie die Abfassung von Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen in dieser Fremdsprache vorgeschrieben werden. Wenn der Gegenstand einer Lehrveranstaltung eine Fremdsprache ist, kann im Curriculum/Studienplan die Abhaltung der Lehrveranstaltung und der Prüfung in der Fremdsprache vorgeschrieben werden.

Lehrveranstaltungen und Prüfungen können unter der Voraussetzung der angemessenen Sprachbeherrschung in einer Fremdsprache abgehalten werden, wenn die Fremdsprache einen überwiegenden Anteil der Fachsprache der Lehrveranstaltungen ausmacht. Bei diesen Prüfungen hat die Beherrschung des Lehrstoffes und nicht das Niveau der Sprachbeherrschung Maßstab der Beurteilung zu sein.

Ordentliche Studierende sind berechtigt ihre Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die/der Betreuer*in zustimmt.

Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Universitätslehrgängen können unter der Voraussetzung der angemessenen Sprachbeherrschung in einer Fremdsprache abgehalten werden. Bei diesen Prüfungen hat die Beherrschung des Lehrstoffes und nicht das Niveau der Sprachbeherrschung Maßstab der Beurteilung.

In den Curricula von Master- und PhD-Studien kann vorgeschrieben werden, dass das Studium ausschließlich in einer festzusetzenden Fremdsprache angeboten wird. Eine Festlegung der Zahl der Studierenden darf für ein solches Studium nicht erfolgen.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck § 3. Studien, Lehrveranstaltungen und Prüfungen in einer Fremdsprache » https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/recht/ 

  

Planung/Durchführung von Exkursionen

Exkursionen, die im Rahmen der angebotenen Studien durchgeführt werden, müssen ebenfalls in der Lehrdatenverwaltung erfasst und von den jeweiligen Studiendekan*innen genehmigt werden. Bei erfolgter Genehmigung ist von den Exkursionsleiter*innen im VIS:online ein Antrag auf Dienstreise zu stellen (https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/reisemanagement/).

 

Nähere Informationen über die Beantragung einer Exkursion sowie die Bezuschussung für Studierende erhalten Sie unter https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/exkursionen/ 

 

Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase

Mit Beginn des Wintersemesters 2011/2012 sind für Studierende im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) abhängig vom jeweiligen Studienplan bzw. Curriculum, eine bestimmte Anzahl an Lehrveranstaltungsprüfungen positiv zu absolvieren. Einzige Ausnahme bildet das Bachelorstudium Psychologie; dieses Studium wird auch zukünftig keine STEOP beinhalten.

Für Studierende, die auch bei der letzten zulässigen Wiederholung einer STEOP-Lehrveranstaltungsprüfung negativ beurteilt wurden, erlischt die Zulassung für das jeweilige Bachelor- bzw. Diplomstudium in Innsbruck. Studierende, die aufgrund des Nichtbestehens einer STEOP-Lehrveranstaltungsprüfung vom Studium ausgeschlossen werden, können frühestens für das drittfolgende Semester eine neuerliche Zulassung zum Studium beantragen. (Dies ist insgesamt zweimal möglich.) Auch für die STEOP-Lehrveranstaltungsprüfungen gilt der § 78 UG 2002 (Anerkennungen von Prüfungen).

Nähere Informationen zur STEOP finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studienbeginn/steop/

 

 

ECTS-AP gemäß Curriculum

Die von den Studierenden in einem Studium zu erbringenden Studienleistungen werden in ECTS-Anrechnungspunkten ausgedrückt. ECTS bedeutet European Credit Transfer (and Accumulation) System. Jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung sind gemäß zeitlichem Arbeitsaufwand für die Studierenden entsprechende Punkte zugeteilt. 25 Stunden Arbeitsbelastung (Workload) entsprechen 1 ECTS-AP. Die Anführung der ECTS-AP dient der leichteren Vergleichbarkeit der Studien und kennzeichnet auch Schwerpunktsetzungen innerhalb eines Studiums.

 

Eingabe in die Lehrdatenverwaltung

Die Planung und Beantragung der gesamten (internen und externen) Lehre für ein ganzes Studienjahr erfolgt stets zu einem einheitlich vorgegebenen Termin im Frühjahr (April/Mai).  Während dieses Termins (= Öffnung der Lehrdatenverwaltung) tragen die Institute bzw. die Fakultäten Servicestelle in die VIS:online Applikation Lehrdatenverwaltung sämtliche Lehrveranstaltungen, die im Rahmen der Curricula anzubieten sind, ein und nehmen die Raumreservierungen für das folgende Wintersemester vor. Im November wird die Lehrdatenverwaltung ein weiteres Mal für Korrekturbuchungen (z.B. Änderungen der Lehrbeauftragung) geöffnet und die Lehrveranstaltungstermine für das kommende Sommersemester werden gebucht.

Dabei sind die folgenden Felder verpflichtend von dem/der jeweiligen Lehrenden (in Vertretung durch die für die Lehrdatenverwaltung zuständigen Personen am Institut), in der VIS:online Applikation Lehrdatenverwaltung zu befüllen:

Titel
Der Lehrveranstaltungstitel ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache anzugeben. Die Qualität dieser Daten hat unmittelbare Auswirkungen auf die Ausstellung von englischsprachigen Studienerfolgsnachweisen für Studierende. Englische Lehrveranstaltungstitel aus früheren Semestern können direkt über das online-Lehrveranstaltungsverzeichnis abgerufen werden.
LV-Typ Hier ist der Lehrveranstaltungstyp gemäß Curriculum anzugeben. Z.B. Vorlesung (VO), Proseminar (PS), Seminar (SE), … Englische Bezeichnungen für die Lehrveranstaltungstypen finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/englische-bezeichnung.html bzw. der Terminologiedatenbank des Instituts für Translationswissenschaft.
Stunden Hier muss die Anzahl der Semesterstunden der Lehrveranstaltung gemäß Curriculum angegeben werden.
ECTS-AP

ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-AP)
(= European Credit Transfer System = ECTS):

Hier muss die Anzahl der ECTS-AP gemäß Curriculum eingetragen werden.  Fehlende Angaben in diesem Feld haben unmittelbare Auswirkungen auf die Ausstellung von Studienerfolgsnachweisen für Studierende.  

Studien Hier sind Curricula anzugeben, in deren Rahmen die Lehrveranstaltung angeboten wird.
Rhythmus

Hier ist anzugeben, in welchem Rhythmus die Lehrveranstaltung stattfindet:

  • wöchentlich (= wöch.)
  • 14-tägig (= 14tg.)
  • Block
  • Keine Angabe (dies sollte möglichst vermieden werden)
Beginn der Lehrveranstaltung

Hier wird das Datum, an dem die Lehrveranstaltung beginnen soll, eingetragen.

Achtung:
Die Eingabe bei Beginn muss mit den reservierten Terminen (siehe VIS:online   Lehrdatenverwaltung   „Zeit & Ort“) übereinstimmen 

Wiederholungsturnus

Findet diese Lehrveranstaltung jedes Semester oder nur im Wintersemester oder Sommerse­mester statt?

  • semestral
  • jährlich
  • 2-Jahresrhythmus
  • alle 3 Semester
  • Keine Angabe: Leerfeld. Diese Angabe sollte möglichst vermieden werden.
Unterrichtssprache

Hier wird die Sprache angegeben, in der die Lehrveranstaltung hauptsächlich abgehalten wird (z.B. Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch). Wird eine Lehrveranstaltung z.B. zweisprachig abgehalten, wird die Sprache eingetragen, die überwiegt.

Lernergebnis

Das Lernergebnis der Lehrveranstaltung muss mit dem im Curriculum formulierten Lernziel übereinstimmen. Inhalt und Methode können und sollen individuell von der/dem Lehr­veranstaltungsleiter*in eingetragen werden. In Vertretung kann diese Eingabe auch die/der Lehrdatenverwaltungszuständige am Institut vornehmen. Die Eingabe erfolgt in deutscher und in englischer Sprache.

Inhalt
Methoden
Prüfungsmodus Hier ist anzugeben, auf welche Art die Beurteilung der Lehrveranstaltung erfolgt (z.B. schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, kombiniert). Die Bekanntgabe hat auf jeden Fall vor Beginn bzw. am ersten Termin der Lehrveranstaltung verbindlich zu erfolgen. Die Eingabe erfolgt in deutscher und in englischer Sprache.
Literatur Der/die Lehrveranstaltungsleiter*in gibt an, welche Literatur in der Lehrveranstaltung besprochen, erarbeitet oder benötigt wird.

Voraussetzungen

Angabe der Voraussetzungen, die für diese Lehrveranstaltung notwendig sind.

Das Zusatzfeld „Anmerkungen“ kann für zusätzliche Hinweise zur Lehrveranstaltung genutzt werden.

Im Feld „Weblink“ kann der/die Lehrende z.B. einen eigenen Link eintragen oder auf weiterführende Informationen zur Lehrveranstaltung verweisen.


