Validierung

Seit 21. Oktober 2023 können an der Universität Innsbruck Lernergebnisse des nicht-formalen Lernens, die nicht gemäß § 78 Abs. 1 und 2 UG anerkannt werden können, bis zu einem Höchstumfang von 60 ECTS-AP validiert/anerkannt werden.

Die Standards und Verfahren zur Validierung nicht-formalen Lernens wurden an der Universität Innsbruck im Satzungsteil Validierung festgelegt.

Begriffsabgrenzung formales, nicht-formales, informelles Lernen

Validierung_Grafik_Ablauf-de

Antrag auf Validierung

Antragsteller:innen

Validierungsanträge können von Studierenden nur für jene Studien gestellt werden, für die sie gemeldet/inskribiert sind.

Zeitpunkt (der Antragstellung)

Die Validierung/Anerkennung für bereits VOR der Zulassung zu einem gemeldeten Studium erworbenen (nicht-formalen) Lernergebnissen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters ab Studienbeginn zu beantragen.

Antragsbestandteile

Der Antrag auf Validierung hat die zu validierenden nicht-formalen Lernergebnisse jenen formalen Lernergebnissen und Prüfungen im Curriculum des gemeldeten Studiums gegenüberzustellen, für die die Anerkennung beantragt wird.

Hierfür ist das Formular „Beiblatt Validierung“ zu verwenden, welches integraler Bestandteil des Antrags auf Validierung ist.

Dem Antrag sind seitens der Antragstellerin bzw. des Antragstellers jedenfalls Unterlagen der ausstellenden Einrichtung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen, die Auskunft geben über

  • den Erwerb der Lernergebnisse (z.B. Prüfungsbestätigung, Nachweis der Lernergebnisse)
  • den Arbeitsaufwand, welcher für das Erreichen der Lernergebnisse notwendig ist (z.B. Arbeitsstunden)
  • den Lernzweck, etwaige Lernmittel und Lernform(en)
  • die Art der Überprüfung

Dem Antrag können seitens der Antragestellerin bzw. des Antragstellers überdies Unterlagen beigefügt werden, die Auskunft geben über eine allfällige

  • Akkreditierung der Einrichtung bzw. allfällige gültige Qualitätssiegel der Einrichtung, die die nicht-formalen Lernergebnisse beschrieben und beurteilt hat
  • Zuordnung der Lernergebnisse zum Nationalen Qualifikationsrahmen oder Beschreibung des Niveaus der erworbenen Lernergebnisse (z.B. mittels Deskriptoren)

Einreichung

Der Antrag inkl. aller digitalisierter Unterlagen ist per E-Mail an Validierung@uibk.ac.at zu senden.

Prüfmaßstab, Kriterien

Die zur Validierung eingereichten nicht-formalen Lernergebnisse sind auf der Grundlage der vorgelegten schriftlichen Unterlagen zu bewerten. Bei der Bewertung der Lernergebnisse sind die im § 2 des Satzungsteils „Validierung“ festgelegten Kriterien heranzuziehen. Geht aus den vorgelegten Unterlagen auch nach allfälliger Behebung von Mängeln

gemäß § 3 Abs 2 des Satzungsteils Validierung nicht oder nicht hinreichend aussagekräftig hervor, dass der Prüfmaßstab erreicht wird, ist der Antrag abzuweisen.

Entscheidung - Bescheid

Nach Durchführung der Validierung erfolgt die Entscheidung über die Anerkennung als Prüfung für ein ordentliches oder außerordentliches Studium gemäß § 78 UG durch Bescheid des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organs.

Dauer des Validierungsverfahrens

Über Anerkennungsanträge ist abweichend von § 73 AVG spätestens zwei Monate nach

Einlangen des Antrages zu entscheiden.

(Verfahrens-)Beschwerde

Für Beschwerden gegen den Bescheid gilt § 46 Abs. 2 UG. § 60 Abs. 3a UG ist sinngemäß anzuwenden.

Mängel

Weist der schriftliche Antrag Mängel auf, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und der Antragstellerin oder dem Antragsteller die Behebung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist mit der Wirkung aufzutragen, dass der Antrag nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Wird der Mangel rechtzeitig behoben, so gilt der Antrag als ursprünglich richtig eingebracht.

Fremdsprachliche Unterlagen

Werden Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch vorgelegt, ist diesen eine durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.

Rechtlicher Rahmen

Antragsformular

Beiblatt

Fristen und Mängelbehebung


Kontakt und Rückfragen

Bitte richten Sie alle Fragen zum Thema Validierung schriftlich per E-Mail an Validierung@uibk.ac.at


Nach oben scrollen