Häufig gestellte Fragen zum Masterstudium Translationswissenschaft
Hier findest du eine Sammlung häufig gestellter Fragen zum Masterstudium Translationswissenschaft. Wir hoffen, dass sie dir helfen wird, dein Studium zu meistern. Ist deine Frage nicht dabei oder wurde sie nicht ausreichend beantwortet? Dann komm doch bei unserer Beratung vorbei oder schreib uns eine E-Mail.
Hinweis: Dadurch, dass ein neuer Studienplan (ein neues Curriculum) für das Masterstudium beschlossen wurde, kann es teilweise zu Unterschieden bei der Beantwortung der Fragen kommen. Die derzeitigen Fragen und Antworten beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, das alte MA-Curriculum (2009) und auf das MA-Curriculum Neu (2020). Wir haben die Antworten bis Ende Oktober 2020 überprüft und die meisten etwaigen Unterschiede, die sich durch das neue Curriculum (2020) ergeben, entsprechend durch "MA-Curriculum Neu" gekennzeichnet. (Anm.: Mit Ausnahme von einigen Stellen des Bereichs "Wahlmodulsystem" sind alle Bereiche auf dem neuesten Stand.) Ab dem Wintersemester 2020/2021 erfolgt eine Zulassung zum MA-Studium nur nach dem MA-Curriculum Neu.
Abkürzungen:
FS = Fremdsprache
PM = Pflichtmodul
WM = Wahlmodul
WS = Wintersemester
SS = Sommersemester
LV = Lehrveranstaltung
ECTS-AP = ECTS-Anrechnungspunkte
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf den allgemeinen Bestimmungen der Universität Innsbruck und eigenen Erfahrungen der Verfasserinnen und Verfasser.
Letzte Änderung: März 2021
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Fragen zum Studium
- Ich interessiere mich für das Studium Translationswissenschaft. Wo finde ich weitere Informationen dazu?
- Welche Sprachen können studiert werden?
- Wo kann ich mich für das Studium einschreiben?
- Welche Studienkennzahl hat das Masterstudium Translationswissenschaft
- Welche Spezialisierungen gibt es?
- Kann man das Masterstudium Translationswissenschaft mit nur einer FS absolvieren?
- Kann man das Masterstudium Translationswissenschaft mit drei FS absolvieren?
- Mit wie vielen Fremdsprachen kann man das neue Masterstudium Translationswissenschaft studieren?
- Kann man mehr als ein Masterstudium Translationswissenschaft abschließen?
- Gibt es einen Studienleitfaden/Studienverlaufsplan?
- Wo finde ich die Kursvoraussetzungen?
- Welche Arten von Kursen gibt es?
- Ich schließe mein Bachelorstudium erst in der Nachfrist ab. Kann ich trotzdem mit dem Masterstudium beginnen?
- Ich möchte meine erste und zweite Fremdsprache tauschen, wie geht das?
Das Studium
Spezialisierung Fachkommunikation bzw. Fachübersetzen und Translationstechnologie
Spezialisierung Literatur- und Medienkommunikation bzw. Literarisches und audiovisuelles Übersetzen
Spezialisierung Konferenzdolmetschen bzw. Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens
- Wieso weicht bei gewissen Dolmetschkursen der ECTS-AP-Umfang im Kursangebot von dem des Curriculums ab?
- Muss man beim Dolmetschen in der 2. FS auch in die FS dolmetschen?
- Hinweise zur Benützung der DTA
Wahlmodulsystem
- Allgemeines zu den Wahlmodulen
- Achtung: WM 12 (Spezialisierung Fachkommunikation)
- Wahlmodule 1-8
- Praxis (Praktikum)
Masterarbeit
- Wann und bei wem schreibe ich die Masterarbeit?
- In welcher Sprache muss die Masterarbeit geschrieben werden?
- Wo finde ich die Formulare, die ich für meine Masterarbeit brauche?
- Gibt es ein Informationsblatt mit Fristen und weiterführenden Informationen für Masterarbeit und Defensio?
- Was hat es mit dem Modul Vorbereitung der Masterarbeit (Pflichtmodul 4, bzw. 6 im MA-Curriculum Neu) auf sich?
Auslandsaufenthalte: Erasmus+ etc.
Studienabschluss
- Was ist das Prüfungsprotokoll?
- Was ist das Prüfungsprojekt?
- Was ist die Projektprüfung?
- Was ist das Prüfungsreferat?
- Wie bekomme ich nun meinen Mastertitel?
Das neue MA-Curriculum
- Warum kommt ein neues Curriculum?
- Wo finde ich das neue Curriculum?
- Welche Übergangsbestimmungen gelten für das neue Curriculum? (Vgl. § 14) Muss ich auf das neue Curriculum umsteigen?
- Was bedeutet das für Studierende, die ihr MA-Studium nicht im Sommersemester 2020 abschließen werden? Werden die Kurse des alten Curriculums ab dem Wintersemester 2020/21 noch angeboten?
- Lehrveranstaltungen des alten Curriculums weisen im neuen Curriculum nicht mehr dieselben ECTS-Punkte auf. Was nun?
- Ich habe mein Studium vor dem Wintersemester 2020/21 begonnen und möchte auf das neue Curriculum umsteigen. Wann und wie sollte ich meine bisherigen Kurse anrechnen lassen?
- Was soll ich tun, wenn ich gerade einen Erasmus-Aufenthalt mache oder bald einen machen werde?
- Gibt es eine Infostunde zum neuen Mastercurriculum, bei der das Studium vorgestellt und Fragen geklärt werden?
Haftungsausschluss
Fragen und Antworten zum Studium
Allgemeine Fragen zum Studium
Ich interessiere mich für das Masterstudium Translationswissenschaft. Wo finde ich weitere Informationen dazu?
Allgemeine Informationen zu Voraussetzungen und Profil des Studiums sowie das Curriculum findest du auf der Seite der Studienabteilung (bzw. ab dem Wintersemester 2020/21 auf der Seite zum MA-Curriculum Neu). Wenn du konkrete Fragen zum Studium hast, kannst du auch jederzeit in unserer Sprechstunde vorbeischauen oder uns ein E-Mail schreiben.
Welche Sprachen können studiert werden?