Durchführung der Lehrveranstaltung

Anmeldung zur Lehrveranstaltung (Überprüfung der Voraussetzungen)

Über das VIS:online Modul Teilnehmerverwaltung legen die Lehrveranstaltungsleiter*innen bzw. Lehrereferent*innen der Institute Termine zur Anmeldung für die Lehrveranstaltungen fest. In der Regel gelten für das Institut bzw. für die Fakultät einheitliche Anmeldetermine. Neben den Terminen können auch gewisse Anmeldungsvoraussetzungen für die Studierenden aktiviert werden. Z.B. ist das erfolgreiche Absolvieren einer bestimmten Lehrveranstaltung notwendig, um in eine weiterführende Lehrveranstaltung aufgenommen zu werden. Studierende melden sich während der vorgegebenen Zeiten über das Studierendenportal LFU:online für die gewünschten Lehrveranstaltungen an.

Das Modul kann unter allen gängigen Betriebssystemen und Internetbrowsern (vorzugsweise Mozilla Firefox) verwendet werden und bietet folgende Möglichkeiten an: 

  Anlegen eines Anmeldetermins

  Aktivierung Voraussetzungsprüfung

  Verwalten von Teilnehmer*innenlisten

  Kontaktieren der Studierenden

Nähere Informationen sind in den ausführlichen Beschreibungen der VIS:online Hilfe zu finden: https://lfuonline.uibk.ac.at/uivis/gui_methods.help

Mindest-/Höchstteilnehmer*innenzahl gemäß Curriculum (Teilungsziffer)

In den jeweiligen Studienplänen bzw. Curricula ist die maximal erlaubte Anzahl an Teilnehmer*innen pro Lehrveranstaltungstyp festgelegt. Diese Teilungsziffern (TZ) müssen eingehalten werden.

In der externen Lehre wird in den Verträgen die Anzahl der Mindestteilnehmer*innen angeführt, die zur Durchführung einer Lehrveranstaltung notwendig ist. Bei Pflichtlehrveranstaltungen ist die Teilnahme von mindestens fünf Studierenden und bei anderen Lehrveranstaltungen – vorbehaltlich von Ausnahmeregelungen des für Lehre zuständigen Rektoratsmitglieds – mindestens 15 Studierende erforderlich.

Für jede Unterrichtseinheit, die wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer*innenzahl nicht durchgeführt wird oder trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmer*innenzahl durchgeführt wird, ist das auf den betreffenden Arbeitstag entfallende Entgelt im Verhältnis zur gesamten Arbeitszeit zu kürzen (zu „aliquotieren“).

 

Terminänderungen

Terminänderungen bei der Abhaltung von Lehrveranstaltungen sind den Studierenden unverzüglich mitzuteilen (z.B. via OLAT, E-Mailverteilerlisten). Bei der Reservierung von Seminarräumen bzw. Hörsälen sind Ihnen die für Raumvergabe zuständigen Institutsmitarbeiter*innen bzw. die Fakultäten Servicestelle behilflich. Nicht mehr benötigte Raumreservierungen sind aus dem Raumreservierungsprogramm (TVR) zu löschen.

 

Anwesenheitspflicht für Studierende

Der/die Lehrveranstaltungsleiter*in hat im Vorfeld der Lehrveranstaltung bekannt zu geben, ob für Studierende eine Anwesenheitspflicht besteht oder nicht.

  • Für Vorlesungen (nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltung) gilt grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht, das bedeutet, dass die Beurteilung mittels eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt.
  • Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Proseminar, Seminar) herrscht Anwesenheitspflicht, das heißt, die Beurteilung erfolgt auf Grund regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Beiträge der Studierenden. Der/die Lehrveranstaltungsleiter*in hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen im Vorfeld bekannt zu geben, wie oft die Teilnehmer*innen entschuldigt fehlen dürfen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Benotung hat.  Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann zur Folge haben, dass die Lehrveranstaltung negativ beurteilt wird.

 

Beurteilungskriterien

Der/die Lehrveranstaltungsleiter*in hat vor Beginn jedes Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die „Beurteilungskriterien“ und die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren.

Gesetzliche Grundlage: Universitätsgesetz 2002 in der geltenden Fassung, § 59. Rechte und Pflichten der Studierenden

 

Erreichbarkeit der Lehrenden/des Lehrenden

Der/die Lehrveranstaltungsleiter*in hat den Studierenden bekannt zu geben, wann er/sie für Sprechstunden erreichbar ist bzw. in geeigneter Form kontaktiert werden kann (z.B. E-Mail, Telefon).

 

Zugang zu den Gebäuden/Hörsälen/Seminarräumen

Während des Semesters sind die Gebäude der Universität grundsätzlich von Montag bis Freitag von 07:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Am Samstag werden die Gebäude um 14:00 Uhr geschlossen. Für die Ferienzeiten gelten gesonderte Öffnungszeiten. Nähere Informationen (auch über etwaige Abweichungen einzelner Gebäude) sind auf der Homepage der Abteilung Gebäude und Infrastruktur abrufbar.

Hinsichtlich des Zugangs zu den Hörsälen und Seminarräumen kontaktieren Sie bitte den für Sie zuständigen Standort der Fakultäten Servicestelle.

 

Probleme in Hörsälen/Seminarräumen

Wenn die Anzahl der Studierenden einer Lehrveranstaltung die erlaubte Belegzahl eines Hörsaals oder Seminarraums überschreitet, hat der/die Lehrveranstaltungsleiter*in sein/ihr zuständiges Institut bzw. den jeweiligen Standort der Fakultäten Servicestelle zu kontaktieren, damit ein adäquater Raum gesucht wird.

Bei technischen Problemen (z.B. Beamer, PC) stehen die Mitarbeiter*innen des Zentralen Informatikdienstes (ZID) unter der Hotline +43 512 507 23999 zur Verfügung.

Der/die Lehrveranstaltungsleiter*in werden gebeten, sich im Vorfeld der Lehrveranstaltung über die Ausstattung des Raumes zu informieren (zuständiges Institut bzw. Fakultäten Servicestelle) und etwaige Wünsche hinsichtlich benötigter Unterrichtsmaterialien zu beantragen.

 

Lehrveranstaltungsanalyse

An der Universität Innsbruck werden im Wechsel pro Studienjahr alle Lehrveranstaltungen von acht Fakultäten einer verpflichtenden Lehrveranstaltungsanalyse (LVA) unterzogen, Lehrende der restlichen acht Fakultäten können ihre Lehrveranstaltungen auf freiwilliger Basis evaluieren. Eine detaillierte Beschreibung und weitere Hinweise zur Evaluierung der Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Homepage des Büros für Qualitätssicherung in der Lehre.

   LV-Analyse

 

 

Prüfungswesen

Prüfungsmethoden/Arten von Prüfungen  

Es gilt unter folgenden Prüfungsmethoden zu unterscheiden:

  • Mündliche Prüfungen sind Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind.
  • Schriftliche Prüfungen sind Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen schriftlich zu beantworten sind.
  • Prüfungsarbeiten sind praktische, experimentelle und theoretische schriftliche Arbeiten sowie Konstruktionen, die im Rahmen von Prüfungen zu erbringen sind.

 

Prüfungsarten  

  • Einzelprüfungen sind Prüfungen, die jeweils von einzelnen Prüferinnen und Prüfern abgehalten werden.
  • Kommissionelle Prüfungen sind Prüfungen, die von Prüfungssenaten abgehalten werden.
  • Diplomprüfungen sind Prüfungen, die in den Studienabschnitten der Diplomstudien abzulegen sind. Mit der positiven Beurteilung aller Teile einer Diplomprüfung wird der betreffende Studienabschnitt abgeschlossen. Mit der positiven Beurteilung aller Diplomprüfungen und der positiven Beurteilung der Diplomarbeit wird das betreffende Diplomstudium abgeschlossen.
  • Rigorosen schließen Doktoratsstudien in Form einer Verteidigung der Dissertation ab.
  • Modulprüfungen sind Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Modul dienen. Mit der positiven Beurteilung aller Teile einer Modulprüfung wird das betreffende Modul abgeschlossen.

 

Lehrveranstaltungsprüfungen sind:    

  die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden und bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt (nicht prüfungsimmanent)

  Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, bei denen die Beurteilung aufgrund von mindestens zwei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt.

 

  Fachprüfungen sind Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Fach dienen. Fachprüfungen können nur in Studienplänen und Curricula vorgeschrieben werden, deren Stammfassung vor dem 1.3.2006 kundgemacht wurde.

  Gesamtprüfungen sind Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten in mehr als einem Fach oder mehr als einer Lehrveranstaltung eines Moduls dienen.

  Ergänzungsprüfungen sind Prüfungen zur Erlangung der allgemeinen Universitätsreife oder für den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache oder der körperlich-motorischen Eignung.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, Neue Satzung ab März 2022, § 6. Prüfungen

 

Prüfungsanmeldung  

Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen

Die Anmeldung erfolgt innerhalb der festgesetzten Anmeldefrist über das von der/dem Universitätsstudienleiter*in festgelegte zentrale Anmeldesystems.

