Das Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP richtet sich an Bachelor-Studierende anderer Fakultäten (seien Sie herzlich bei uns willkommen!). Es wird nach abgeschlossenem Studium im Diploma Supplement eigens ausgewiesen.
Zu jedem Studium der Universität Innsbruck gibt es eine offizielle Info-Seite. Hier sind die direkten Links — dich wichtigsten Details, Formulare etc. finden Sie unter den „Detaillierten Infos”.
Every study program at the University of Innsbruck has its own official information page. Here are the direct links — under „Detailed Information" you will find all the necessary forms, for example for registering and submitting your thesis.
Die Studienrichtungen unserer Fakultät bieten eine Fülle von Synergien. Wenn Sie daran interessiert sind, beispielsweise Fachtheologie und Religionspädagogik zugleich zu studieren (oder Fachtheologie und Philosophie usw.), kontaktieren Sie gerne den Studiendekan oder die Studienbeauftragten!
Besondere Hinweise zur Praktikabilität und zu den Berufsaussichten der Studien Katholische Religionspädagogik und Lehramt Religion gibt unser Fakultätsnewsletter 1/2023: „Studium mit Perspektive”!
Die Anerkennung für bereits vor der Inskription in das jeweilige Studium absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen. Danach ist für das betreffende Studium keine Anerkennung mehr möglich.
Die Antragsformulare, die Sie beim Prüfungsreferat (SOWI-Gebäude) einreichen müssen, finden Sie auf Ihren Studienseiten; siehe oben „Offizielle Info-Seiten zu unseren Studienrichtungen”. Wenn Sie auf Ihrer Studienseite die „Detaillierten Infos” auswählen, finden Sie dort die Formulare „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen” und „Beiblatt”.
Sie können gerne bereits im Vorfeld den Studiendekan oder die Studienbeauftragten kontaktieren und sich über die Möglichkeit von Anerkennungen informieren lassen.
Beachten Sie bitte: Die Frist von zwei Semestern gilt nur für Leistungen, die Sie vor Studienbeginn erbracht haben. Wenn Sie beispielsweise sowohl für Fachtheologie als auch für Religionspädagogik inskribiert sind und eine Prüfung in Religionspädagogik ablegen, die Sie dann für Fachtheologie anerkennen lassen möchten, gibt es keine Fristen zu beachten. Es ist aber trotzdem empfehlenswert, solche Anerkennungen möglichst zügig zu beantragen, damit Sie selber Rechtssicherheit haben.
The recognition of examinations, other study achievements, activities and qualifications from the time before the inscription into the respective study program must be applied for by the end of the second semester.
The application forms that have to be submitted to the examination office (SOWI building) can be found on your study pages; see above „Offizielle Info-Seiten zu unseren Studienrichtungen”. If you select „Detaillierte Infos” on your study page, you will find the forms „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen” and „Beiblatt”.
You can download an example of how to fill out the „Beiblatt” here. If you cannot find any number of course hours or credits in your old certificates, you can leave these fields empty. You must present your old certificates or submit copies with the application anyway.
You are welcome to contact the Dean of Studies or his respective Associate in advance and get information about the options.
Please note: The two-semester deadline only applies to achievements that you have completed before the start of your studies. For example, if you are enrolled in both theology and religious education and take an examination in religious education, which you then want to have recognized for theology, there is no deadline to observe. However, it is advisable to carry out the admission process as early as possible so that you have legal certainty.
Für alle Arbeiten im Studium gelten die rechtlichen und ethischen Regeln für gute wissenschaftliche Praxis, insbesondere in Bezug auf Plagiate. Für Dissertationen ist ein eigenes Verfahren zur Plagiatsprüfung vorgeschrieben.
Die wichtigsten Informationen und Bestimmungen finden Sie in folgenden Quellen:
The legal and ethical rules for good academic practice apply to all academic work during your studies, especially with regard to plagiarism. A plagiarism check procedure is required for dissertations.
The most important information and regulations can be found in the following sources:
„Ein Plagiat liegt jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers.” (§ 51(2)32 UG).