An unserem Institut kannst du Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch studieren.
Studierende, deren Mutter- oder Bildungssprache nicht Deutsch ist, können das Studium nur betreiben, wenn ihre Mutter- oder Bildungssprache eine der genannten Sprachen ist. Für sie ist jedenfalls Deutsch die Erste Fremdsprache. Personen mit Deutsch als Erster Fremdsprache studieren die Zweite Fremdsprache in Gegenüberstellung zu Deutsch.
Für das MA-Curriculum Neu gilt analog: "Studierende, deren Mutter-oder Bildungssprache (A-Sprache) nicht Deutsch ist, können das Studium nur betreiben, wenn ihre Mutter-oder Bildungssprache (A-Sprache) eine der in Abs. 2 genannten Sprachen ist. Für sie ist Deutsch alsErste Fremdsprache (B-Sprache)verpflichtend. Personen mit Deutsch als Erster Fremdsprache (B-Sprache) studieren die Zweite Fremdsprache (C-Sprache) in Gegenüberstellung zu Deutsch." (vgl. § 5 (3))
Wo kann ich mich für das Studium einschreiben?
Für die Zulassung zum Studium ist die Studienabteilung der Universität Innsbruck zuständig. Alle weiteren Informationen zur Studienabteilung sowie Fristen und Formulare findest du auf der Homepage der Studienabteilung. Die Studienabteilung befindet sich im Erdgeschoß des Josef-Möller Hauses (Innrain 52c).
Welche Studienkennzahl hat das Masterstudium Translationswissenschaft?
Master: C 061
Die einzelnen Sprachen:
331 = Deutsch als 1. Fremdsprache
342 = Englisch
345 = Französisch
348 = Italienisch
351 = Spanisch
360 = Russisch
Wenn du deine Kennzahl nicht auswendig kannst, so findest du sie auch im LFU:online unter Meine Studien.
Welche Spezialisierungen gibt es?
Im Masterstudium Translationswissenschaft (2009) gibt es drei Spezialisierungen:
- Fachkommunikation
- Literatur- und Medienkommunikation
- Konferenzdolmetschen
Im Masterstudium Translationswissenschaft laut MA-Curriculum Neu (2020) gibt es drei Spezialisierungen:
- Fachübersetzen und Translationstechnologie
- Literarisches und audiovisuelles Übersetzen
- Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens
Die Spezialisierung wird nicht auf dem Zeugnis vermerkt. Sie ist jedoch auf dem Studienerfolgsnachweis anhand der gewählten Kurse ersichtlich.
Kann man das Masterstudium Translationswissenschaft mit nur einer FS absolvieren?
Für das MA-Curriculum (2009) gilt: Ja (im Gegensatz zum Bachelorstudium), aber nur in den Spezialisierungen Fachkommunikation oder – unter gewissen Umständen* – Literatur- und Medienkommunikation. Hierbei werden die Kurse der 2. FS durch gleichwertige Kurse im selben ECTS-AP-Ausmaß aus den jeweils anderen Spezialisierungen ersetzt. D.h., dass Übersetzungskurse nur durch Übersetzungs- oder Dolmetschkurse ersetzt werden können, nicht durch PS oder VOs. Beachte auch, dass die Dolmetschkurse – mit Ausnahme der Hauptsprache Englisch – meist nur einstündig (1,25 ECTS-AP) angeboten werden (siehe Spezialisierung: Konferenzdolmetschen). Welche Kurse wie ersetzt werden können, steht auch im Curriculum in der Anmerkung zum jeweiligen Kurs. Die Spezialisierung Konferenzdolmetschen muss auf jeden Fall mit zwei FS absolviert werden.
Weitere Informationen findest du im empfohlenen Studienverlaufsplan MA 1. FS vertiefend, der auf der Info-Seite fürs MA-Studium zu finden ist.
* Ob es für die Spezialisierung Literatur- und Medienkommunikation möglich ist, hängt von der gewählten Sprache sowie vom LV-Angebot ab. Für nähere Informationen empfehlen wir, den Studienbeauftragten zu kontaktieren.
Zur Sprachenanzahl im MA-Curriculum Neu siehe unten.
Kann man das Masterstudium Translationswissenschaft mit drei Fremdsprachen studieren?
Für das MA-Curriculum (2009) gilt: Nein. Da man nur ein Masterstudium (= max. 2 FS) abschließen kann (siehe nächste Frage), muss man sich für zwei FS entscheiden, auch wenn man das Bachelorstudium mit drei FS abgeschlossen hat. Du kannst aber für deine 3. FS Übersetzungskurse belegen, nur bekommst du hier keinen eigenen Abschluss.
Zur Sprachenanzahl im MA-Curriculum Neu siehe unten.
Mit wie vielen Fremdsprachen kann man das neue Masterstudium Translationswissenschaft studieren?
Für das Studium gemäß MA-Curriculum Neu (2020) erfolgt das Studium wahlweise:
- mit zwei Fremdsprachen:
- für die Spezialisierungen Fachübersetzen und Translationstechnologie sowie Literarisches und audiovisuelles Übersetzen in der Mutter-oder Bildungssprache und in zwei Fremdsprachen (Erste Fremdsprache, Zweite Fremdsprache) oder
- für die Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschensals A/B/C-Variante in der Mutter-oder Bildungssprache (= A-Sprache) und in zwei Fremdsprachen, davon eine aktiv (= B-Sprache), die andere passiv (= C-Sprache);
- mit einer Fremdsprache:
- Wenn das Masterstudium in nur einer Fremdsprache erfolgt, sind die Lehrveranstaltungen in der zweiten Fremdsprache (C-Sprache) durch Pflichtmodule aus den anderen Spezialisierungen in der ersten Fremdsprache (B-Sprache) zu ersetzen (vgl. Anmerkungen zu den Pflichtmodulen 5A, 5B, 7B, 5C und 8C im Curriculum).
