Wichtige Informationen für Studierende und Studieninteressierte

 

Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten administrative Einrichtungen 

Studienabteilung
Termine buchen » https://lfuonline.uibk.ac.at/public/sta_terminanfrage.main 
» studienabteilung@uibk.ac.at bzw. +43 (0) 512 507-32602 

Prüfungsreferate
Terminbuchungen für die Prüfungsreferate an den Standorten Innrain, Universitätsstraße, Technikerstraße und Landeck.
» https://lfuonline.uibk.ac.at/public/sta_terminanfrage.prv_main - Bitte wählen Sie den richtigen Standort! 
» pruefungsreferat@uibk.ac.at bzw.  +43 (0) 512 507-37002       


Zulassung

Erstmalige Zulassung

Verpflichtende Online-Bewerbung

Wählen Sie Ihr Studium aus dem Studienangebot und starten Sie dort die Online-Bewerbung.

Termine für die Zulassung finden Sie hier: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/

 

Einschreibung zum Studium

Die Zulassung zum Studium erfolgt nur nach persönlicher Terminvereinbarung (https://lfuonline.uibk.ac.at/public/sta_terminanfrage.main) direkt in der Studienabteilung. In ausgewählten Fällen ist auch eine Zulassung in Abwesenheit möglich. In diesem Fall senden wir Ihnen Ihre E-Mailbenutzerkennung für Ihren Studierendenaccount per E-Mail zu.

 

Zulassung zu einem weiteren Bachelor-/Diplomstudium

Die Zulassung zu einem weiteren Studium ist innerhalb der Zulassungsfrist möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung auch bis zum 31. Oktober für das Wintersemester bzw. 31. März für das Sommersemester vorgenommen werden. Siehe die Termine zu "Ausnahmen für Bachelor- und Diplomstudien" unter: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#termine  
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an studienabteilung@uibk.ac.at.

Zulassung zu einem Masterstudium

Wenn Sie bereits ein für die Zulassung zum Masterstudium fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck abgeschlossen haben, können Sie die Zulassung über das Studierendenportal LFU:online unter „Meine Studienbewerbungen“ beantragen. Die Zulassung zum Masterstudium ist bis zum 31. Oktober für das Wintersemester bzw. 31. März für das Sommersemester möglich.

Zulassung zu einem Doktorats- oder PhD-Studium

Wenn Sie bereits ein für die Zulassung zum Doktorats- oder PhD-Studium fachlich in Frage kommendes Masterstudium an der Universität Innsbruck abgeschlossen haben, können Sie die Zulassung über das Studierendenportal LFU:online unter „Meine Studienbewerbungen“ beantragen.


Studienorganisation

Lehr- und Prüfungsbetrieb

In welcher Form (Präsenzform, zum Teil virtuell, zur Gänze virtuell etc.) die Lehrveranstaltungen abgehalten werden, entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis unter https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home.  

 

Beantragung Studienabschluss

Einreichung Prüfungsprotokoll

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Prüfungsprotokoll, welches Sie im jeweiligen Studienprofil finden, per E-Mail pruefungsreferat@uibk.ac.at zu oder reichen Sie es nach Vereinbarung eines persönlichen Termins im Prüfungsreferat ein:  https://lfuonline.uibk.ac.at/public/sta_terminanfrage.prv_main 

Abholung der studienabschließenden Unterlagen

Sobald die studienabschließende Dokumente ausgestellt wurden, werden Sie von den Kollegen/innen der Prüfungsreferate per E-Mail kontaktiert. Sie können sich die Unterlagen zuschicken lassen oder vereinbaren einen persönlichen Termin unter
» https://lfuonline.uibk.ac.at/public/sta_terminanfrage.prv_main

 Ablauf für die Einreichung der Diplom-/ und Masterarbeit (gültig ab 01. November 2023) 

 Ablauf für die Einreichung der Dissertation (gültig ab 01. November 2023) 

Nutzung BigBlueButton

Informationen für TeilnehmerInnen

Hier finden Sie Informationen zur Nutzung von BigBlueButton » https://www.uibk.ac.at/zid/anleitungen/webconference/

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an av-studio@uibk.ac.at.

Digitale Lehre - Distance Learning

Hier finden Sie gesammelte Informationen

 Universitätsbibliothek  

Validierung

Archiv

Beurlaubung - Ableistung des Zivildienstes

Studierende, die sich freiwillig zum Zivildienst gemeldet haben, konnten sich für das SS 2020 beurlauben lassen. Prüfungen konnten während der Beurlaubung nicht abgelegt werden. Tätigkeiten die im Zusammenhang mit COVID-19 im Interesse der öffentlichen Sicherheit der Gesundheitsvorsorge, durchgeführt werden, können im Ausmaß von 4 ECTS-AP angerechnet werden. Hierfür ist die/der Studiendekan/in zu kontaktieren.
Bei Fragen zur Beurlaubung wenden Sie sich bitte per E-Mail an studienabteilung@uibk.ac.at.
Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte per E-Mail an pruefungsreferat@uibk.ac.at.