Die Schritte von den ersten Überlegungen für eine Diplom- oder Masterarbeit bis zur Abgabe und zur studienabschließenden Defensio sollen sich über mindestens zwei Semester erstrecken. Während dieser Zeit können Sie zugleich Lehrveranstaltungsprüfungen ablegen. Orientieren Sie sich für die Planung an folgendem beispielhaften Zeitplan:
Beispiel: Abschluss des Studiums mit der Defensio der Diplom-/Masterarbeit im März 2025.
Erste Jahreshälfte 2024: Nehmen Sie Kontakt zu möglichen Betreuerinnen/Betreuern Ihrer Arbeit auf und besprechen Sie Ihre Ideen. Wenn Sie sich mit einer Betreuerin/einem Betreuer informell auf ein Projekt geeinigt haben, können die nächsten Schritte folgen.
Juni 2024 (= 6 Monate vor der geplanten Abgabe): Anmeldung der Diplom-/Masterarbeit im Prüfungsreferat. Erst wenn die Anmeldung genehmigt ist, sind das Projekt und die Betreuung verbindlich. Vereinbaren Sie nun mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer die genaue Vorgehensweise für die weitere Zusammenarbeit.
Kurz danach: Erstellen Sie ein Exposé und vereinbaren Sie mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer einen Zeitplan (= 6 Monate). Reichen Sie dann das Formular „Vorbereitung der Masterarbeit“ im Prüfungsreferat ein, das Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer unterschreiben muss.
Dezember 2024: Einreichung der Arbeit (die genaue Vorgehensweise erfahren Sie im Prüfungsreferat). Beachten Sie: Nur die eingereichte Fassung ist verbindlich! Nun wird der Auftrag zur Begutachtung erteilt, die Beurteilerin/der Beurteiler hat dafür zwei Monate Zeit.
Februar 2025: Sobald Gutachten und Note vorliegen, können Sie sich zur Defensio anmelden. Während der gesamten Zeit können Sie noch Prüfungen absolvieren, aber wenn Sie sich zur Defensio anmelden möchten, müssen alle anderen Studienleistungen erbracht sein. Der Anmeldeschluss ist drei Wochen vor dem Defensio-Termin (die Defensiotermine finden Sie weiter unten auf dieser Seite).
Für Diplom- und Masterarbeiten beachten Sie auch den obigen Abschnitt „Diplomarbeit/Masterarbeit: Rechtzeitige Planung”
Wichtig! Important!
Wenn Sie sich zur Defensio anmelden, müssen die Gutachten Ihrer Arbeit bereits vorliegen. Planen Sie also unbedingt eine rechtzeitige Abgabe Ihrer Arbeit! Die Gutachterinnen und Gutachter einer Dissertation haben drei Monate Zeit für das Gutachten, bei Diplom- und Masterarbeiten sind es zwei Monate.
When you register for the defence, the reviews of your thesis must already be available. Make sure to submit your work on time! The reviewers of a dissertation have three months for the review, for diploma and master's theses it is two months.
Wahlmöglichkeiten für die „interdisziplinären Kompetenzen”
Das Curriculum sieht einen Anteil von 30 ECTS-AP „interdisziplinäre Kompetenzen” vor. Dafür sind Wahlpakete der Universität Innsbruck wählbar, Sie können aber auch andere Lehrveranstaltungen und Module absolvieren: sowohl an unserer Fakultät (beispielsweise durch die Teilnahme an Seminaren „Exemplarische Themenerschließung/Themenvertiefung” nach Wahl) oder an anderen Fakultäten. Wenn Sie Leistungen von anderen Universitäten, aus früheren Studien oder Studien mit naturwissenschaftlicher oder technischer Ausrichtung hier anerkennen lassen möchten, klären Sie dies bitte frühzeitig mit Studiendekan Liborius Lumma.
Zusatzqualifikation Religionsunterricht
Studierende des Diplomstudiums Katholische Fachtheologie können eine Zusatzqualifikation für den Religionsunterricht an Pflichtschulen erwerben. Alles Nähere entnehmen Sie bitte dieser Datei.