- mit drei Fremdsprachen in der Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens (= A/C/C/C-Variante):
- Wenn das Masterstudium in der Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens mit drei Fremdsprachen erfolgt, sind die Pflichtmodule der aktiven B-Sprache durch Pflichtmodule einer dritten C-Sprache zu ersetzen (vgl. Anmerkungen zu den Pflichtmodulen 3C, 4C, 6C und 7C im Curriculum). (vgl. § 5 (1))
- Wenn das Masterstudium in der Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens mit drei Fremdsprachen erfolgt, sind die Pflichtmodule der aktiven B-Sprache durch Pflichtmodule einer dritten C-Sprache zu ersetzen (vgl. Anmerkungen zu den Pflichtmodulen 3C, 4C, 6C und 7C im Curriculum). (vgl. § 5 (1))
Kann man mehr als ein Masterstudium Translationswissenschaft abschließen?
Nein. Man muss eine Spezialisierung wählen und kann nach Abschluss des Studiums kein weiteres Masterstudium Translationswissenschaft mehr aufnehmen, da unser Institut nur einen Masterabschluss vergeben kann. Jedoch kann man die Kurse verschiedener Spezialisierungen parallel besuchen.
Gibt es einen Studienleitfaden/Studienverlaufsplan?
Auf der Infoseite des Instituts zum Masterstudium findest du den Studienleitfaden sowie den empfohlenen Studienverlaufsplan.
Im Studienleitfaden erhältst du einen allgemeinen Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen, den Umfang und die Dauer, das Sprachenagebot und den allgemeinen Aufbau des Masterstudiums Translationswissenschaft.
Vonseiten des Instituts gibt es inzwischen einen offiziellen Studienverlaufsplan für alle drei Spezialisierungen. Ansonsten kannst du dich am allgemein formulierten – auf alle Spezialisierungsmöglichkeiten ausgerichteten – Verlaufsplan für das MA-Curriculum (2009) auf der Seite der Studienabteilung bzw. dem auf die Spezialisierungen eingehenden Verlaufsplan für das MA-Curriculum Neu auf der entsprechenden Seite der Studienabteilung und dem semestral wechselnden Lehrveranstaltungsangebot orientieren. Beachte dabei am besten auch die im jeweiligen Curriculum erwähnten Voraussetzungen für den Besuch der Lehrveranstaltung (etwa im MA-Curriculum [2009] bei PM 1 + 2, dass die VUs (PM 1a + 2a) jeweils Voraussetzung für die AGs (PM 1b + 2b) sind (sofern sie nicht gleichzeitig angeboten werden)).
Für das MA-Curriculum Neu findest du den empfohlenen Studienverlaufsplan auf der Institutshomepage.
Wo finde ich die Kursvoraussetzungen?
Die Voraussetzungen stehen im Vorlesungsverzeichnis beim jeweiligen Kurs sowie im MA-Curriculum. Letzteres findest du auf der Infoseite des Instituts zum Masterstudium.
Welche Arten von Kursen gibt es?
- Vorlesungen (VO): Hier gibt es weder eine Platzbeschränkung noch Anwesenheitspflicht
- Arbeitsgemeinschaften (AG): nicht prüfungsimmanent, aber mit Teilungsziffer 30 (bzw. 25 nach MA-Curriculum Neu)
Alle anderen Kurse sind prüfungsimmanent, das bedeutet, sie haben eine begrenzte Platzzahl (normalerweise 30 bzw. 25) sowie Anwesenheitspflicht:
- Seminare (SE)
- Projektseminare (PO)
- Proseminare (PS)
- Projektstudien (PJ)
- Übungen (UE)
- Vorlesungen mit Übungscharakter (VU)
Anwesenheitspflicht bedeutet, dass du im Normalfall nicht öfter als 2 Mal unentschuldigt fehlen darfst, da du sonst deinen Kursplatz verlierst. Die Anzahl der Fehlstunden richtet sich nach Häufigkeit des Unterrichts und wird von den Lehrpersonen am Anfang des Semesters bekannt gegeben. Eine genaue Beschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltungstypen findest du auch auf den ersten Seiten des MA-Curriculums, das auf der Infoseite des Instituts zum Masterstudium verfügbar ist.
Ich schließe mein Bachelorstudium erst in der Nachfrist ab. Kann ich trotzdem mit dem Masterstudium beginnen?
Es ist überhaupt kein Problem, mit dem Masterstudium anzufangen, wenn man das Bachelorstudium bis zur nächsten Nachfrist abschließt. Melde dich einfach mit dem Bachelorstudium zu den Lehrveranstaltungen des Masterstudiums an und weise die Lehrpersonen darauf hin, dass du das Bachelorstudium bis zum Ende der Nachfrist abgeschlossen haben wirst. Bitte die Lehrpersonen dann, sobald du im Masterstudium eingeschrieben bist, deine Kursanmeldung umzuändern, damit deine Noten richtig eingetragen werden.
Ich möchte meine erste und zweite Fremdsprache tauschen, wie geht das?
Der Tausch von 1. und 2. Fremdsprache (BA und MA, Bsp. Ru/E auf E/Ru) muss in der Studienabteilung – entweder persönlich oder über die Online-Bewerbung – während der allgemeinen Zulassungsfrist gemeldet werden (für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar). Eine Änderung ist auch in der Nachfrist möglich (bis 30. November bzw. bis 30. April), wird aber nicht empfohlen, da die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen dann bereits abgeschlossen sind.
Das Studium
Hinweis zum Kursangebot für die jeweilige Spezialisierung
Vor Beginn des Wintersemesters findest du auf der Institutsseite eine aktuelle Liste mit den relevanten Lehrveranstaltungen aus den jeweiligen Spezialisierungen, die im jeweiligen Unterrichtsjahr angeboten werden, damit dir deine Kursplanung leichter fällt.
Die jeweils aktuelle Liste mit den Lehrveranstaltungen findest du auf der Informations-Seite des Studienbeauftragten.
Spezialisierung Fachkommunikation bzw. Fachübersetzen und Translationstechnologie
Wichtiger Hinweis zu den PM 6A und 7A (laut altem Curriculum)!
Bei den PM 6A und 7A ist zu beachten, dass alle drei Kurse des jeweiligen Moduls zu einem Thema besucht werden müssen. D.h. also, dass du, wenn du dich z.B. für Medizin entscheidest, die „Einführung in ein Sachfach: Medizin“ sowie die beiden Übersetzungskurse zum Thema Medizin in der jeweiligen FS absolvieren musst. Im Moment bietet das Institut jährlich Einführungsproseminare zu den Themen Medizin, Technik, Wirtschaft sowie Recht an. Die Einführungsproseminare sind nicht an eine Sprache geknüpft, du musst dich also nicht sofort entscheiden, ob die Einführung für deine 1. oder deine 2. FS gilt.