Verlängerung des Wintersemesters 2019/2020

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten wurde seitens Rektorat beschlossen, Studierenden, denen ein ordentlicher Abschluss bis zum 30.04.2020 nicht möglich war, ein weiteres zusätzliches Semester zu gewähren.

Verlängerung der Nachfrist im Sommersemester 2020 (Nachfrist - 30.06.2020)

Seitens Bundesministerium wurde die Nachfrist des Sommersemesters 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert.

Auslaufende Studien (Fristende: 30.06.2020)

Aufgrund der derzeit eingeschränkten Möglichkeiten, das Studium innerhalb der vorgesehenen Frist (30.06.2020) abzuschließen, hat das Rektorat der Universität Innsbruck beschlossen, ein zusätzliches Semester zur Beendigung zu gewähren. Die Frist erstreckt sich nun bis einschließlich 30.11.2020.

Studienbeitrag im Sommersemester 2020

Studierende, die aufgrund der derzeit eingeschränkten Möglichkeiten ihr Studium nicht wie vielleicht beabsichtigt bis zum 30. Juni 2020 abschließen konnten, hatten die Möglichkeit sich den Studienbeitrag bei erfolgreichem Studienabschluss bis spätestens 30. November 2020 rückerstatten zu lassen.

Studieneingangs- und Orientierungsphase

Für Studierende, die im Sommersemester 2020 mit dem Studium begonnen haben, findet die Studieneingangs- und Orientierungsphase im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 statt.

Studierende, die die Studieneingangs- und Orientierungsphase zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der C-UHV noch nicht abgeschlossen haben, können dann weiterführende Lehrveranstaltungen über den Umfang der dafür in den Curricula vorgesehenen ECTS-AP hinaus absolvieren, wenn ihnen ansonsten eine Verzögerung des Studienfortschritts entsteht. Die Entscheidung trifft die zuständige Studiendekanin oder der zuständige Studiendekan für den Universitätsstudienleiter.

Exkursionen

      • Exkursion als Wahlfach:
        Studierende müssen keine Exkursion machen, sondern können auf ein alternatives Lehrveranstaltungsangebot zurückgreifen (Studiendekan/innen) bzw. LV-Leiter/innen können die Definition von Exkursion breiter auslegen.
      • Exkursion als Pflichtfach:
        a) Die Lehrveranstaltung ist als EX im Curriculum vorgesehen - das Angebot muss als Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden (siehe folgender Punkt "Tagesexkursionen").
        b) Die Lehrveranstaltung ist als EX/AG im Curriculum vorgesehen - das Angebot kann als AG durchgeführt werden.
      • Exkursionen können zu einem späteren Zeitpunkt (Sommer/Herbst) auch als Tagesexkursionen durchgeführt werden bzw. sollte das nicht möglich sein, sollte eine Lösung mit dem/der Studiendekan/in erarbeitet werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Workload insgesamt nicht reduziert wird.

Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung bzw. Defensio

Vorbereitung

      • Jene Kandidatinnen und Kandidaten, die keine online-Prüfung wünschen, erhalten einen zeitnahen Prüfungstermin.
      • Den Kandidatinnen und Kandidaten wird von der Prüferin/dem Prüfer per E-Mail mitgeteilt, dass die mündliche Prüfung online abgelegt werden kann.
      • Kandidatinnen und Kandidaten, die einer online-Prüfung zustimmen, übermitteln der Prüferin/dem Prüfer einen Scan eines Lichtbildausweises.
      • Mit den Kandidatinnen und Kandidaten wird ein Prüfungstermin vereinbart, sowie das benützte Medium (Skype, BigBlueButton) abgestimmt.
      • Die Funktionstüchtigkeit des benützten Mediums wird (idealerweise) einen Tag vor der Prüfung getestet.


Durchführung

Die zeitlich und formal akkordierte Prüfung wird unter Einhaltung der nachstehenden Richtlinien abgenommen:

      • Verbindungsaufbau
      • Prüfung der Raumsituation auf Seiten der Kandidatin/des Kandidaten (z.B. durch Kameraschwenk).
      • Kandidatinnen und Kandidaten sitzen (sofern möglich) hinter einem Tisch, der - mit Ausnahme für die Prüfung zugelassener Elemente (z.B.: Bücher, Taschenrechner) - leer ist.
      • Die Kameraeinstellung der Kandidatinnen und Kandidaten erlaubt der prüfenden Person einen permanenten Blickkontakt sowie Sicht auf benannten Tisch.
      • Vor Beginn der Prüfung ist der Kandidatin/dem Kandidaten zu erläutern, welche Unterlagen verwendet werden dürfen. Die Kandidatin/der Kandidat hat eidesstattlich zu erklären, nur die erlaubten und keine anderen Hilfsmittel zu verwenden.
      • Über die Prüfung ist ein Kurzprotokoll zu führen.
      • Am Ende der Prüfung ist der Kandidatin/dem Kandidaten die Note mitzuteilen und kurz zu begründen.

