Anerkennung von Prüfungen

Die Anerkennung von Prüfungen ist im Universitätsgesetz 2002 § 78 Abs. 1 geregelt.

Dr. Cezary Kaliszyk ist der Studienbeauftragte für Informatik und somit zuständig für die Bachelor- und Masterstudien und das Erweiterungsstudium Informatik, zudem ist er Fachvertreter für das Lehramtsstudium Informatik. Für das Doktoratsstudium ist der Studiendekan Univ.-Prof. Dr. Thomas Franosch zuständig.

 

Vorgehensweise 

Das Formular 'Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen' und das dazugehörige 'Beiblatt' findest du auf der Studienprofilseite der entsprechenden Studienrichtung:


Prüfungen, die nach einem früheren Curriculum abgelegt wurden und die in einer Äquivalenzliste bzw. Anerkennungsverordnung als gleichwertig zu Prüfungen nach dem derzeit gültigen Curriculum angegeben sind, müssen nicht anerkannt werden. Die Äquivalenzlisten sind im lfu:online hinterlegt.
Die Prüfungen können im lfu:online übertragen werden: siehe lfu:online Hilfe/FAQ
Informationen zum Status der Zuordnung einer Prüfung im lfu:online: vorläufige Zuordnung


Einreichen des vollständigen Ansuchens um Anerkennung von Prüfungen inklusive den erforderlichen Unterlagen:

  • Formular Ansuchen - auf beiden Seiten unterschrieben
  • Beiblatt (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Studienblatt/Studienbestätigung
  • Bestätigung des Studienerfolges der jeweiligen Lehrveranstaltung/en
  • per E-Mail an lehre-informatik@uibk.ac.at. Die Unterschrift 'des/der Antragstellers/in' ist auch auf der Seite der 'Niederschrift' notwendig.

Verständigung per E-Mail über die Verkündung des Bescheides.


Automatisierte Verständigung, sobald die Prüfung vom Prüfungsreferat erfasst wurde. Da das Bearbeiten von Anerkennungsbescheiden eine bestimmte Zeit in Anspruch nimmt, sind anerkannte Prüfungen nicht unmittelbar nach Bescheidverkündung im LFU:online ersichtlich.


Prüfungen, die im Rahmen des Informatikstudiums positiv absolviert werden, können gegebenenfalls individuell verwendet werden. In diesem Fall ist eine Zuordnungsbestätigung notwendig:

  • Formloses E-Mail an lehre-informatik@uibk.ac.at
  • Angabe der gewünschten Zuordnung (bei Zuordnung für ein Wahlmodul gemäß Curriculum: Angabe eines bestimmten Wahlmoduls aus WM 1-20, nach Möglichkeit derselben Forschungsgruppe)
  • Erforderliche Unterlagen: Bestätigung des Studienerfolges der jeweiligen Lehrveranstaltung/en, Studienblatt

Beispiele:
BA Informatik 2007W: 703045 QSP Lab PS 2 (5 ECTS) -> Wahlmodul 12: Software Qualität (5 ECTS)
MA Informatik 2007W: 703800 + 703801 Computerhaptik VO 2 + PS 2 (10 ECTS) -> Wahlmodul 2: Computer Vision (10 ECTS)

 


Bei Fragen und Unklarheiten:
E-Mail an lehre-informatik@uibk.ac.at

Allgemein 

Die Prüfungen müssen nach Umfang (ECTS-Anrechnungspunkten) und Inhalt den im Curriculum vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen gleichwertig sein. 


Ein Proseminar ohne die inhaltlich dazugehörige Vorlesung wird nicht anerkannt.


Nicht anerkannt werden: Kurse und Praktika bei Firmen, berufliche Tätigkeiten


Anfragen per E-Mail formulieren Sie bitte kurz und prägnant. Für Lehrveranstaltungen, die nicht zum Lehrangebot der Informatik an der Universität Innsbruck gehören, benötigen wir einen Link zu einer offiziellen Beschreibung. Gegebenenfalls genügt eine kurze Beschreibung des Lehrinhalts.

BA Informatik 

Interdisziplinäre Kompetenzen

Inhaltlich darf es keine Überschneidungen mit dem Bachelorstudium Informatik geben.


Anerkannt werden:

isi-Sprachkurse (maximal 5 ECTS):

  • Ab Aufbaustufe: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch
  • Ab Basisstufe: alle übrigen Sprachen (außer Deutsch und Muttersprache)

Mit dem Maturaabschluss von folgenden Höheren Schulen ist eine Anerkennung von 5 ECTS für die Interdisziplinären Kompetenzen möglich:

  • HTL Elektronik, Ausbildungsschwerpunkte Technische Informatik; Informationstechnologien; Telekommunikation; Informationstechnik
  • HTL für Wirtschaftsingenieure - Betriebsinformatik
  • HAK, Fachrichtungen Informationsmanagement und Informationstechnologie; Wirtschaftsinformatik (Digital Business)
  • IT-Kolleg Imst
  • Technologische Fachoberschule Brixen bzw. Bozen, Fachrichtung Informatik

Notwendige Unterlagen: Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen, Beiblatt, Studienblatt und Maturazeugnis inklusive Stundentafel)

Nicht möglich mit:

  • HTL Eletrotechnik; HTL Maschinenbau; HTL Mechatronik
  • HAK, Ausbildungsschwerpunkte Controlling und Jahresabschluss; Multimedia und Webdesign; Multimedia; Business, IT und Multimedia; Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Ausbildungsschwerpunkte Kommunikations- und Mediendesign; Medieninformatik
  • KPH Edith Stein, Stams
  • 4. jährige Fachschule
  • Berufsreifeprüfung

 

MA Informatik

Transition Period 2007W / 2021W

 

Nicht anerkannt werden: Sprachkurse

 

Lehramt Informatik (BEd) 

Allgemeine Informationen zum Anerkennungsprozedere im Lehramtsstudium findest du auf der Webseite der Fakultät für LehrerInnenbildung. Beachte jedoch die oben angeführte Vorgehensweise bei Anerkennungen für das Lehramt Informatik.

 

Lehramt Informatik und Informatikmanagement (Mag.rer.nat.) 

Beachte, dass für das Prüfungsfach Vertiefung der Informatik Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 13 Semesterstunden mit mindestens 15 ECTS aus den Pflicht- oder Wahlmodulen des Bachelorstudiums Informatik notwendig sind!

 

Erweiterungsstudium Informatik

  Nicht anerkannt werden:

 

 Master Wirtschaftsinformatik

Erweiterungsstudium Informatik 2019W
VU Einführung in die Programmierung (5 ECTS) VO/PS Einführung in die Programmierung
VU Datenbanksysteme (5 ECTS) VO/PS Datenbanksysteme
 
Wahlpaket Digital Science (DiSC)

Erweiterungsstudium Informatik 2019W
VU Einführung in die Programmierung: Programmieren
mit Python (5 ECTS)

VO/PS Einführung in die Programmierung

VU Einführung in die Programmierung: Programmieren
mit R (5 ECTS)
VO/PS Einführung in die Programmierung


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