"Die Pflichtmodule 6A und 7A (a., b., c.) "Fachkommunikation I Erste Fremdsprache" bzw. "Fachkommunikation I Zweite Fremdsprache" werden jeweils in EINEM Sachfach (sodass man nach Abschluss der beiden Module zwei unterschiedliche Fachgebiete vorweisen kann) absolviert, wenn das Institut in der jeweiligen Sprache Fachübersetzungen in die Fremdsprache und aus der Fremdsprache sowie die Einführung im gewählten Sachfach anbietet." (s. Institutshomepage-Link).
Die Pflichtmodule 8A und 9A können gegebenenfalls aus dem gleichen Sachfach gewählt werden. Theoretisch ist etwa folgende Kombination der Pflichtmodule 6A-9A möglich: 6A. (1. Fremdsprache, Wirtschaft), 7A. (2. Fremdsprache, Recht), 8.A. (1. Fremdsprache =>DE Medizin) und 9.A. (2. FS=>DE Medizin). Auch Kombinationen der Pflichtmodule 6A-9A wie zum Beispiel 6A. (1. Fremdsprache, Wirtschaft), 7A. (2. Fremdsprache, Recht), 8.A. (1. Fremdsprache =>DE Recht) und 9.A. (2. FS=>DE Wirtschaft) sind möglich.
Spezialisierung Literatur- und Medienkommunikation bzw. Literarisches und audiovisuelles Übersetzen
Hier könnte deine Frage stehen/Platzhalter
Antwort
Spezialisierung Konferenzdolmetschen bzw. Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens
Wieso weicht bei gewissen Dolmetschkursen der ECTS-AP-Umfang im Kursangebot von dem des Curriculums ab?
Im alten Curriculum war es so, dass einige Dolmetschkurse im Umfang von 1,25 ECTS-AP angeboten wurden, obwohl sie mit 2,5 ECTS-AP im Curriculum standen. Die Kurse waren zwar als zweistündig angeschrieben, aber die meisten Dolmetschkurse wurden bei uns jedoch nur einstündig angeboten. Aus diesem Grund musste man den Kurs zweimal besuchen, um ihn abgeschlossen zu haben. Die Ausnahme stellte die Hauptsprache Englisch dar. Hier wurden die Kurse regelmäßig auch zweistündig angeboten.
Da jetzt nur mehr Kurse laut MA-Curriculum Neu angeboten werden, gilt für Studierende, die noch im alten MA-Curriculum verbleiben, Folgendes: Aufgrund des unterschiedlichen Umfangs von Dolmetschkursen im alten Curriculum (5 ECTS-AP) im Vergleich zum MA-Curriculum Neu (2,5 ECTS-AP) sind die Lehrpersonen dazu angehalten, bei der Noteneingabe am Ende des Semesters über vis:online zu schauen, dass Studierende, die noch im alten Curriculum studieren, die richtigen ECTS-AP für die IIer-Kurse bekommen – konkret sind es 2,5 ECTS-AP für 45 Minuten und 5 ECTS-AP für 90 Minuten. Das kann bzw. muss man bei der Eingabe händisch ändern – und zwar für alle jeweiligen Studierenden einzeln bei der Noteneingabe.
Muss man beim Dolmetschen in der 2. FS auch in die FS dolmetschen?
Nein.
In der Spezialisierung Konferenzdolmetschen (laut altem Curriculum) ist die 2. FS standardmäßig eine C-Sprache, weshalb du nur aus der 2. FS ins Deutsche dolmetscht.
Das gilt analog für die Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens gemäß MA-Curriculum Neu (2020), Details dazu siehe obige Frage zu den Fremdsprachen.
Hinweise zur Benützung der Dolmetschtrainingsanlage (DTA)
Viele der technischen Defekte in unserer Dolmetschtrainingsanlage lassen sich auf falsche Handhabung der Konsolen (Sprechstellen) bzw. willkürliches Steckerherausziehen und –hineinstecken in den einzelnen Kabinen zurückführen. Daher die Bitte: die Konsolen nicht verrücken und auch an den Kabeln selbst nichts rumbasteln! Ein Ziehen/Wiedereinstecken der Stecker an den Konsolen kann die Aufnahmefunktion der gesamten Anlage lahmlegen bzw. Probleme in der betreffenden Kabine verursachen und in allen Kabinen, die an der betreffenden Kabine „dranhängen“. Wenn du mit deinen eigenen Kopfhörern dolmetschen möchtest, besteht die Möglichkeit, ein Empfangsgerät in die Kabine mitzunehmen, an das der Kopfhörer angeschlossen wird.
Beachtet bitte auch die Anleitungen, die in der DTA liegen. Bei weiteren Fragen stehen euch die Lehrpersonen natürlich gerne zur Verfügung.
Wahlmodulsystem
Allgemeines zu den Wahlmodulen
Im Masterstudium Translationswissenschaft ist die Anzahl der zu absolvierenden WM abhängig von der Spezialisierung, die du gewählt hast. Laut dem MA-Curriculum (2009), das du auf der Master-Infoseite des Instituts findest, sieht es folgendermaßen aus:
- Fachkommunikation: Es müssen WM im Umfang von 20 ECTS-AP absolviert werden, davon 10 ECTS-APaus den WM 1-8 und nochmals 10 ECTS-AP aus den WM 9-12.
- Literatur- und Medienkommunikation: Es müssen WM im Umfang von 20 ECTS-AP aus den WM 1-8 absolviert werden.
- Konferenzdolmetschen: Es müssen WM im Umfang von 10 ECTS-AP aus den WM 1-8 absolviert werden.
