PRAXIS BEI GERICHT


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Für Studierende der Rechtswissenschaften (bzw. des Wirtschaftsrechts) gibt es zwei Möglichkeiten, ihre Ausbildung auf der Universität durch eine Praxis bei Gericht zu ergänzen bzw. zu vervollständigen, nämlich als

  • RechtshörerIn während des Studiums, oder als
  • RechtspraktikantIn nach Abschluss des Diplomstudiums.

 

Die dafür maßgeblichen Rechtsquellen (mit Anmerkungen) finden Sie hier:

  Rechtspraktikantengesetz 

 

Eine aktuelle Übersicht über die Organisation der Rechtsberufe in Österreich, die vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben worden ist, kann hier abgerufen werden.

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