Erste Hilfe

Arbeitgeber:innen haben entsprechende Vorkehrungen zu treffen, so dass Arbeitnehmer:innen im Fall von Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann. Eine ausreichende Zahl an ausgebildeten Ersthelfer:innen muss daher in allen Arbeitsstätten zur Verfügung stehen. 

Ersthelfer:innen

Vorbereitet sein, wenn etwas passiert - dieses Motto sollte auch Sie dazu motivieren, an einem Ersthelfer:innenkurs teilzunehmen.

Die dadurch gewonnenen Kenntnisse dienen nicht nur dazu, das innerbetriebliche Arbeitsumfeld sicherer zu machen und im Bedarfsfall Erste Hilfe richtig leisten zu können. Vielmehr stellt diese Kursreihe auch einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung entsprechender Spezialkenntnisse in Freizeit und Privatleben dar.

Anmeldung Erste-Hilfe-Kurs: 

  Auffrischungskurs (8h)

  Grundkurs (16h)

 

Alle Ersthelfer:innen der UIBK finden Sie hier: 

  Ersthelfer:innen der UIBK

Erste-Hilfe-Koffer

In jedem Institut muss ein Erste-Hilfe-Koffer an einer öffentlich zugänglichen Stelle angebracht sein. Die Erstanschaffung erfolgt durch Eingabe in die Auftragsverwaltung der Abt. Gebäude und Infrastruktur im VIS-Online. Für die Befüllung des Erste-Hilfe-Koffers ist das Institut selbst verantwortlich. Auf der Homepage der Finanzabteilung finden Sie unter dem Navigationsfeld "Beschaffung und Ausschreibung- und Vergabewesen" die BBG gelistete Firma, bei welcher die Nachfüllung bestellt werden kann: https://www.uibk.ac.at/intranet/finanzabteilung/beschaffung/

Im Erste-Hilfe-Koffer sollte eine Liste der am Institut tätigen Ersthelfer:innen enthalten sein.

Sanitätsräume an der UIBK

An folgenden Standorten stehen Sanitätsräume zur Verfügung bzw. liegen für den Ernstfall an mehreren Standorten Defibrillatoren bereit.

Erste-Hilfe-Apps

Um im Ernstfall gerüstet zu sein, ist es wichtig sein Wissen regelmäßig aufzufrischen. Entweder über einen Auffrischungskurs oder über eine Erste-Hilfe-App.

  Erste-Hilfe-Apps im Check



Kontakt 

DLE für Sicherheit & Gesundheit 
Josef-Hirn-Straße 5-7, 9. Stock 
6020 Innsbruck

+43 (0)512 507-21001
arbeitnehmerinnenschutz@uibk.ac.at

Erreichbarkeit Sekretariat

Montag bis Mittwoch:  08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr

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