Im MA-Curriculum Neu gibt es folgende Möglichkeiten für die Wahlmodule:
- Für die Spezialisierung Fachübersetzen und Translationstechnologie sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren. Folgende Varianten sind möglich:
- 1. Freie Wahl aus den Wahlmodulen 1 bis 22 oder Absolvierung einer Ergänzung für Masterstudien (siehe auch das Angebot an Wahlpaketen [Ergänzungen] im Lehrveranstaltungsverzeichnis) nach Maßgabe freier Plätze; Ergänzungen sind festgelegte Module im Umfang von 30 ECTS-AP; sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
- 2. Wissenschaftliche Kompetenzerweiterung: Es sind die kompetenzerweiternden Wahlmodule 15, 17, 18 sowie 10 ECTS-AP aus den Wahlmodulen 19 bis 22 zu absolvieren.
- 3. Berufspraktische Kompetenzerweiterung: Es sind Wahlmodule zur translatorischen Kompetenzerweiterung im Umfang von 7,5 ECTS-AP aus WM 1 bis 6 und kompetenzerweiternde Wahlmodule im Umfang von 22,5 ECTS-AP aus den WM 7 bis 22 zu absolvieren.
- Für die Spezialisierung Literarisches und audiovisuelles Übersetzen sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren. Folgende Varianten sind möglich:
- 1. Freie Wahl aus Wahlmodulen 1 bis 22 oder Absolvierung einer Ergänzung für Masterstudien (siehe auch das Angebot an Wahlpaketen [Ergänzungen] im Lehrveranstaltungsverzeichnis) nach Maßgabe freier Plätze. Ergänzungen sind festgelegte Module im Umfang von 30 ECTS-AP; sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
- 2. Berufspraktische Kompetenzerweiterung: Es sind Wahlmodule zur Vertiefung der translatorischen Kompetenz im Umfang von 7,5 ECTS-AP aus WM 1 bis 6 und kompetenzerweiternde Wahlmodule im Umfang von 22,5 ECTS-AP aus den WM 7 bis 22 zu absolvieren.
- Für die Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens sind Wahlmodule im Umfang von 25 ECTS-AP aus den Wahlmodulen 1 bis 22 zu absolvieren.
Achtung: WM 12 (Spezialisierung Fachkommunikation)
Grundsätzlich muss Wahlmodul 12 von allen Studierenden absolviert werden, welche die Spezialisierung „Fachkommunikation“ gewählt haben oder das Masterstudium Translationswissenschaft mit nur einer Fremdsprache betreiben. Der Grund dafür ist folgender: Studierende dieser Spezialisierung müssen im Wahlmodulbereich aus den Wahlmodulen 9-12 Module im Wert von insgesamt 10 ECTS-AP absolvieren. Da jedoch die Wahlmodule 9, 10 und 11 jeweils nur 2,5 ECTS-AP haben und man mit diesen drei Modulen somit nicht die vorgeschriebene ECTS-AP-Anzahl erreichen kann (!), muss Wahlmodul 12, das als einziges 5 ECTS-AP wert ist, verpflichtend absolviert werden.
Bei Wahlmodul 12 handelt es sich konkret um das „Übersetzen von literarischen oder multimedialen Texten aus der ersten B-Sprache in die A-Sprache oder aus der A-Sprache in die erste B-Sprache“. Diese Bezeichnung umfasst also die folgenden Kurse:
- UE Literarisches Übersetzen I (2,5 ECTS-AP)
- UE Literarisches Übersetzen II (5 ECTS-AP)
- UE Multimediales Übersetzen I (2,5 ECTS-AP)
- UE Multimediales Übersetzen II (5 ECTS-AP)
Wie man sieht, haben die Lehrveranstaltungen der I. Stufe jeweils nur 2,5 ECTS-AP. Das macht aber nichts! Für Wahlmodul 12 gelten sie ebenfalls als 5-ECTS-AP-Kurse. Sie scheinen zwar nach Abschluss der Lehrveranstaltung im LFU:online nur mit 2,5 ECTS-AP auf, werden dann aber bei Abgabe des Prüfungsprotokolls vom Prüfungsreferat „aufgestockt“. Man muss sich den Kurs also nicht extra von Herrn Carpentieri anrechnen lassen.
Studierende mit zwei Fremdsprachen können für dieses Modul jeden Kurs im Bereich literarisches oder multimediales Übersetzen wählen (s.o.). Die einzige Bedingung ist, dass der Kurs auf die zweite Fremdsprache bezogen ist. Die Übersetzungsrichtung ist dabei komplett egal. Die Übung „Multimediales Übersetzen I“ stellt einen Grenzfall dar, da sie einerseits nur in der Sprache Englisch angeboten wird, andererseits als „sprachenübergreifend“ gilt. Grundsätzlich müsste euch der Kurs aber für jede 2. Fremdsprache als Wahlmodul 12 angerechnet werden (da sprachübergreifend). Wenn Englisch eure 1. Fremdsprache ist, ist dieser Kurs aber besser in Wahlmodul 10 oder Pflichtmodul 8A aufgehoben.
Studierende mit nichtdeutscher Muttersprache dürfen – wenn sie möchten – für Wahlmodul 12 weitere Fachübersetzungskurse besuchen, da literarisches Übersetzen zwischen zwei Fremdsprachen oft zu schwierig ist. Setzt euch in diesem Fall bitte mit Herrn Carpentieri in Verbindung und klärt vorher ab, welche Fachübersetzungskurse ihr stattdessen belegen dürft.
Für Studierende mit nur einer Fremdsprache gibt es auf der Master-Infoseite des Instituts eine Liste mit Empfehlungen zum Ersetzen der Module der 2. FS.
Da aus budgetären Gründen leider nicht alle WM regelmäßig angeboten werden können, ist es ratsam, sich rechtzeitig auf anderen Instituten umzusehen und dort Kurse zu belegen, die man als WM 6/7 („Module aus anderen Masterstudien der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät“) anrechnen lassen kann. Beachte bitte, dass du hier entweder ein Modul zu 5 ECTS-AP, zwei Module zu je 5 ECTS-AP oder ein Modul zu 10 ECTS-AP anrechnen lassen kannst. Es muss sich hierbei auch um ganze Module handeln, nicht um Einzelkurse. Aus wie vielen Kursen ein Modul besteht, kannst du im Curriculum des jeweiligen Studiums nachlesen.