Die Entscheidung über die Anmeldung trifft die/der Lehrveranstaltungsleiter*in. Der Anmeldung ist zu entsprechen, wenn die oder der Studierende die im Curriculum festgesetzten Anmeldungsvoraussetzungen und die Meldung der Fortsetzung des Studiums nachgewiesen hat. Die Zulassung zu einer Prüfung über eine Lehrveranstaltung, die in einem Semester abgehalten wurde, für welches die oder der Studierende beurlaubt oder nicht gemeldet war, ist unzulässig.

Wird der Anmeldung nicht entsprochen, ist hierüber von der/dem Universitätsstudienleiter*in nach Anhörung der Lehrveranstaltungsleiter*innen auf Antrag ein Bescheid auszustellen. Der Antrag auf Ausstellung eines Bescheides ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung über die Anmeldung zu stellen.

Wird eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter in mehreren Parallellehrveranstaltungen angeboten, hat die Anmeldung für eine dieser Lehrveranstaltungen zu erfolgen. Mehrfachanmeldungen sind unzulässig. Die endgültige Zuteilung der Studierenden ist von der/dem Universitätsstudienleiter*in vorzunehmen.

Studierendenvertreter*innen im Sinne des Hochschüler*innenschaftsgesetzes 2014 sind berechtigt, anstelle von Einzelprüfungen kommissionelle Prüfungen abzulegen.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, Neue Satzung ab März 2022, § 19. Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen

 

Anmeldung zu Fachprüfungen, Modulprüfungen und kommissionellen Prüfungen

Die Anmeldung erfolgt innerhalb der festgesetzten Anmeldefrist bei der/dem Universitätsstudienleiter*in. Der Anmeldung ist zu entsprechen, wenn die/der Studierende die im Curriculum festgesetzten Anmeldungsvoraussetzungen und die Meldung der Fortsetzung des Studiums nachgewiesen hat. Studierende sind berechtigt, mit der Anmeldung Wünsche hinsichtlich der Person der Prüferin/des Prüfers bekannt zu geben. Ab der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist dem Antrag auf eine/n bestimmte/n Prüfer*in der Universität Innsbruck jedenfalls zu entsprechen.

Wird der Anmeldung oder dem Antrag auf eine/n bestimmte/n Prüfer*in nicht entsprochen, ist hierüber von der/dem Universitätsstudienleiter*in auf Antrag ein Bescheid auszustellen. Der Antrag auf Ausstellung eines Bescheides ist binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung bei der/dem Universitätsstudienleiter*in einzubringen.

Die Einteilung der Prüfer*innen sowie der Prüfungstage ist den Studierenden spätestens zwei Wochen vor Abhaltung der Prüfung in geeigneter Weise bekannt zu machen.

Im Fall der Verhinderung einer Prüferin/eines Prüfers hat die/der Universitätsstudienleiter*in eine/n andere/n fachlich geeignete*n Prüfer*in heranzuziehen.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, Neue Satzung ab März 2022, § 20. Anmeldung zu Fachprüfungen, Modulprüfungen und kommissionellen Prüfungen

 

Prüfungssenate

Für die kommissionellen Prüfungen hat die/der Universitätsstudienleiter*in Prüfungssenate zu bilden.

Einem Prüfungssenat haben wenigstens drei Personen anzugehören. Für jedes Prüfungsfach
oder dessen Teilgebiet ist ein*e Prüfer*in einzuteilen. Ein Mitglied mit venia docendi ist zur/zum Vorsitzenden des Prüfungssenates zu bestellen. In besonders begründeten Fällen kann mit Genehmigung der Universitätsstudienleiterin/des Universitätsstudienleiters vom Erfordernis der venia docendi abgegangen werden.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, Neue Satzung ab März 2022, § 21. Prüfungssenate


Praktische Umsetzung

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgt entweder über das zentrale Anmeldesystem LFU:online oder am Institut oder bei der/beim Lehrveranstaltungsleiter*in.

 

Anmeldung zu Fachprüfungen, Modulprüfungen

Die Anmeldung zu Fachprüfungen oder Modulprüfungen erfolgt entweder über das zentrale Anmeldesystem LFU:online oder am Institut.

 

Anmeldung zu kommissionellen Prüfungen

Nachdem der Termin für die kommissionelle Prüfung feststeht, muss die/der Studierende für die Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung ein Formular in dem für ihr/sein Studium zuständigen Prüfungsreferat abholen oder dieses Formular von der Homepage des Prüfungsreferates runterladen. Die/Der Studierende muss das Formular ausfüllen, die Unterschriften des Prüfungssenates einholen bzw. Ausdrucke von evtl. Bestätigungen des Termins per Mail zum Formular dazu hängen, und im zuständigen Prüfungsreferat abgeben. Die/Der Studierende wird vom Prüfungsreferat per Mail über die erfolgte Anmeldung zu kommissionellen Prüfung verständigt und das Prüfungsprotokoll wird an die/den Vorsitzenden des Prüfungssenates geschickt. 

Nach der absolvierten Prüfung schickt die/der Vorsitzende des Prüfungssenates das Prüfungsprotokoll ausgefüllt an das Prüfungsreferat und dort wird das Prüfungsergebnis in VIS:online erfasst.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, Neue Satzung ab März 2022, § 21. Prüfungssenate

 

Prüfungstermine

Prüfungstermine für Lehrveranstaltungsprüfungen, bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt, sind von der/dem Leiter*in festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Persönliche Vereinbarungen zwischen den Studierenden und den Prüferinnen/Prüfern sind zulässig.

Prüfungstermine (mit Ausnahme der Prüfungstermine für Lehrveranstaltungsprüfungen bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt) sind von der/dem Universitätsstudienleiter*in festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu machen. Die/Der Universitätsstudienleiter*in ist berechtigt, persönliche Terminvereinbarungen zwischen den Studierenden und den Prüferinnen/Prüfern zuzulassen.

Prüfungstermine sind jedenfalls drei Mal in jedem Semester anzusetzen. Bei Bedarf können Prüfungen auch am Beginn und Ende lehrveranstaltungsfreier Zeiten abgehalten werden.

Für die in geeigneter Weise festzulegende Anmeldung zu Prüfungen ist eine Frist von mindestens einer Woche festzusetzen.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, Neue Satzung ab März 2022, § 17. Prüfungstermine

 

Durchführung von Prüfungen/Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Bei der Prüfung ist den Studierenden Gelegenheit zu geben, den Stand der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen. Dabei ist auf die Lernziele und die Arbeitsbelastung Bedacht zu nehmen.

Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Es ist zulässig, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen oder technischen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken. Bei kommissionellen mündlichen Prüfungen hat jedes Mitglied des Prüfungssenates während der gesamten Prüfungszeit physisch anwesend oder virtuell zugeschaltet zu sein.

Die/Der Prüfer*in oder die/der Vorsitzende des Prüfungssenates hat für den geordneten Ablauf der Prüfung zu sorgen und das Prüfungsprotokoll zu führen. In das Protokoll sind der Prüfungsgegenstand, der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Prüferin/des Prüfers oder die Namen der Mitglieder des Prüfungssenates, die Namen der/des Studierenden, die gestellten Fragen, die erteilten Beurteilungen, die Gründe für die negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse aufzunehmen. Die Gründe für die negative Beurteilung sind den Studierenden auf Antrag schriftlich mitzuteilen. Das Prüfungsprotokoll ist mindestens sechs Monate ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufzubewahren.

Die für die Ausstellung von Zeugnissen erforderlichen Daten des Prüfungsprotokolls sind unverzüglich dem zuständigen Organ zu übermitteln.

Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis einer Prüfung vor einem Prüfungssenat, bei mehreren Prüfungsfächern bzw. Lehrveranstaltungen hinsichtlich jedes Faches bzw. jeder Lehrveranstaltung, hat in nichtöffentlicher Sitzung des Prüfungssenates nach einer Aussprache zwischen den Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse des Prüfungssenates werden mit Stimmenmehrheit gefasst, die/der Vorsitzende übt das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder des Prüfungssenates aus, hat aber zuletzt abzustimmen. Jedes Mitglied hat bei der Abstimmung über das Ergebnis in den einzelnen Fächern oder einzelnen Lehrveranstaltungen auch den Gesamteindruck der Prüfung zu berücksichtigen.

Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung eines Faches oder einer Lehrveranstaltung, sind die von den Mitgliedern vorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, das Ergebnis der Addition durch die Zahl der Mitglieder zu dividieren und das Ergebnis auf eine ganzzahlige Beurteilung zu runden. Dabei sind fünf Zehntel abzurunden. 

Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmittelbar nach der Prüfung der/dem Studierenden bekannt zu geben. Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind die Gründe dafür der oder dem Studierenden zu erläutern.

