Ablauf des Habilitationsverfahrens
Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis gemäß
§ 103 UG 2002
(gemäß Richtlinien des Senats)
Es wird empfohlen, vorab ein Gespräch mit der Dekanin/dem Dekan über das Habilitationsvorhaben und die
angestrebte Venia zu führen.
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Einzureichende Unterlagen laut Merkblatt
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Habilitationsantrag im Büro des Vizerektors für Forschung
auf elektronischem Wege
(zusätzlich das Ansuchen mit Originalunterschrift und 1 gedrucktes Exemplar der Schriftlichen Arbeit)
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Senat: Einsetzen der Kommission und Bestellung der Gutachter/innen
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Konstituierende Sitzung der Kommission (serviciert durch die zuständige FSS)
Aussendung der Schriftlichen Arbeiten an die Gutachter/innen
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Eingang und Auflage der Gutachten
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Beschlussfassung der Habilitationskommission
Übermittlung an das Büro VR Forschung
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Ausstellung des Bescheides durch den Zentralen Rechtsdienst
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Bescheidübergabe durch den Vizerektor für Forschung
Nach Abschluss des Verfahrens (optional)
öffentlicher Vortrag aus dem Bereich des Habilitationsfaches
elektronische Veröffentlichung der Habilitationsschrift
Einladung zur offiziellen Habilitationsfeier
> Präsentation Rechtsgrundlagen Habilitationsverfahren
Kontakt
Sekretariat: Universitätshauptgebäude, Innrain 52, Raum 1038
> Jaqueline Klotz
Mo - Do: 07.30 - 15.00 Uhr
Tel.: +43 512 507-20101
Forschung@uibk.ac.at
> Dr. Gundula Weingartner
Mo - Do: 08.30 - 15.00 Uhr
Tel.: +43 512 507-20108
Gundula.Weingartner@uibk.ac.at