Präventivdienste & Belegschaftsorgane

Lt. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz müssen für alle Arbeitsstätten Präventivdienste (u.a. Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmedizin) bestellt werden. Die Präventivdienste stehen den Arbeitgeber:innen als auch den Arbeitnehmer:innen sowie den Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und den Betriebsräte:innen beratend zur Seite. 

 

 

 


Kontakt 

DLE für Sicherheit & Gesundheit 
Josef-Hirn-Straße 5-7, 9. Stock 
6020 Innsbruck

+43 (0)512 507-21001 
arbeitnehmerinnenschutz@uibk.ac.at

Erreichbarkeit Sekretariat

Montag bis Mittwoch:  08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr

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