Wahlmodule können durch eine Praxis im Umfang von bis zu 10 ECTS-AP ersetzt werden. Die Genehmigung für die Praxis muss vor Antritt der Praxis vom Studienbeauftragten erteilt werden. Für welche WM du die Praxis anrechnen lassen kannst, hängt von deinen Tätigkeiten in der Praxis ab. Übersetzungsarbeit kann im Bereich der WM 9-12 angerechnet werden, Lektoratsarbeit nur im Bereich der WM 1-8.
Weitere Informationen findest du auf der Infoseite des Studienbeauftragten.
Masterarbeit
Wann und bei wem schreibe ich die Masterarbeit?
Im Gegensatz zur Bachelorarbeit ist die Masterarbeit an keine Lehrveranstaltung geknüpft. Du kannst das SE „Seminar für Master-Studierende“ (PM 3b) bzw. im MA-Curriculum Neu eines der Seminare dazu nützen, ein Thema für deine Masterarbeit zu finden, die Masterarbeit ist aber nicht verpflichtend an diesen Kurs gekoppelt. Die Masterarbeit darf nur von Professoren oder von Assistenz-Professoren betreut werden. Wenn du die Masterarbeit bei einem Assistenzprofessor schreiben möchtest, brauchst du jedoch eine Genehmigung vom Studienbeauftragten.
Eine Liste aller möglichen Betreuungspersonen für die Masterarbeit ist auf der Info-Seite zum Masterstudium zu finden.
In welcher Sprache muss die Masterarbeit geschrieben werden?
Die Sprache, in der die Masterarbeit verfasst wird, machst du selbst mit deinem Betreuer aus.
Wo finde ich die Formulare, die ich für meine Masterarbeit brauche?
Alle nötigen Formulare findest du unten auf der Seite der Studienabteilung für das alte Curriculum (2009) bzw. der Seite der Studienabteilung für das MA-Curriculum Neu.
(Außerdem gibt es auf der Webseite der Fakultäten-Servicestelle ein Deckblatt für Masterarbeiten (Link). Sollte dir das Prüfungsreferat kein anderes Deckblatt zusenden, nachdem du die Masterarbeit bei ihnen mit dem dazugehörigen Formular angemeldet hast, kannst du das verwenden.)
Gibt es ein Informationsblatt mit Fristen und weiterführenden Informationen für Masterarbeit und Defensio?
Ja, das "Infoblatt Masterarbeit / Defensio" ist auf der Info-Seite zum Masterstudium zu finden.
Wir haben auch einen Fristenrechner für die Masterarbeit (Link), damit das Ganze etwas übersichtlicher und berechenbarer ist. Der Rechner dient nur zur groben Orientierung.
Wenn du dein Studium innerhalb einer gewissen Semester-Frist – unter Umständen unter Berücksichtigung der Nachfrist (siehe Uni-Fristen-Seite [Link]) – abschließen möchtest, muss die Defensio spätestens am letzten Tag der Nachfrist abgelegt werden. Wenn du zum Beispiel das Masterstudium mit dem Wintersemester 2020/21 abschließen möchtest, solltest du die Defensio spätestens am 30. April (= letztes Datum der Nachfrist im Sommersemester 2021) ablegen. Das Prüfungsreferat informierte uns auf Anfrage, dass dann das Datum der Defensio als letztes Prüfungsdatum gilt; die weiteren administrativen Schritte wie die Ausstellung der Zeugnisse etc. können auch danach erfolgen.
Was hat es mit dem Modul Vorbereitung der Masterarbeit (Pflichtmodul 4, bzw. 6 im MA-Curriculum Neu) auf sich?
Im Juni 2019 wurde beschlossen, dass die Masterarbeit ab 1. Oktober aufgesplittet werden soll. (Anm.: Diese Änderung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die das Studium nicht vor dem 30. November 2019 abschließen.) An der insgesamt mit der Masterarbeit verbundenen ECTS-Punkteanzahl von 30 ECTS-AP hat sich nichts geändert. Was früher aber aus zwei Teilen bestand (MA-Arbeit mit 27,5 ECTS-AP und Verteidigung mit 2,5 ECTS-AP), hat nun drei Teile:
- das (neue) Modul "Vorbereitung der Masterarbeit" (Pflichtmodul 4 im Curriculum [2009] bzw. Pflichtmodul 6 im MA-Curriculum Neu) im Umfang von 5 ECTS-AP. Es beinhaltet „Präzisierung der Fragestellung, Erstellung einer Auswahlbibliographie, Erarbeitung eines theoretisch und methodisch fundierten Exposés einschließlich der Beschreibung der weiteren Arbeitsschritte. Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.“ (siehe MA-Curriculum)
- die Masterarbeit im Umfang von 22,5 ECTS-AP (s. § 10 des Curriculums)
- das (nunmehrige) Modul "Verteidigung der Masterarbeit" im Umfang von 2,5 ECTS-AP (Pflichtmodul 5 im im Curriculum [2009] bzw. Pflichtmodul 7 im MA-Curriculum Neu)
Diese Änderung wurde vollzogen, damit die Studierbarkeit erhöht wird und Studierende einfacher Leistungen in der Höhe von 30 ECTS-Punkten innerhalb von sechs Monaten vollbringen können. Durch die Änderung wird es für Studierende leichter, die für diverse Beihilfen relevante Schwelle (von derzeit 16 ECTS-AP pro Jahr) zu erreichen und somit prüfungsaktiv zu sein.
Bei allen Studierenden, die bereits ihre Masterarbeit angemeldet haben, wird das Modul Vorbereitung Masterarbeit vom Prüfungsreferat nachgetragen.
Nähere Informationen zum Modul "Vorbereitung der Masterarbeit" erhältst du von der MA-Arbeits-Betreuungsperson.
Auslandsaufenthalte: Erasmus+ etc.
Ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend?
Nein, es ist dir freigestellt, ob du ins Ausland fährst. Du solltest diese Chance aber nützen, um eine neue Kultur kennen zu lernen und deine sprachlichen Kompetenzen zu verbessern. Erkundige dich aber früh genug, ob die jeweilige Partneruni ein Masterprogramm anbietet und ob du dort auch Masterkurse besuchen darfst.
Wo kann ich mich über Auslandsaufenthalte informieren?