Studienbeihilfe

Studienförderung: Sommersemester 2020 als „neutrales Semester“ (Bundesministerium, Stand 31.03.2020)

Im Sommersemester 2020 ist der Studienbetrieb durch die „COVID-19-Krise“ beeinträchtigt, Studienleistungen können möglicherweise ohne Verschulden der Studierenden nicht vollumfänglich erbracht werden. Um Bezieherinnen und Bezieher von Studienbeihilfe vor negativen Konsequenzen zu bewahren, „fällt dieser Semester aus der Wertung“ für die Förderungsdauer in der Studienförderung – also nicht nur für die Studienbeihilfe, sondern auch für Mobilitätsstipendien und Studienabschluss-Stipendien.

Bezieherinnen und Bezieher von Studienbeihilfe sollen keinerlei Nachteile haben. Wir werten daher das laufende Semester als „neutrales Semester“. Das bedeutet:

  • Auszahlung: Natürlich wird auch im Sommersemester 2020 die Beihilfe ausbezahlt. Ein noch im laufenden Semester zu erbringender Prüfungsnachweis für das letzte Wintersemester wird verringert, weil die Nachinskriptionsfrist nur eingeschränkt für Prüfungen zur Verfügung stand.
  • Anspruchsdauer: Für alle Studierenden, die im Wintersemester 2019/20 oder im Sommersemester 2020 noch innerhalb der Anspruchsdauer waren, verlängert sich die Anspruchsdauer um ein Semester. Sie bekommen ein weiteres Semester Beihilfe, wenn sie es brauchen.
  • Studienerfolg: Für das Sommersemester 2020 ist ausnahmsweise kein Studienerfolg nachzuweisen. Der im Wintersemester 2020/21 oder im Sommersemester 2021 vorzulegende Nachweis über den Studienerfolg reduziert sich entsprechend.
  • Anspruchsfristen: Allfällige andere Fristen, z.B. für die Aufnahme des anschließenden Masterstudiums, für die Einhaltung der Altersgrenze oder für den Studienabschluss im Studienabschluss-Stipendium verlängern sich ebenfalls im Wintersemester 2020/21 um sechs Monate.
  • Antragsfristen: Diese ändern sich dadurch nicht.
  • Umsetzung: Details werden noch durch entsprechendes Gesetz und Verordnung geregelt. Sobald das erlassen ist, werden die Neuregelungen auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde bekannt gegeben.

Noch ein wichtiger Hinweis zur Studienbeihilfenbehörde:
Diese arbeitet in den 6 Stipendienstellen – aus Sicherheitsgründen – in einem Turnusdienst mit reduzierten Teams unter Hochdruck an der Bewilligung der Anträge. Wegen dieser sicherheitsbedingten Personalreduktion kommt es natürlich zu Verzögerungen. Um die Bearbeitung maximal zu intensivieren, nimmt die Behörde derzeit keine Anrufe entgegen. Wenn Studierende der Behörde trotzdem eine Nachricht zukommen lassen wollen, sollen sie das bitte unbedingt per Mail mit den vorgesehenen Kontaktformularen machen; sie erhalten zeitnah auf elektronischem Weg Antwort.

Österreichische Studienbeihilfenbehörde

Hier finden Sie Informationen betreffend Studienbeihilfe der österreichischen Studienbeihilfenbehörde: https://www.stipendium.at/service/faq-haeufige-fragen/

Schüler- und Studenten-Unfallversicherung

Studierende sind auch im Rahmen der zurzeit zu Hause stattfindenden universitären Aktivitäten geschützt. Sofern die Aktivitäten zurzeit überhaupt stattfinden, besteht darüber hinaus selbstverständlich auch nach wie vor Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Schulveranstaltungen, schulbezogenen Veranstaltungen, Berufs(bildungs)orientierungen und üblichen oder vom Lehr- oder Studienplan vorgeschriebenen praktischen Tätigkeiten.
Auch für den Zeitraum der (teilweisen) Schließung von Schulen und Universiäten sind Unfälle und der Verdacht auf Berufskrankheiten (auch Infektionen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2) im Zusammenhang mit der schulischen oder universitären Ausbildung zu melden

Virtuelle Prüfungen

Prüfungen können künftig in Präsenz und virtuell stattfinden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Richtlinien des Rektorats und des Senats für virtuell mündliche und virtuell schriftliche Prüfungen.


Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier
»
 https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/recht/

Letzte Aktualisierung: 31.10.2023

 

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