Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) präzisiert alle im ASchG festgelegten Anforderungen an Arbeitsstätten bzw. Arbeitsplätze. Arbeitsstätten sind alle Gebäude (-teile) und bauliche Anlagen, zu denen die Arbeitnehmer:innen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. 

In den anzuwendenden Rechtsbestimmungen sind u.a. folgende Punkte geregelt, um den Arbeitsschutz in einer Arbeitsstätte zu gewährleisten: 

  • Gestaltung von Verkehrswegen, Ausgängen, Stiegen, Türen, etc.
  • Anforderungen an Belichtung, Belüftung, Fenster, etc. 
  • Sicherheitsbeleuchtung 
  • Alarmeinrichtungen 
  • u.v.m.

 

  


Kontakt 

DLE für Sicherheit & Gesundheit 
Josef-Hirn-Straße 5-7, 9. Stock 
6020 Innsbruck

+43 (0)512 507-21001
arbeitnehmerinnenschutz@uibk.ac.at

Erreichbarkeit Sekretariat

Montag bis Mittwoch:  08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr

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