Alle Informationen zum Thema Erasmus+-Semester findest du auf der Institutsseite in der Rubrik International studieren. Das Büro für internationale Beziehungen hilft dir als Anlaufstelle der Uni bei Fragen ebenfalls weiter. Es veranstaltet auch regelmäßig mit dem Institut Informationsveranstaltungen zum Thema Erasmus+, auf denen du eigentlich alles Wissenswerte erfährst.
Es gibt für dich auch die Möglichkeit eines Erasmus+-Praktikums, also einer über das Prgramm geförderten beruflichen Erfahrung. Informationen dazu findest du auf der Praktikainfoseite des Büros für Internationale Beziehungen.
Neben den zahlreichen Erasmus+-Partnerschaften pflegt die Universität Innsbruck auch etliche weitere Kooperationen zu Universitäten weltweit. Über die Liste der Unipartnerschaften kannst du dir ein Bild von den ganzen internationalen Möglichkeiten machen.
Eine besonders enge Universitätspartnerschaft haben wir mit der Uni New Orleans (UNO). Dadurch hast du die Möglichkeit, einen geförderten Studienaufenthalt in den USA zu verbringen und in dieser Stadt, die neben englischen auch französische sowie spanische Einflüsse aufweist, deine sprachlichen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Bist du bereit für ein Semester (oder gar ein Jahr?) in der Jazz-Metropole im Land der unbegrenzten Möglichkeiten? Das Center New Orleans ist deine erste Anlaufstelle und organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen.
Jeden Sommer besteht außerdem für Studierende der Uni Innsbruck die Möglichkeit, an der UNO International Summer School in Innsbruck teilzunehmen und dabei den universitären Kurshorizont zu erweitern und zahlreiche Studierende aus den USA kennen zu lernen. Die Summer School findet üblicherweise jedes Jahr von Anfang Juli bis Mitte August statt.
Studienabschluss
Was ist das Prüfungsprotokoll?
Das auf der Seite der Studienabteilung für das alte Curriculum (2009) bzw. der Seite der Studienabteilung für das MA-Curriculum Neu verfügbare Prüfungsprotokoll ist eines der Formulare, die du für deinen Masterabschluss brauchst. Wie schon im Bachelorstudium musst du darin alle absolvierten Prüfungen mit Datum, Note und PrüferIn eintragen. Diese Angaben findest du im LFU:online. Du solltest damit am besten schon nach Abschluss deiner ersten Prüfungen beginnen, damit du auch einen besseren Überblick über deine noch fehlenden Lehrveranstaltungen hast. Lies dir die Ausfüllhilfe im Formular sorgfältig durch, damit du keine Fehler machst. Solltest du Probleme beim Ausfüllen haben, kannst du auch gerne bei uns in der Beratung vorbeikommen.
Das Prüfungsprojekt (PM 10A bzw. 10B) muss von allen Masterstudierenden absolviert werden, die vorhaben, ihr Studium abzuschließen. Es wird in jedem Semester angeboten. Die LV dient als Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in Fachübersetzen bzw. auf die Erledigung der Übersetzungsaufträge in Literatur- und Medienkommunikation.
Spezialisierung Fachkommunikation: Die Prüfung findet entweder in der 1. FS oder in der 2.FS statt. Das kannst du selbst bestimmen. Voraussetzung ist hierfür aber ein komplettes Modul Fachkommunikation I in der jeweiligen FS. D.h., wenn du z.B. PM 6A zum Thema Medizin und PM 7A zum Thema Recht vollständig hast, hast du die Wahl, in welcher der beiden FS du antrittst. Wenn du aber nur eines der beiden PM vollständig zu einem Thema absolviert hast, musst du in der Sprache antreten, in der du das PM Fachkommunikation I vollständig hast. Die Prüfung besteht aus zwei Übersetzungsprüfungen: einmal von der FS in die Muttersprache und einmal von der Muttersprache in die Fremdsprache.
Anmeldevoraussetzungen: PM 1, 2, 5A und 6A bzw. 1, 2, 5B und 6B.
Die Projektprüfung (PM 10C) muss von allen Dolmetschstudierenden abgelegt werden, die vorhaben, ihr Studium abzuschließen. Die LV dient als Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in der Spezialisierung Konferenzdolmetschen. Die Prüfung selbst besteht aus Einzelprüfungen in den Bereichen Simultan- und Konsekutivdolmetschen sowohl in der 1. FS (in beide Richtungen) als auch in der 2. FS (nur in die Muttersprache).
Anmeldungsvoraussetzungen: PM 1, 2, 5C und 6C.
Das Prüfungsreferat ist – unter anderem – zuständig für Studien der philologisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät. Für jedes Studium gibt es eine eigene Hinweisseite des Prüfungsreferats – hier kommst du zur Seite für das Masterstudium Translationswissenschaft. Die Prüfungsreferate sind laut Eigendefinition eine Servicestelle in allen Prüfungsangelegenheiten. In Sachen Masterarbeiten und Masterabschlüssen kommt man also kaum um einen Besuch herum.
Das für die Translationswissenschaft zuständige Prüfungsreferat befindet sich im Geiwi-Turm (Innrain 52d). Dazu geht man im Hauptstiegenhaus in den 1. Stock (wo sich auch die DTA befindet). Von der Stiege aus geht man links nach hinten und sieht dort dann schon das Hinweisschild, das auf das Prüfungsreferat hindeutet. Einmal links, dann wieder rechts und schon steht man vor einer sympathischen Glastür.
Die Öffnungszeiten des für uns zuständigen Prüfungsreferats variieren. Aktuell findest du sie immer unter diesem Link.
Wie bekomme ich nun meinen Mastertitel?
Um deinen Mastertitel zu bekommen, musst du
- alle PM und WM positiv abgeschlossen haben,
- die Masterarbeit geschrieben und die Verteidigung der Masterarbeit positiv absolviert haben und
- das Prüfungsprotokoll komplett ausgefüllt haben (insgesamt 120 ECTS-AP laut Curriculum sind das Ziel).
Nun ist es an der Zeit, alle nötigen Formulare zum Prüfungsreferat zu bringen:
- Prüfungsprotokoll
- Nachweis der Masterarbeit
- Nachweis über die Defensio
Hast du diese Formulare abgegeben, sollte deinem akademischen Titel nichts mehr im Weg stehen. Das Prüfungsreferat hat vier Wochen Zeit, dir deine Zeugnisse auszustellen.
