Anerkennung (formaler) BHS Vorleistungen
Projekt: Recognition of Prior Learning

Recognition of Prior Learning (RPL)

Zur besseren Übersichtlichkeit und Transparenz werden auf dieser Seite auch Berücksichtigungsmöglichkeiten aus postsekundären Ausbildungen (für die Universität Innsbruck - LFUI - nach Maßgabe des § 78 Abs. 1 UG; für die anderen beteiligten Hochschuleinrichtungen nach den entsprechenden Hochschulgesetzen) sowie anderen höheren Ausbildungen, z.B. dem Kolleg für Sozialpädagogik, dargestellt. 1

 

 

Berücksichtigung formaler (Vor-)Leistungen für den Tiroler und Vorarlberger Hochschulraum

Studieninteressierte BHS Absolventinnen und Absolventen können sich hier einen Überblick über Berücksichtigungsmöglichkeiten formaler BHS Vorleistungen verschaffen:

Datenbank des RPL-Projektes


Logo PH TirolLogo der FH Kufstein TirolLogo der FH GesundheitLogo Umit TirolLFUILogo der Medizinischen Universität InnsbruckLogo MCILogo KPH Edith SteinLogo Tiroler HochschulkonferenzLogo FH Vorarlberg


Informationen zum Ablauf einer Anerkennung

 an der Universität Innsbruck 
 an der FH Kufstein
 Video zum Ablauf einer Anerkennung
 


Detaillierte Informationen 

Das RPL-Projekt »

Die Ausbildung an Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) und Höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung dauert fünf Jahre. Deshalb sind diese Schulen, im Vergleich zu den vier Jahre dauernden Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS), nach der „International Standard Classification of Education“ (ISCED) auf der Stufe 5 eingeordnet (AHS Stufe 3). Um diesen höheren Bildungsstandard anzuerkennen und Absolventinnen und Absolventen einer BHS bei der Wahl ihres weiteren (Bildungs-)Wegs im Raum Tirol und Vorarlberg eine transparente Entscheidung zu ermöglichen, hat die Universität Innsbruck (LFUI) in Zusammenarbeit mit den anderen Tiroler Hochschuleinrichtungen und der FH Vorarlberg, finanziert mit Mitteln des Landes Tirol, das Projekt zur Anerkennung (formaler) BHS Vorleistungen - Recognition of Prior Learning (RPL) ins Leben gerufen, welches nach dreijähriger Laufzeit mit 30.06.2017 endete. Auch nach dem Projektende werden die Berücksichtigungsmöglichkeiten weiter aktuell gehalten. Gesetzliche Grundlage jeder möglichen Anerkennung für die LFUI ist § 78 Abs. 1 Universitätsgesetz (UG), für die anderen beteiligten Hochschuleinrichtungen die entsprechenden Hochschulgesetze. Ziel des Projektes ist es auch, das Studium zu dekomprimieren, um den Studierenden mehr Zeit, etwa für den Besuch aufbauender Lehrveranstaltungen, zur individuellen Schwerpunktsetzung oder zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Beruf zur Verfügung zu stellen.

Informationskarten »

Überblick über die, in einem Projekt mit der Klasse 4bHGK der HTL Bau und Design, Trenkwalderstraße in Innsbruck, entstanden Informationspostkarten zum RPL Projekt.




1 Alle Auskünfte auf dieser Seite sind nicht bindend. Die aufgeführten Gegenüberstellungen geben zur besseren Orientierung für Studieninteressierte Entscheidungen wieder, die in vergleichbaren Fällen zu einer Berücksichtigung geführt haben. Einen Anspruch auf Entscheidung durch Bescheid haben die Studierenden erst, wenn sie als ordentliche Studierende des entsprechenden Studiums zugelassen sind. Vorab erteilte Auskünfte über eine Berücksichtigung liegen im Ermessen des zuständigen Organs. Mit Fortgang des Projektes wird diese Homepage laufend um weitere Studien mit Anerkennungsmöglichkeiten erweitert. Land Tirol




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