Das Ergebnis einer schriftlichen Prüfung ist spätestens vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung durch Eingabe in die Datenbank LFU:online bekannt zu geben. Die Studierenden sind über den Zeitpunkt der Bekanntgabe zu informieren.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, Neue Satzung ab März 2022, § 22. Durchführung von Prüfungen

 

Wiederholung von positiv abgelegten Prüfungen 

Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.

Die Studierenden sind gemäß UG 2002 § 77 (2) berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte sind alle Antritte für dasselbe Prüfungsfach in allen facheinschlägigen Studien an derselben Universität anzurechnen. In der Satzung ist festzulegen, ob und wie viele weitere Prüfungswiederholungen zulässig sind.
An der Universität Innsbruck ist über die drei Prüfungswiederholungen hinaus eine weitere Wiederholung (= 5 Prüfungsantritte) zulässig. 

Die dritte und vierte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung.

Die Festlegung von Fristen und die Verpflichtung zur Ablegung von Lehrveranstaltungsprüfungen als Voraussetzung für die Wiederholung von Prüfungen sind unzulässig.

Kommissionelle Gesamtprüfungen müssen zur Gänze wiederholt werden, wenn ein Fach negativ beurteilt wurde.

Negativ beurteilte Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind zur Gänze zu wiederholen.

Soweit eine Prüfung aus mehreren Fächern oder Lehrveranstaltungen besteht, jedoch nicht in Form einer kommissionellen Gesamtprüfung abgehalten wird, ist nur jenes Fach oder jene Lehrveranstaltung zu wiederholen, das oder die negativ beurteilt wurde.

Die dritte Wiederholung einer Fachprüfung oder Modulprüfung ist kommissionell abzuhalten. Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung. 

Für Prüfungen von Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (siehe UG 2002 § 66), ist neben der im UG 2002 geregelten Prüfungswiederholung gemäß Satzung eine weitere Prüfungswiederholung möglich (§ 17 (2)).

Die Ergänzungsprüfung für den Nachweis der körperlich-motorischen Eignung ist unbeschränkt wiederholbar.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, Neue Satzung ab März 2022, § 18. Wiederholung von Prüfungen

 

Beurteilung von Prüfungen/Prüfungsprotokoll 

Der positive Erfolg von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten und künstlerischen Diplom- und Masterarbeiten ist mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genügend“ (4), der negative Erfolg ist mit „nicht genügend“ (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. Wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, hat die positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.

Prüfungen, die aus mehreren Fächern oder Teilen bestehen, sind nur dann positiv zu beurteilen, wenn jedes Fach oder jeder Teil positiv beurteilt wurde.

Gesetzliche Grundlage: Universitätsgesetz 2002 in der geltenden Fassung, § 72. Feststellung und Beurteilung des Studienerfolgs

 

Praktische Umsetzung

Wenn sich die Studierenden über LFU:online für eine Prüfung angemeldet haben, kann diese Anmeldeliste von der Lehrveranstaltungsleiterin/dem Lehrveranstaltungsleiter als Prüfungsprotokoll verwendet werden (die Erstellung eines eigenen Prüfungsprotokolls ist ebenfalls möglich). Das Protokoll muss auf jeden Fall die Lehrveranstaltungsnummer, den Lehrveranstaltungstitel, den Prüfungstermin sowie die Matrikelnummern, die Namen und die Noten der Prüflinge enthalten). Im Anschluss an die Benotung wird das Prüfungsprotokoll an das zuständige Institutssekretariat weiter geleitet. Dort werden die Daten in VIS:online übertragen und ein Sammelzeugnis erstellt. Das Sammelzeugnis ist von der Lehrveranstaltungsleiterin/dem Lehrveranstaltungsleiter zu unterschreiben. Anschließend wird es an das zuständige Prüfungsreferat weitergeleitet. Dort werden die Noten „freigeschaltet“ und die Studierenden können über LFU:online ihre Noten einsehen.

Die/Der Lehrveranstaltungsleiter*in kann die Noten aber auch direkt in VIS:online eingeben und das Sammelzeugnis selbst erstellen.

 

Schummeln  

Die Studierenden können von den Lehrveranstaltungsleiter*innen im Vorfeld von Prüfungen über die Konsequenzen bei Gebrauch von unerlaubten Hilfsmitteln (z.B. Mobiltelefone, Laptop, schriftliche Unterlagen) informiert werden.
Bei der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel ist die Prüfung abzubrechen und mit der Note "nicht genügend" zu beurteilen.

Eine Prüfung wird mit der Note "nicht genügend" beurteilt, wenn die/der Studierende nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt oder bei der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet. Die Prüfung beginnt mit der Ausgabe der Prüfungsaufgaben bzw. mit dem Stellen der ersten Frage.

Gesetzliche Grundlage: Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, Neue Satzung ab März 2022, § 24. Abs. 3, 7 Abmeldung und Rücktritt von der Prüfung, Versäumnis

 

Erlöschen der Zulassung zu ordentlichen Studien

Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die/der Studierende

  1. sich vom Studium abmeldet

  2. die Meldung der Fortsetzung des Studiums unterlässt, ohne beurlaubt zu sein

  3. bei einer für ihr/sein Studium vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurde, wobei sich die Zahl der zulässigen Wiederholungen nach den Prüfungsantritten an der jeweiligen Universität und bei gemeinsam eingerichteten Studien nach den Prüfungsantritten an den beteiligten Bildungseinrichtungen in allen Studien bemisst

  4. das Recht auf unmittelbare Zulassung für dieses Studium oder auf Fortsetzung des Studiums im Ausstellungsstaat der Urkunde, mit der die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen wurde, verloren hat, weil sie/er eine hierfür erforderliche Prüfung nicht rechtzeitig abgelegt hat

  5. im Falle der befristeten Zulassung das Teilstudium im Befristungsausmaß absolviert hat oder

  6. das Studium durch die positive Beurteilung bei der letzten vorgeschriebenen Prüfung abgeschlossen hat

  7. bei einem Lehramtsstudium in den im Curriculum gekennzeichneten Praktika im Rahmen der pädagogisch-praktischen Studien bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurde, wobei ein Verweis von der Praxisschule einer negativen Beurteilung gleichzuhalten ist, oder
  8. aufgrund einer Handlung oder von Handlungen, die eine dauerhafte oder schwer wiegende Gefährdung anderer Universitätsangehörigen oder Dritter im Rahmen des Studiums darstellt oder darstellen, vom Rektorat durch Bescheid vom Studium ausgeschlossen wird, wobei Näheres in der Satzung zu regeln ist.

Das Erlöschen der Zulassung zu einem Studium ist in den Fällen c, d und g der oder dem betroffenen Studierenden schriftlich mitzuteilen.  Hier hat das Rektorat auf Antrag einen Feststellungsbescheid zu erlassen.

Für die Anmeldung zu einer dritten bzw. vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung muss die/der Studierende, sobald der Prüfungstermin feststeht, im zuständigen Prüfungsreferat ein entsprechendes Formular abholen, das von der/dem Studierenden ausgefüllt und von den Mitgliedern des Prüfungssenates unterschrieben wird. Anschließend gibt die/der Studierende das Antragsformular wieder im zuständigen Prüfungsreferat ab. Dort wird die Unterschrift der Studiendekan*innen eingeholt. Das Prüfungsprotokoll wird vom  Prüfungsreferat an die/den Vorsitzenden des Prüfungssenates (siehe Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ § 20 Prüfungssenate) geschickt und die Prüfer*innen sowie die/der Studierende werden per E-Mail über den Prüfungstermin verständigt.

Nach der absolvierten Prüfung schickt die/der Vorsitzende des Prüfungssenates das Prüfungsprotokoll ausgefüllt an das Prüfungsreferat und dort wird das Prüfungsergebnis in VIS:online erfasst.

Falls die letzte zulässige Wiederholung nicht bestanden wurde, erlischt die Zulassung zum Studium. Hierfür wird von der/dem Studiendekan*in ein Bescheid über den Ausschluss vom Studium ausgestellt.

Gesetzliche Grundlage: Universitätsgesetz 2002 in der geltenden Fassung, § 68. Erlöschen der Zulassung zu ordentlichen Studien.  

 

Prüfungstaxen

An der Universität Innsbruck werden keine Prüfungstaxen ausbezahlt (Abschaffung mit außer Kraft treten des Universitätsabgeltungsgesetzes 01.01.2004).

 

Empfehlungen zur Unterstützung für Studierende mit Betreuungspflichten

  • Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht soll auf Studierende mit nachgewiesenen Betreuungspflichten nach Möglichkeit Rücksicht genommen werden. Eine Ersatzleistung als Kompensation für die durch die Betreuungspflicht bedingte erhöhte Abwesenheit kann in Absprache mit der/dem Lehrveranstaltungsleiter*in erbracht werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Inhalt und die Anforderungen der Lehrveranstaltungen durch die Ersatzleistung nicht beeinträchtigt werden.
  • Eine nachgewiesene, akute Betreuungspflicht könnte auch einen wichtigen Entschuldigungsgrund bei Abmeldung, Rücktritt oder Versäumnis von einer Prüfung im Sinne von § 24 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“ darstellen.