Ihr Doktoratsstudium wird von folgenden Personen begleitet:
Hauptbetreuerin/Hauptbetreuer: Zuständig für: ⇒ Dissertationsvereinbarung, ⇒ Begleitung der Dissertation, ⇒ Auswahl der Lehrveranstaltungen für Modul 1, ⇒ Auswahl des wissenschaftlichen Projektes für Modul 3, in der Regel auch ⇒ Begutachtung der Dissertation und ⇒ Durchführung der Defensio (gemeinsam mit zwei anderen Prüferinnen/Prüfern). Die Hauptbetreuerin/der Hauptbetreuer muss habilitiert und an unserer Fakultät tätig (oder pensioniert) sein.
Weitere Betreuerin/weiterer Betreuer: ⇒ Mitbegleitung der Dissertation. Diese Person darf am Ende kein Gutachten der Dissertation erstellen. Die Person muss habilitiert und soll in der Regel an unserer Fakultät tätig (oder pensioniert) sein, es kommen aber in bestimmten Fällen auch externe Personen in Frage. Besprechen Sie Ihre Ideen gleich zu Beginn Ihres Studiums mit Ihrer Hauptbetreuerin/Ihrem Hauptbetreuer und ggfs. auch mit dem Studiendekan!
Beurteilerin/Beurteiler: Ihre Dissertation wird von zwei Personen beurteilt. In der Regel ist eines davon Ihre Hauptbetreuerin/Ihr Hauptbetreuer. Die zweite Person muss habilitiert und und möglichst extern, also an einer anderen Universität tätig sein. In bestimmten Fällen sind auch interne Personen möglich. Besprechen Sie Ihre Ideen mit Ihrer Hauptbetreuerin/Ihrem Hauptbetreuer und mit dem Studiendekan!
Defensio: Die Defensio wird von drei Personen abgenommen. In der Regel sind dies der Studiendekan (als Vorsitzender), Ihre Hauptbetreuerin/Ihr Hauptbetreuer und Ihre weitere Betreuerin/Ihr weiterer Betreuer; es sind aber auch bestimmte andere Zusammensetzungen möglich.
Your doctoral studies will be guided by the following people:
Main supervisor: Responsible for: ⇒ Dissertation agreement, ⇒ supervision of your research, ⇒ selection of courses for module 1, ⇒ selection of the project for module 3, usually also ⇒ review of the dissertation and ⇒ examiner in the defence (together with two other examiners). The main supervisor must be habilitated and work at our faculty (or be retired).
Additional supervisor: ⇒ Additional supervision of your research. Please note that this person is not allowed to review your dissertation at the end of your studies. The additional supervisor must be a habilitated staff member of our faculty (or retired). In certain cases external professors can be chosen. Discuss your ideas with your main supervisor and with the Dean of Studies at an early stage.
Reviewer: Your dissertation will be reviewed by two persons, with the main supervisor usually being one of them. The second reviewer must be habilitated and usually external, i.e. staff member at another university. In certain cases internal reviewers are eligible. Discuss your ideas with your main supervisor and the Dean of Studies in good time.
Defence: The defence is conducted by three examiners, usually the Dean of Studies (as chairperson), your main supervisor, and your additional supervisor; certain other compilations of the board are possible.
Für die selbstständige Absolvierung von wissenschaftlichen Projekten, die in Vereinbarung mit dem Bereuterinnen- bzw. Betreuerteam zu wählen sind, gibt es ein Formular, das von der Hauptbetreuerin/dem Hauptbetreuer zu unterschreiben ist: Das Formular finden Sie auf dieser Seite („Wissenschaftliche Projekte”).
Wenn die Hauptbetreuerin/der Hauptbetreuer statt der vorgesehenen 4 ECTS-AP einen erhöhten Workload von 6 ECTS-AP feststellt, kann dies durch einen händischen Vermerk auf dem Formular eingetragen werden. In diesem Fall entfällt das SE Begleitung wissenschaftlicher Projekte (Modul 3a).
If the main supervisor notices an increased workload of 6 ECTS credits instead of 4, this can be entered manually on the form. In this case, the seminar Begleitung wissenschaftlicher Projekte (Module 3a) can be omitted.
