Ablauf des Habilitationsverfahrens
Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis gemäß
§ 103 UG 2002

(gemäß Richtlinien des Senats)

  

Es wird empfohlen, vorab ein Gespräch mit der Dekanin/dem Dekan über das Habilitationsvorhaben und die
angestrebte Venia zu führen.

 Einzureichende Unterlagen laut Merkblatt

 

 Habilitationsantrag im Büro des Vizerektors für Forschung
auf elektronischem Wege
(zusätzlich das Ansuchen mit Originalunterschrift und 1 gedrucktes Exemplar der Schriftlichen Arbeit)

 Senat: Einsetzen der Kommission und Bestellung der Gutachter/innen

 Konstituierende Sitzung der Kommission (serviciert durch die zuständige FSS)
Aussendung der Schriftlichen Arbeiten an die Gutachter/innen

 Eingang und Auflage der Gutachten

Beschlussfassung der Habilitationskommission
Übermittlung an das Büro VR Forschung

 Ausstellung des Bescheides durch den Zentralen Rechtsdienst

 Bescheidübergabe durch den Vizerektor für Forschung


Nach Abschluss des Verfahrens (optional)

 öffentlicher Vortrag aus dem Bereich des Habilitationsfaches

elektronische Veröffentlichung der Habilitationsschrift 

Einladung zur offiziellen Habilitationsfeier

> Präsentation Rechtsgrundlagen Habilitationsverfahren

Kontakt

Sekretariat: Universitätshauptgebäude, Innrain 52, Raum 1038

> Jaqueline Klotz

Mo - Do: 07.30 - 15.00 Uhr

Tel.: +43 512 507-20101
Forschung@uibk.ac.at

 

> Dr. Gundula Weingartner

Mo - Do: 08.30 - 15.00 Uhr

Tel.: +43 512 507-20108
Gundula.Weingartner@uibk.ac.at

Nach oben scrollen