Darüber hinaus können die Lehrenden natürlich auch auf die Angebote der Universität Innsbruck verweisen, die die Vereinbarkeit von Studium und Beruf unterstützen.

 

Schriftliche Abschlussarbeiten

Das jeweilige Curriculum legt fest, welche Art von Abschlussarbeit bei ordentlichen Studien (Bachelor-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium) zu verfassen ist. Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen gehören gemäß Universitätsgesetz 2002 §51 zu wissenschaftlichen Arbeiten.

  

Bachelorarbeiten 

Im Bachelorstudium sind im Rahmen von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen eigenständige schriftliche Arbeiten abzufassen. Nähere Bestimmungen über Bachelorarbeiten sind im jeweiligen Curriculum festzulegen.

 

Diplom-, Masterarbeiten  

Die im Rahmen von Diplom- oder Masterstudien abzufassenden Diplom- bzw. Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Nähere Bestimmungen über Betreuung und Beurteilung von Diplom- oder Masterarbeiten sind in der Satzung, nähere Bestimmungen über das Thema der Diplom- oder Masterarbeit sind im jeweiligen Curiculum festzulegen.

 

Dissertationen

Die im Rahmen von Doktoratsstudien abzufassenden Dissertationen sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen. Nähere Bestimmungen über Betreuung und Beurteilung von Dissertationen sind in der Satzung, nähere Bestimmungen über das Thema der Dissertation sind im jeweiligen Curriculum festzulegen.


Begutachtung von wissenschaftlichen Arbeiten

      Personaldatenblatt/Personal data record für externe/neue BegutachterInnen und BetreuerInnen

Mit dem Studienjahr 2013/2014 wurde die bis dahin freiwillige Remuneration von Begutachtungen aus budgetären Gründen eingestellt.

 

Wissenschaftliche Integrität

Richtlinien zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"

Das Rektorat hat zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis Richtlinien erlassen (siehe Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck, 21. Juli 2023, 60. Stück, Nr. 737), die für alle Universitätsangehörigen im Rahmen ihrer universitären Tätigkeit gelten. Wissenschaftliches Fehlverhalten bzw. Verstöße gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis können arbeitsrechtliche/dienstrechtliche, studienrechtliche, strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen gemäß den jeweils geltenden Rechtsvorschriften nach sich ziehen.

 

Einsetzung von Plagiatssoftware  

Informationen zur Plagiatsprüfung an der Universität Innsbruck finden unter https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/plagiat/


Verwendung von E-Books in Lehr- und Ausbildungsmaterialien 

Informationen zur Verwendungsmöglichkeit finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/de/ulb/medien-suchen-und-nutzen/literatursuche/


 

Qualitätsentwicklung/Fortbildung für Lehrende

Qualitätssicherung (Instrumente)

An der Universität Innsbruck wird die wichtige Aufgabe der Qualitätssicherung in der Lehre von einem Büro des Vizerektors für Lehre und Studierende koordiniert.  Wesentlicher Ansatzpunkt der qualitätssichernden Maßnahmen im Bereich Lehre ist das Ziel, den Studierenden der Universität Innsbruck (1) einen guten Übergang an die Universität (geeignete Studienwahl und gut organisierte Studieneingangsphasen), (2) eine hoch qualifizierte Ausbildung im Rahmen des gewählten Studiums (bestmögliche Lehre und Betreuung) und (3) einen guten Übergang in den Beruf bzw. in ein weiterführendes Studium zu ermöglichen.

Dabei wurden in den letzten Jahren verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung eingeführt, weiterentwickelt und durch neue Maßnahmen und Konzepte laufend ergänzt und adaptiert. Der Fokus liegt vor allem darauf, dem Qualitätsmanagement-Gedanken zu entsprechen, indem der Qualitätskreis Plan-Do-Check-Act zunehmend konsequent geschlossen wird. Nähere Informationen zu Aufgabenstellung, Konzeption und Umsetzung finden Sie auf der Website des Büros für Qualitätssicherung in der Lehre.

Eines der wesentlichsten Qualitätssicherungsinstrumente im Bereich der Lehre ist die Erhebung und das Berichtswesen zur Zufriedenheit der Studierenden mit der Lehre (LV-Analyse). Anhand der unter wissenschaftlicher Begleitung der ETH Zürich entwickelten Fragebögen wird die Zufriedenheit der Studierenden zu unterschiedlichen Themenbereichen erhoben (Aufbau und Vermittlung des Lehrstoffes, Fairness, technische Ausstattung, Infrastruktur etc.). Die Ergebnisse der Befragungen haben primär eine Feedbackfunktion für die Lehrveranstaltungsleiter*innen, dienen aber auch im Zuge des differenzierten Berichtswesens den verschiedenen Verantwortungsebenen  (Institutsleitungen, Studiendekan*innen, Studienbeauftragte, auch Verwaltungsbereiche wie z.B. Infrastruktur).

Sämtliche Lehrveranstaltungen werden regelmäßig einer Evaluierung an der Universität Innsbruck unterzogen. Die Fragen auf den Erhebungsformularen haben jedenfalls die fachliche Kompetenz, die Vermittlung des Lehrstoffs, den Inhalt, Aufbau und Umfang der Lehrveranstaltung, die Rahmenbedingungen sowie das Studierverhalten und das studentische Interesse abzudecken.

Im Rahmen der Qualitätssicherung entwickeln und veröffentlichen immer mehr Fakultäten Kriterien, die der Verfassung und der Bewertung von Bachelor-, Master- und PhD-Arbeiten dienen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem jeweiligen Studium

Eine detaillierte Beschreibung und weitere Hinweise zur Evaluierung der Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Homepage des Büros für Qualitätssicherung in der Lehre unter https://www.uibk.ac.at/qs-lehre/

 

Hochschuldidaktik

An der Universität Innsbruck werden - abgeleitet aus hochschuldidaktischen Forschungsergebnissen - unterstützende Angebote und Maßnahmen gesetzt, die von Organisationseinheiten (wie etwa der Personalentwicklung, den Stabstellen des Vizerektorats für Lehre und Studierende, dem Büro für Gleichstellung und Gender Studies oder der Abteilung Digitale Medien und Lerntechnologien) wahrgenommen werden.

Hochschuldidaktik befasst sich mit allen Themenbereichen, die die „Begegnung von Lehrenden und Studierenden“ betreffen. Diese Begegnung erfolgt im Rahmen einer Ausbildungssituation unter den speziellen Bedingungen der Institution Hochschule

(vgl. Ludwig, Huber: An- und Aussichten der Hochschuldidaktik. In Zeitschrift für Pädagogik 45 (1999), S. 25-44).

 

Hochschuldidaktik unterstützendes Angebot:

  Zertifikat „Lehrkompetenz“

Im Rahmen des Zertifikats Lehrkompetenz bauen Wissensschaffende lehrrelevante Kompetenzen auf und erweitern diese gezielt. Durch die Arbeit an Praxisforschungsfragen wird die professionelle Weiterentwicklung der eigenen Lehre forciert. Im Austausch mit der scientific community werden die erzielten Erkenntnisse kommuniziert.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/de/personalentwicklung/wissenschaftliches-personal/lehrkompetenz/zertifikat-lehrkompetenz/

 

  Hochschuldidaktische Basisqualifizierung

Dieser zweitägige Workshop bereitet Nachwuchswissensschaffenden konkret auf ihre erste Lehrtätigkeit vor.

 

 

  Didaktische und Methodische Tipps

Die Reihe methodisch-didaktischer Tipps begleitet interessierte Hochschullehrende in der Gestaltung ihrer Lehre im Semesterverlauf. Dazu wird ein Bogen gespannt, welcher die relevanten Themen vom Beginn der Lehrveranstaltungsplanung über die Gestaltung des Dialogs mit Studierenden bis hin zum Abschluss der Lehrveranstaltung inklusive Selbstevaluation umfasst.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/de/rektorenteam/lehre/hochschuldidaktik/

 

  Internes Fortbildungsprogramm 

Ein breites Spektrum an Angeboten bietet das Interne Fortbildungsprogramm. Neben einführenden Veranstaltungen können Lehrende mit der "Einzelberatung zur Gestaltung von Lehre" spezifische Problemstellungen lösen.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/de/personalentwicklung/wissenschaftliches-personal/   

Vermittlung von Genderaspekten als grundlegende Profilbildung der Universität Innsbruck:

Der Bereich „Gender Studies“ bemüht sich um eine weitreichende Vermittlung von sowohl theoretisch-reflexiven als auch real-politischen Inhalten in der Gesamt-Lehre an der LFU.