Dr.theol. | Modul 3b: Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs
Die Prüfung wird von drei Personen durchgeführt: 1) Einer habilitierten Person aus Ihrem Dissertationsfach (in der Regel ist das die Hauptbetreuerin/der Hauptbetreuer), 2) einer habilitierten Person aus einem selbst gewählten zweiten Fach, 3) einer/einem Vorsitzenden, die/der ebenfalls habilitiert sein muss. Für den Vorsitz steht Studiendekan Liborius Lumma gerne zur Verfügung, es kann aber auch eine andere Person sein. Ort und Termin der Prüfung vereinbaren Sie selbst mit Ihren drei Prüferinnen/Prüfern.
The examination is carried out by three examiners: Your main supervisor, a professor of your chosen second theological subject, and an other professor as chairperson. Dean of Studies Liborius Lumma is willing to take on this part, but it can also be someone else. You arrange the place and date of the examination with your three examiners.
Die Lektürelisten zu den einzelnen Fächern: The syllabus lists for each subject:
Zur Bachelorarbeit in den Bachelorstudien Katholische Religionspädagogik, Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät und Lehramt Unterrichtsfach Katholische Religion gehören zwei Säulen:
Die eine Säule ist das „Seminar mit Bachelorarbeit”. Melden Sie sich zu diesem Seminar genau dann an, wenn Sie auch Ihre Bachelorarbeit verfassen möchten. Das Seminar findet in der Regel für jede der genannten Studien jedes Semester statt. Sollten Sie Ihr Seminar im Vorlesungsverzeichnis nicht finden, wenden Sie sich bitte an den Studiendekan oder die Studienbeauftragten.
Die zweite Säule ist die Bachelorarbeit selbst. Für die Arbeit suchen Sie sich selbst eine Betreuerin/einen Betreuer an der Katholisch-Theologischen Fakultät bzw. im Lehramtsstudium wahlweise auch an der KPH Edith Stein. Wer für die Betreuung in Frage kommt, erfahren Sie beim Studiendekan, den Studienbeauftragten oder auch direkt bei den Lehrenden, die Sie anfragen! Machen Sie sich rechtzeitig vor dem Semester, in dem Sie am „Seminar mit Bachelorarbeit” teilnehmen möchten, auf die Suche nach einer Betreuerin/einem Betreuer.
Alles Weitere ergibt sich durch die doppelte Begleitung: im „Seminar mit Bachelorarbeit” und im persönlichen Kontakt zu Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer!
Seit Wintersemester 2021/22 gelten bei uns neue Curricula
im Diplomstudium Kath. Fachtheologie,
im Bachelor- und Masterstudium Religionspädagogik,
im Bachelorstudium Philosophie an der Kath.-Theol. Fakultät sowie auch
im Lehramtsstudium UF Kath. Religion (Bachelor und Master).
Hier finden Sie einige Informationen zum Überblick. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich bei den dafür zuständigen Stellen der Universität. Im Zweifel wenden Sie sich vor allem an Studiendekan Liborius Lumma sowie für das Lehramtsstudium an Studiendekanin Martina Kraml.
Kann man „alte” Lehrveranstaltungen noch durch eine Prüfung abschließen?
Für die meisten alten Lehrveranstaltungen gibt es in den neuen Curricula ein passendes Äquivalent. In einigen anderen Fällen gibt es noch Ansprechpersonen für alte Prüfungen, an die Sie sich direkt wenden können:
VO Dogmatik II: Der Glaube der Kirche im Blick auf die Dramatik der Kirche → Prof. Nikolaus Wandinger
VO Dogmatik: Hauptthemen der Dogmatik → Prof. Johannes Hoff
SE Dogmatik: Themenschwerpunkte nach der Fachliteratur → Prof. Johannes Hoff
Altes Curriculum, neue Lehrveranstaltungen
Wenn Sie im alten Curriculum bleiben, decken Sie dieses Curriculum durch das Absolvieren der neuen Lehrveranstaltungen ab. Im Vorlesungsverzeichnis sind die neuen Lehrveranstaltungen entsprechend gekennzeichnet.
Zu den Stärken der Katholisch-Theologischen Fakultät gehört die Chance zum engen Austausch und zur intensiven Kommunikation zwischen den Lehrenden und den Studierenden. Dafür ist – wenn es die Umstände zulassen – der Präsenzbetrieb ein wichtiger Baustein.