Das neue MA-Curriculum
Warum kommt ein neues Curriculum?
Die Curriculumsneuerung war nicht die Entscheidung unseres Instituts, sondern die der gesamten philologisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät. Auch die anderen Studien unserer Fakultät haben ihre Curricula schon umgestellt, auch um im Hinblick auf die Lehrinhalte mit der Zeit zu gehen.
Wo finde ich das neue Curriculum?
Das Curriculum ist im Mitteilungsblatt der Uni Innsbruck zu finden.
Welche Übergangsbestimmungen gelten für das neue Curriculum? (Vgl. § 14) Muss ich auf das neue Curriculum umsteigen?
Das geänderte Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2020/21 zum Masterstudium Translationswissenschaft zugelassen werden.
Ordentliche Studierende, die das Masterstudium Translationswissenschaft nach dem Curriculum 2009 vor dem 1. Oktober 2020 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens sechs Semestern abzuschließen.
Wird das Masterstudium Translationswissenschaft nach dem Curriculum 2009 nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem neuen Curriculum (Curriculum 2020) für das Masterstudium Translationswissenschaft unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich freiwillig dem Curriculum 2020 zu unterstellen. Die Frage, ob sich dieser Umstieg lohnt, ist von mehreren Faktoren wie zum Beispiel Studienfortschritt und Interessen abhängig. Wenn du zum Beispiel kurz vor dem Abschluss des Studiums nach dem alten Curriculum stehst, ist es vermutlich lohnenswerter, das Studium nach dem alten Curriculum abzuschließen.
Was bedeutet das für Studierende, die ihr MA-Studium nicht im Sommersemester 2020 abschließen werden? Werden die Kurse des alten Curriculums ab dem Wintersemester 2020/21 noch angeboten?
Ganz wichtig: keine Panik. Die Mitglieder der Curriculum-Kommission (darunter die Studienvertretung) sowie unser Studienbeauftragter haben ihr Bestes getan und werden auch weiterhin ihr Bestes tun, um den Studierenden bei Anrechnungen und Sonderfällen entgegenzukommen und zu helfen, damit durch das neue Curriculum kein Nachteil erwächst.
Eine entsprechende Äquivalenzliste wurde zur Umrechnung zwischen den Lehrveranstaltungen des neuen bzw. des alten Curriculums beschlossen und wurde Anfang Juli im Mitteilungsblatt kundgemacht. Normalerweise ist die Äquivalenzliste nur in eine Richtung anwendbar, also alte als neue Kurse angerechnet werden, aber nach Rücksprache mit dem Prüfungsreferat wurde erreicht, dass die Anrechnung durch den Studienbeauftragten in beide Richtungen möglich ist.
Die Kurse des alten Curriculums (2009) werden nur mehr im Sommersemester 2020 angeboten, ab dem Wintersemester 2020/21 gilt das neue Curriculum. Studierende, die nach dem alten Curriculum weiterstudieren bzw. auf das neue Curriculum umsteigen möchten, können dies mithilfe der Äquivalenzliste tun. Näheres zur Anrechnungsfunktion siehe die Frage zum Anrechnungszeitpunkt.
Einzelfälle werden so entschieden, dass der/dem Studierenden durch die Änderung kein Nachteil erwächst. Das gilt sowohl für etwaige ECTS-AP-Verluste (insgesamt) als auch für eine etwaige Verlängerung der Studienzeit, weil z. B. nicht alle Lehrveranstaltungen in jedem Semester angeboten werden. (Unter Umständen verschafft dir aber das „Vorziehen“ des Pflichtmoduls 6: Vorbereitung der Masterarbeit oder von Schreibarbeiten an der MA-Arbeit eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Studiendauer.)
Lehrveranstaltungen des alten Curriculums weisen im neuen Curriculum nicht mehr dieselben ECTS-Punkte auf. Was nun?
Im Zuge der Curriculumsneuerung wurden einige Kurse umbenannt, an andere Stellen verschoben und manchen wurde eine neue ECTS-Punkteanzahl zugewiesen.
Ihr verliert somit keine ECTS-Punkte, diese wurden nur etwas anders verteilt. Somit werdet ihr am Ende des Studiums mit Sicherheit auf 120 ECTS-Punkte kommen, wenn ihr euch mithilfe der Äquivalenzliste (siehe obige Frage) an das Curriculum haltet.
Ich habe mein Studium vor dem Wintersemester 2020/21 begonnen und möchte auf das neue Curriculum umsteigen. Wann und wie sollte ich meine bisherigen Kurse anrechnen lassen?
Kurse können in Zukunft voraussichtlich über die Äquivalenzlisten-Funktion auf der Homepage der Uni Innsbruck angerechnet werden. (Du erhältst noch eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn die Funktion freigeschaltet ist.) Bitte überprüfe deine bisher abgelegten Lehrveranstaltungen anhand der Äquivalenzliste. Sollte es dabei insgesamt zu Verlusten oder Nachteilen (siehe obige Frage) kommen oder nach der Anrechnung über die Äquivalenzlisten-Funktion noch nicht angerechnete Lehrveranstaltungen geben, dann mach dir am besten einen Termin mit dem Studienbeauftragten aus.
Was soll ich tun, wenn ich gerade einen Erasmus-Aufenthalt mache oder bald einen machen werde?
Für Studierende, die sich derzeit im Ausland befinden, gelten nach wie vor die alten Vereinbarungen und Lernvereinbarungen (a.k.a. "Learning Agreements"). Dasselbe gilt für Studierende, die erst ihren Auslandsaufenthalt antreten werden, aber schon sicher an der Partneruniversität eingeschrieben sind, also alle nötigen Unterlagen ausgefüllt und eingereicht haben.
Gibt es eine Infostunde zum neuen Mastercurriculum, bei der das Studium vorgestellt und Fragen geklärt werden?
Ja, am 25. Juni 2020 fand eine entsprechende Infostunde statt. Es gibt dazu auch eine Präsentation der MA-Infostunde.
Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne an uns bzw. den Studienbeauftragten wenden und wir aktualisieren auf Basis dessen diese Website.
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