 

  Vernetzen und Publikmachen genderspezifischer Forschung und Lehre 

Forscher*innen unterschiedlichster Disziplinen vernetzen sich in der interfakultären Forschungsplattform „Geschlechterforschung“ und machen die fruchtbar gemachten Synergien in den semestral stattfindenden „Gender Lectures“ für Studierende und weitere Interessierte zugänglich.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/geschlechterforschung/ 

 

  Hochschuldidaktik I & Hochschuldidaktik II

Es handelt sich hierbei um Lehrveranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs (PhD-Studierende) die im Rahmen der generischen Kompetenzen angeboten werden. Die Teilnehmer*innen setzen sich mit den wesentlichen Themen der Hochschuldidaktik auseinander. Sie sind in der Lage Lehre nach hochschuldidaktischen Kriterien zu konzipieren und zu bewerten.

 

  Schaufenster Lehre

Das ist ein Publikationsort für die Projekte aus dem Lehrgang „Lehren Lernen“ der Universität Innsbruck. Diese Publikation darf in den Schriftenverzeichnissen der jungen Wissenschaftler*innen aufscheinen und stellt einen Pluspunkt für die immer stärker eingeforderte didaktische Eignung dar. Es handelt sich um eine Plattform zur Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen. Die Voraussetzung für die Qualifizierung als e-Publikation im Schaufenster Lehre ist, dass die Arbeit sich an den Kriterien der Praxisforschung orientiert und ein Peer-Review Verfahren durchläuft. Praxisforschung wird hierbei verstanden als Forschung im Kontext der eigenen Lehrpraxis mit dem Ziel, die Qualität des Handelns in der eigenen Lehre weiterzuentwickeln.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/rektorenteam/lehre/die-lehre-seite/schaufenster/


  Meine Lehre

Anfang Juli 2013 wurde die VIS-Anwendung „Meine Lehre“ für alle Lehrenden geöffnet. Nach einer Testphase, in der technische Feinheiten und Inhalte aufgrund datenschutzrechtlicher Aspekte umgearbeitet wurden, ist die Anwendung für die Lehrenden zugänglich. Das Datenbanktool wurde von der VIS-Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Büro für Qualitätssicherung in Studium und Lehre entwickelt. In VIS:online werden zukünftig unter dem Menüpunkt "Persönliche Daten/Meine Lehre" Daten zur Lehrtätigkeit zusammengeführt und den Lehrenden zur Verfügung gestellt.

Das Datenbanktool "Meine Lehre“ ist eine Serviceleistung für die Lehrenden der Universität Innsbruck. Die Daten dokumentieren zum einen die Aktivitäten der Lehrenden, zum anderen besteht die Möglichkeit, Initiativen und Tätigkeiten im Bereich Lehre zu erfassen und Ihr grundsätzliches Lehrekonzept auszuweisen.

Daten über die Lehrtätigkeit werden immer wieder von den Lehrenden benötigt. Mögliche Anwendungsbereiche sind die Dokumentation bei personenbezogenen Evaluierungen, Bewerbungen oder auch Habilitationsverfahren. Darüber hinaus gibt das Datenbanktool auch Auskunft über vergangene und aktuelle Ereignisse wie z.B. über die Anzahl der abgehaltenen Prüfungen oder Betreuungen.

Die eingespielten Daten dienen ausschließlich der persönlichen Dokumentation und werden von Seiten der Universität zu keinem anderen Zweck herangezogen. Sie sind nur über den persönlichen VIS-Zugang der Lehrenden einsehbar und es besteht keine Verpflichtung, die Daten durch eigene Einträge zu ergänzen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, Ausdrucke von eingespielten Daten, der Selbstdokumentation und dem Lehrekonzept zu erstellen. Jene Daten, die von der Universität zu Verfügung gestellt werden, sind beim Ausdruck mit dem Logo bzw. dem Corporate Design der Universität gekennzeichnet. Bei von den Lehrenden hinzugefügten Aufzeichnungen wird auf die eigenständige Dokumentation hingewiesen.

 

Maßnahmen

  E-Tutor*innenausbildung    

Die Universität Innsbruck bildet im Rahmen zweier Lehrveranstaltungen E-Tutor*innen aus. Während der beiden Kurse werden technische Grundlagen des Internets, Funktionen moderner LMS, unterschiedliche Funktionen zur Erstellung eigener multimedialer Beiträge, Grundlagen der Didaktik im E-Learning, zur Nutzung eines E-Portfolios und der E-Moderation sowie wichtige Aspekte des Urheberrechts und der Barrierefreiheit im E-Learning vermittelt. Um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können, müssen die Teilnehmer*innen ein Praxissemester absolvieren, während diesem werden die Teilnehmer*innen eine Lehrveranstaltung an der Universität Innsbruck als E-Tutor*in begleiten (Arbeitsaufwand 2 Semesterwochenstunden), ein Reflexionsportfolio und eine Arbeitsdokumentation verfassen und aktiv an der „kollegialen Gruppe“ und an der 2-stündigen Coaching-Lehrveranstaltung teilnehmen.

Weitere Informationen sind auf Anfrage verfügbar: schreiben Sie bitte an elearning@uibk.ac.at.

 

  Lehreplus!  

Lehreplus! Ist eine Initiative des Vizerektorats für Lehre und Studierende, welche die Möglichkeit bietet, hervorragende Leistungen im Bereich der Lehre hervorzuheben.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/de/qs-lehre/lehrende/lehrepreise/lehreplus/

 

ProLehre

Projekte, die zur Erprobung neuer, als auch der innovativen Weiterentwicklung bestehender Lehrekonzepte und Lehreprojekte dienen, können im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung beantragt und finanziell gefördert werden. Unterstützt werden Lehreprojekte, die zum Beispiel die Qualität in Lehre und Studium nachhaltig fördern, den Einsatz neuer Lehr- und Lerntechnologien didaktisch unterstützen oder zur Entlastung von Lehrenden beitragen.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/rektorenteam/lehre/pro-lehre/ 

Kontakt
Fakultäten Servicestelle
Tel: +43 (0) 512 / 507-37001
E-Mail: fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at

Büro des Vizerektors für Lehre und Studierende
Tel: +43 (0) 512 / 507-20302
E-Mail: Lehre-Studierende@uibk.ac.at

 

Interdisziplinäre und Generische Kompetenzen

Zur Förderung der Interdisziplinarität zwischen einzelnen Studien beinhalten zahlreiche Curricula das Modul "Interdisziplinäre bzw. Generische Kompetenzen". Lehrveranstaltungskonzepte, die diesem Modul entsprechen, können zweimal pro Studienjahr beantragt und gefördert werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/rektorenteam/lehre/interdisziplinaere-generische-kompetenzen/ 

Kontakt
Fakultäten Servicestelle
Tel:+43 (0) 512 / 507-37006
E-Mail: fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at

 

Fortbildungsangebot der Personalentwicklung

Das Interne Fortbildungsprogramm bietet ein breites Spektrum an einführenden Veranstaltungen sowie die Möglichkeit zur spezifischen "Einzelberatung zur Gestaltung von Lehre". Darüber hinaus kann im Rahmen des Zertifikats Lehrkompetenz die professionelle Weiterentwicklung der eigenen Lehre durch die Arbeit an Praxisforschungsfragen gezielt selbst gesteuert werden. Kostenzuschüsse für selbstorganisierte Aktivitäten ergänzen das Fortbildungsangebot.

Kontakt: +43 (0) 512 507 20440;    Isabella.Goeschl@uibk.ac.at 

 

 

Weiterbildung

Die Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung (UWB) ist eine Dienstleistungseinrichtung der Universität Innsbruck. Im Sinne des lebensbegleitenden Lernens bietet die Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung neben Universitätslehrgängen auch Universitätskurse an. Diese Angebote richten sich in erster Linie an Absolvent*innen eines Hochschulstudiums bzw. an Fach-Spezialist*innen.

Kontakt: +43 (0) 512 507 39401 oder 39405;   Weiterbildung@uibk.ac.at  

 

 

Habilitationsverfahren

Das Rektorat hat das Recht, auf Antrag die Lehrbefugnis (venia docendi)  für ein ganzes wissenschaftliches oder künstlerisches Fach zu erteilen. Die beantragte Lehrbefugnis muss in den Wirkungsbereich der Universität fallen. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht verbunden, die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre an dieser Universität mittels deren Einrichtungen frei auszuüben sowie wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten (UG 2002 §§ 81 bis 83, § 124) zu betreuen und zu beurteilen.

Nähere Informationen finden Sie im Universitätsgesetz 2002 in der geltenden Fassung, § 103 und unter https://www.uibk.ac.at/rektorenteam/forschung/habilitationsverfahren

 

 

Vertretung & Serviceeinrichtungen

Betriebsrat für wissenschaftliches Personal

Der Betriebsrat für wissenschaftliches Personal nach UG 2002 § 94 Abs. 2 und Vertretungskörper als Dienststellenausschuss für dem Amt der Universität Innsbruck zugewiesene Universitätslehrer*innen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen nach UniAbgG § 6 ist darum bemüht, die Interessen der o.a. Personen nicht nur im Einzelfall, sondern auch allgemein durch die Verbesserung von Arbeitsbedingungen (z.B. durch Aushandeln und Abschließen von Betriebsvereinbarungen) zu vertreten.

