Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Arbeitgeber:innen sind lt. ASchG und PSA-Verordnung verpflichtet, den Arbeitnehmer:innen eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, wenn alle technischen Schutzmaßnahmen und arbeitsorganisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren ausgeschöpft sind, aber weiterhin noch ein Restrisiko besteht.
Die DLE Sicherheit und Gesundheit hat, unter Einhaltung des ASchG und der PSA-Verordnung, gemeinsam mit dem/der Arbeitsmediziner:in und einer Sicherheitsfachkraft das PSA-Kernsortiment der UIBK zusammengestellt.
Alle Artikel sind CE-Zertifiziert und entsprechen der geltenden PSA Verordnung BGBl. II Nr. 77/2014.
Weitere Informationen finden Sie auch im Arbeits- und Gesundheitsschutzhandbuch.
Bestellung PSA
Den Bestellkatalog, das Bestellformular sowie Detailinformationen zu den einzelnen Produkten finden Sie am SharePoint SiGe.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Claudia Schöffthaler (psa@uibk.ac.at, DW 21019) gerne zur Verfügung.
Kontakt
DLE für Sicherheit & Gesundheit
Josef-Hirn-Straße 5-7, 9. Stock
6020 Innsbruck
Erreichbarkeit Sekretariat
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Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr