Arbeitssicherheit

Die gesetzlichen Vorschriften in puncto Arbeitnehmer:innenschutz sollen den Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie die Integrität und Würde aller Mitarbeiter:innen bei ihrer beruflichen Arbeitstätigkeit gewährleisten. Menschengerechte und sichere Arbeitsplatzbedingungen in Kombination mit einem hohen Sicherheitsstandard (Stand der Technik) sind unabdingbar für einen sicheren Arbeitsplatz. Hierdurch können Arbeitsunfälle sowie berufsbedingte Erkrankungen stark reduziert bis vermindert werden.

Neben der bestehenden Haus- und Benützungsordnung sowie der Brandschutzordnung sind auch arbeitsplatzbezogene Gebote und Verbote einzuhalten. Die Universität Innsbruck ist sozusagen verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei ist insbesondere folgendes zu berücksichtigen:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte
  • die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln
  • die Verwendung von Arbeitsstoffen
  • die Gestaltung der Arbeitsplätze
  • die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken
  • die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation
  • der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer:innen

Aufgrund von Evaluierungen (Ermittlung und Beurteilung) sind entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Dies hat sich auch in den arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen niederzuschlagen.

 

 

 


Kontakt 

DLE für Sicherheit & Gesundheit 
Josef-Hirn-Straße 5-7, 9. Stock 
6020 Innsbruck

+43 (0)512 507-21001 
arbeitnehmerinnenschutz@uibk.ac.at

Erreichbarkeit Sekretariat

Montag bis Mittwoch:  08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr

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