Kontakt: +43 (0) 512 507 34001, +43 (0) 676 8725 34001;    betriebsrat-1@uibk.ac.at

Nähere Informationen finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/betriebsrat/wissenschaftlich/sekretariat 

 

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Die Aufgabe des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen.

Kontakt: +43 (0) 512 507 9045

Nähere Informationen finden Sie uner http://www.uibk.ac.at/gleichbehandlung  

 

Büro für Gleichstellung und Gender Studies

Das Büro für Gleichstellung und Gender Studies ist als Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung gemäß § 19 Abs. 2 Z 7 Universitätsgesetz 2002 eingerichtet. Der Bereich „Gleichstellung“ nimmt gleichzeitig die Aufgaben des Büros des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wahr. Der Bereich „Gender Studies“ ist neben der Betreuung des Wahlfachstudienganges „Feministische Gesellschafts- und Kulturwissenschaften, Interdisziplinäre Frauenforschung und Gender Studies“ für die Weiterentwicklung des Bereichs Gender Studies zuständig.

Kontakt:   +43 (0) 512 507 9045, +43 (0) 676/87 255 0412

Nähere Informationen finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/leopoldine

 

Familienservice 

Der Familienservice ist eine Serviceeinrichtung der Universität Innsbruck und dient als Anlaufstelle für alle Mitarbeiter*innen und Studierenden mit Sorgepflichten. Das Team des Familienservice steht Ihnen in Fragen rund um Kind, Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen zur Seite, informiert Sie über rechtliche Angelegenheiten und Förderungen und stellt verschiedene Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung.

Kontakt: +43 (0) 512 507 35251;   familienservice@uibk.ac.at Miriam.Ruiz-Peyre@uibk.ac.at

 

Arbeitssicherheit und Gesundheit

Das Arbeitnehmer*innenschutzgesetz regelt die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. An der Universität Innsbruck wurde dafür die Dienstleistungseinheit für Sicherheit und Gesundheit eingerichtet.  Die Mitarbeiter*innen dieser Dienstleistungseinheit beraten Sie auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeits(platz)gestaltung; sie legen Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung fest, erarbeiten Unterweisungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen und führen Betriebsbegehungen durch.

Kontakt:   +43 (0) 512 507 21001 bzw. 21003, +43 (0) 676 8725 21001;    arbeitnehmerinnenschutz@uibk.ac.at 

 

Behindertenbeauftragte/Behindertenvertrauenspersonen der Universität

Das Büro der Behindertenbeauftragten, welches im Sinne des Peer Councelling agiert, stellt die Weichen für einen inklusiven universitären Bildungszugang, für umfassende Teilhabe und eine gelebte Chancengleichheit für behinderte und/oder chronisch erkrankte Studierende.

Das Büro der Behindertenbeauftragten ist Anlaufstelle für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen, und für Lehrende der Universität Innsbruck, insbesondere wenn es um Auskünfte über modifizierte Prüfungsmodalitäten gem. § 59 (1) Zif. 12 UG 2002 geht.

Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Lehrveranstaltungen und Aufbereitung von Lehr- und Lernmaterialien können auch der UNIABILITY Homepage (Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Fachhochschulen) entnommen werden.

Kontakt: +43 (0) 512 507  8887, +43 (0) 676 8725 88870 ;  behindertenbeauftragte@uibk.ac.at, bettina.jeschke@uibk.ac.at 

 

Personalabteilung

Die Personalabteilung ist als service- und kundenorientierte Dienstleistungseinrichtung Anlaufstelle für alle Universitätsmitarbeiter*innen sowie Dienstbehörde erster Instanz in sämtlichen Personalangelegenheiten für die Beamt*innen. Hauptaufgaben sind die rechtlich korrekte, effiziente und einheitliche Vollziehung des Dienst-, Besoldungs- und Arbeitsrechts sowie die Unterstützung und Beratung der Leitungsorgane, Führungskräfte und Mitarbeiter*innen in Bezug auf personalrechtliche Angelegenheiten und Fragen der Personalverwaltung. Fragen zur Ausbezahlung des monatlichen Entgelts, Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung, Kollektivvertrag, Pensionskasse usw. werden in der Personalabteilung beantwortet.

Kontakt: +43 (0) 512 507 22001;  Personalabteilung@uibk.ac.at 

 

Finanzabteilung

Die Finanzabteilung serviciert neben den Organisationseinheiten auch die Geschäftsleitung über die finanzielle Lage der Universität. Das Hauptaugenmerk liegt in der Erstellung des jährlichen Rechnungsabschlusses.

Zum Tagesgeschäft zählen vor allem die Buchung aller Geschäftsfälle der Kreditorenbuchhaltung (Lieferant*innen) sowie der Debitorenbuchhaltung (Kund*innen). Tägliche Zahlungsläufe, die Auszahlung von Vorschüssen sowie die Verbuchung von Handkassen, Erfassen von Anlagengütern durch die Anlagenbuchhaltung usw.  gehören zu den Hauptaufgaben der Buchhaltung. Neben der Abfuhr von Steuern und Abgaben ist die Finanzabteilung auch für die Steuererklärung der Universität zuständig.  Auch die Lohnverrechnung, die zusammen mit der Buchhaltung für die Auszahlung der Gehälter verantwortlich ist, stellt einen wesentlichen Bereich dar.

Kontakt: +43 (0) 512 507 22501;  Finanzabteilung@uibk.ac.at 


Zentraler Rechtsdienst

Der Zentrale Rechtsdienst berät die Organe, Behörden und  Organisationseinheiten der Universität  vor allem in den Bereichen Organisationsrecht, Studienrecht, Vertragsrecht, Versicherung und Schadensfälle, Angelegenheiten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.  Der Zentrale Rechtsdienst gibt das Mitteilungsblatt der Universität heraus, in welchem  rechtlich bedeutsame Mitteilungen kundgemacht werden.

Die Zuständigkeiten im Einzelnen und die jeweiligen Ansprechpersonen können auf der Homepage des Zentralen Rechtsdienst eingesehen werden.

Kontakt: +43 (0) 512 507 22801;    Zentraler-Rechtsdienst@uibk.ac.at 


Zentraler Informatikdienst

Der Zentrale Informatikdienst (ZID) der Universität Innsbruck ist ein interner Servicebetrieb der Universität und für die Bereitstellung und den Betrieb der gesamten IT-Infrastruktur (Kommunikationsnetz inkl. Telefonie, Rechner und Software-Infrastruktur) und die darauf aufbauenden IT-Services für Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung zuständig.

Für die Nutzung der Dienste des ZID benötigen Sie eine Benutzungsbewilligung, die Sie neben dem Zugang zum VIS-online und dem Antrag auf einen PIN-Code (Telefon) hier beantragen können.

Bei Fragen können Sie sich an die zentrale ZID-Service-Hotline wenden, die Sie dann an die zuständigen ZID-Mitarbeiter*innen oder direkt an das nächste Benutzerservice weitervermittelt. In den Computerräumen des ZID stehen Ihnen studentische Aufsichtspersonen für Auskünfte zur Verfügung.

ZID-Service-Hotline: +43 (0) 512 507 23999;    zid-service@uibk.ac.at
Helpdesk e-campus/OLAT - Digitale Medien und Lerntechnologien:    e-campus@uibk.ac.at

Informationen zu den einzelnen Diensten des ZID finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/zid/servicekatalog/  

  

Abteilung Gebäude und Infrastruktur

Zu den wichtigsten Aufgaben der Abteilung Gebäude und Infrastruktur gehören Bauprojekte aller Art (Neubauten, Adaptierungsprojekte, Sanierungs- und Instandhaltungsprojekte), die Umsetzung von handwerklichen Nutzeraufträgen und Übersiedelungen mittels hauseigenem Werkstättenpersonal und Fremdfirmen, die Betreuung aller Gebäude der LFUI in allen Bereichen des Facility Management (Miete / Energie / Abfall / Bewachung / Schließanlagen / Parkraumbewirtschaftung usw.) sowie das Erstellen von CAD-Plänen und einer Raumdatenbank aller Objekte.

Kontakt: +43 (0) 512 507  30501;    gebauede-infrastruktur@uibk.ac.at  

 

Universitäts- und Landesbibliothek (ULB)

Die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol ist eine Dienstleistungseinrichtung der Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität, des Management Center Innsbruck und des Landes Tirol. Sie besteht aus einer Hauptbibliothek, Fach- und Fakultätsbibliotheken. Die ULB ist mit einem Gesamtbestand von über 4,2 Millionen Bänden, zahlreichen Zeitschriften (print und online) und Datenbanken, sowie ihren wertvollen Sondersammlungen die drittgrößte Bibliothek Österreichs. Einen Überblick über das Angebot, aktuelle Nutzungs-, Entlehn- und Budgetstatistiken sind unter www.uibk.ac.at/ulb (Rubrik: Über uns) zu finden.

Kontakt: +43 (0) 512 507  2410;  ulb-kundenservice@uibk.ac.at

 

Universitäts-Sportinstitut (USI)

Das Universitäts-Sportinstitut (USI) wendet sich mit seinem Sportprogramm in erster Linie an die Studierenden und Mitarbeiter*innen der Universität Innsbruck. Das Angebot von über 150 verschiedenen Sportarten in mehr als 400 Kursen und freien Trainingseinheiten umfasst alle klassischen Sportarten, modernes Fitnesstraining, verschiedenste Tanzrichtungen,  Judosportarten,  Spiel und Entspannungsübungen, Senioren-, Kinder- und Behindertensport. Das Outdoor-Angebot bietet von Golf über Tennis zum Mountainbike, von Sportklettern über Skikurse bis zu Westalpentouren alles, was das Herz begehrt. Das jeweilige Semester- und Ferialprogramm, sowie aktuelle Informationen und organisatorische Hinweise (Anmeldung, Termine usw.) finden Sie unter http://usi.uibk.ac.at/

Kontakt: +43 (0) 512 507 45624;   usi@uibk.ac.at  

 

Sprachenzentrum

Das Sprachenzentrum ist eine  Serviceeinrichtung der Universität Innsbruck und bietet Studierenden und Mitarbeiter*innen sowie externen Interessierten ein vielfältiges und kostengünstiges Sprachkursangebot. 16 verschiedene Fremdsprachen auf verschiedenen Niveaustufen können am isi erlernt werden.

Mit Beginn des Studienjahres 2009/2010 startete das Sprachenzentrum sein Länderschwerpunktprogramm: Jedes Studienjahr soll ein Land (eine Region), seine Kultur(en) und Sprache(n) vorgestellt werden. Sprach- und Interkulturalitätskurse, Vorträge, Lesungen, Filme etc. bieten unterschiedlichste Begegnungen mit dem Schwerpunktland, seinen Menschen und seinen Besonderheiten.

Kontakt: +43 (0) 512 507 36401;    sprachenzentrum@uibk.ac.at

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/sprachenzentrum/

 

 

Rechtliche Grundlagen / Verordnungen / Richtlinien

Universitätsgesetz 2002

Das Universitätsgesetz 2002 (UG) ist die gesetzliche Basis für die Organisation der Universitäten und ihrer Studien.

  Rechtliche Grundlagen: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/recht/

 

Entwicklungsplan der Universität Innsbruck

Mit dem Entwicklungsplan haben Universitätsrat, Rektorat und Senat eine umfassende Grundlage für die zukunftsfähige Entwicklung der Universität Innsbruck geschaffen. Forschungsschwerpunkte, künftige Studien, die Schaffung und Nachbesetzung von Professuren wurden mit einem Budgetprogramm bis 2024 verknüpft. Die strategischen Ziele (Entwicklungsziele) der Universität folgen den zwei Leitideen

  • Exzellenz in der Lehre
  • Exzellenz in der Forschung

  Entwicklungsplan der Universität Innsbruck

Organisationsplan der Universität Innsbruck

Das Rektorat der Universität Innsbruck hat nach Stellungnahme des Senats und mit Genehmigung des Universitätsrats (siehe Universitätsgesetz 2002 § 20 Abs. 4) einen Organisationsplan zu erstellen. Der Organisationsplan regelt die Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb der Universität, die Kommunikation zwischen den einzelnen Organisationseinheiten sowie die Möglichkeiten der Partizipation für die Universitätsangehörigen.  

Laut Organisationsplan wird grundsätzlich zwischen Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben und administrativen Organisationseinheiten unterschieden.

  Aktuelle Fassung des Organisationsplans: https://www.uibk.ac.at/zentraler-rechtsdienst/richtlinien-und-verordnungen-des-rektorats/organisationsrecht/#OP 

 

Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" 

Jede Universität erlässt durch Verordnung (Satzung) die erforderlichen Ordnungsvorschriften im Rahmen der Gesetze und Verordnungen selbst. Die Satzung ist vom Senat auf Vorschlag des Rektorats mit einfacher Mehrheit zu beschließen und zu ändern. In der Satzung sind u.a. folgende Angelegenheiten zu regeln:

  • Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats, des Senats und anderer Organe
  • Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs
  • Generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen
  • Studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des UG 2002 (Teil Studienrecht)
  • Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
  • Frauenförderungsplan
  • usw.

Aktuelle Gesamtfassung Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“

 

Curriculum

Gemäß UG 2002 § 51 Abs. 2 Z 24, 29 und § 58 ist das Curriculum eine Verordnung, mit der das Qualifikationsprofil, der Inhalt und der Aufbau eines Studiums und die Prüfungsordnung festgelegt werden. 

 

Satzungsteil Evaluierung

Siehe auch Punkt Lehrveranstaltungsanalyse

  Satzungsteil „Evaluierung“ gemäß UG 2002 § 19 Abs. 2 Z3

(veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom 15.06.2011. 30. Stück, Nr. 480)

 

Satzungsteil Validierung

  Satzungsteil „Validierung“ gemäß UG 2002 § 25 Abs. 1 Z1

(veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom 20.10.2023. 4. Stück, Nr. 80)

 


Informationen zum Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess ist das Instrument zur Umsetzung eines Europäischen Hochschulraums. Aus österreichischer Sicht treibt dieser Prozess die Europäisierung und Internationalisierung des tertiären Bildungssektors voran und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.

Mit der Unterzeichnung der Bologna - Erklärung im Mai 1999 durch Regierungsvertreter*innen 29 europäischer Länder, wurde der grundlegende Reformprozess eingeleitet.  

Weitere Informationen finden Sie unter 

https://www.uibk.ac.at/bologna/


Datenschutz

Die Datenschutzkoordinatorin der Universität Innsbruck ist primäre Ansprechpartnerin für alle Fragen des Datenschutzes für alle Universitätsangehörigen und Organisationseinheiten (IT-Sicherheit fällt in die Zuständigkeit des Zentralen Informatikdienstes bzw. des IT Sicherheitsbeauftragten). Sie ist verantwortlich für die Führung des Verarbeitungsverzeichnisses sowie das zentrale Datenschutzmanagement an der Universität Innsbruck.

Informationen und Vorlagen zum Datenschutz in der Lehre finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/intranet/datenschutz/

Kontakt: +43 (0) 512 507 20420;   Datenschutzkoordination@uibk.ac.at

Zu Fragen der Datensicherheit wenden Sie sich bitte an:  +43 512 507-23006, Datensicherheit@uibk.ac.at

 

Mitteilungsblatt

Jede Universität hat ein «Mitteilungsblatt» herauszugeben und im Internet auf der Homepage der Universität öffentlich zugänglich zu machen. Im «Mitteilungsblatt» sind insbesondere kundzumachen: 

  1. Satzung, Entwicklungsplan und Organisationsplan einschließlich der Personalzuordnung;

  2. Eröffnungsbilanz;

  3. Leistungsvereinbarung unverzüglich nach deren Abschluss, Rechnungsabschluss und Wissensbilanz unverzüglich nach deren Weiterleitung an die Bundesministerin oder den Bundesminister;

  4. Verordnungen und Geschäftsordnungen von Organen;

  5. Richtlinien der Leitungsorgane;

  6. Curricula;

  7. von der Universität zu verleihende akademische Grade sowie Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen;

  8. Mitteilungen an die Studierenden sowie sonstige Verlautbarungen von allgemeinem Interesse;

  9. Ausschreibung und Ergebnisse von Wahlen;

  10. Ausschreibung von Stellen und Leitungsfunktionen;

  11. Mitglieder der Leitungsorgane;

  12. Verleihung von Lehrbefugnissen;

  13. Berechtigungen und erteilte Bevollmächtigungen;

  14. (Anm.: Z 14 aufgehoben durch Art. 1 Z 4, BGBl. I Nr. 177/2021)

  15. Vergütung für die Mitglieder des Universitätsrats.

Gesetzliche Grundlage: Universitätsgesetz 2002 in der geltenden Fassung, § 20 Abs. 6

Nützliche Informationen

Parkplatzgnehmigung

Alle Mitarbeiter*innen der Universität, die zum „Stammpersonal“ gehören, sind berechtigt, eine Parkplatzberechtigung zu beantragen, insofern die Entfernung zwischen Wohnort und Dienststelle mehr als 2km beträgt. Zum „Stammpersonal“ zählen Beamt*innen, Vertragsbedienstete, Projektmitarbeiter*innen sowie Angestellte nach Kollektivvertrag. Das Kontingent für externe Lehrbeauftragte ist limitiert und muss jedes Semester neu beantragt werden.

Informationen dazu finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/gebaeude-technik/parkplatzbewirtschaftung_2009/parkraumbewirtschaftung_lehrbeauftragte.html der Abteilung Gebäude und Infrastruktur.

Allgemeine Informationen zur Parkraumbewirtschaftung finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/gebaeude-technik/parkplatzbewirtschaftung_2009/parkplatzbewirtschaftung_info.html

  

Ausgearbeitet von der Fakultäten Servicestelle | 2012 | Stand 29. Jänner 2024

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