INFORMATIONEN ZUR
SPRACHNIVEAU-EINSTUFUNG (SNE)
am Institut für Translationswissenschaft
Übersicht
Für ordentliche Studierende:
- Sprachniveaueinstufungstests (SNE) im Sommersemester 2021
- Informationsblätter zur SNE
- Befreiung vom Sprachniveau-Einstufungstest (SNE-Befreiung)
- Checkliste zum Studienbeginn (Stand WS 2020/21 - Aktualisierung folgt)
- SprachkoordinatorInnen
- Einstufungsinterviews Russisch
Studierende, die Russisch als Fremdsprache gewählt und bereits Vorkenntnisse haben, werden mittels Einstufungsinterview in den entsprechenden Sprachkurs eingestuft.
Für Erasmus-Studierende (Incomings):
- Termine Sprachniveaueinstufungs-Interviews für Erasmus-Studierende im Sommersemester 2021
Informationen folgen
TERMINE Sprachniveau-Einstufungstests
für ordentliche Studierende im Sommersemester 2021
Stand: 07.12.2020 - Änderungen aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation vorbehalten
- Deutsch als Fremdsprache:
Montag, 01.03.2021, 08:30-10:00 Uhr (Raum wird noch bekanntgegeben) - Spanisch:
Montag, 01.03.2021, 10:15-11:45 Uhr (Raum wird noch bekanntgegeben) - Englisch:
Montag, 01.03.2021, 12:00-13:30 Uhr (Raum wird noch bekanntgegeben) - Französisch:
Montag, 01.03.2021, 13:45-15:15 Uhr (Raum wird noch bekanntgegeben) - Italienisch:
Montag, 01.03.2021, 15:30-17:00 Uhr (Raum wird noch bekanntgegeben)
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an sandra.reiter@uibk.ac.at
Anmeldefrist: 01.02. bis 21.02.2021
- Erforderliche Angaben*:
- Matrikelnummer, Nachname, Vorname, Muttersprache, 1.Fremdsprache, 2.Fremdsprache, ggf. 3.Fremdsprache
- falls vorhanden: Scan Ihres relevanten Sprachniveau-Nachweises (für eine eventuelle Befreiung vom Einstufungstest nach Prüfung der Unterlagen)
*Mit der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten willigen Sie ein, dass diese zum Zweck der administrativen Abwicklung der Sprachniveaueinstufungstests verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung der Universität Innsbruck finden Sie unter www.uibk.ac.at/datenschutz.
- Erforderliche Angaben*:
Informationsblätter zur SNE:
Überprüft werden die Kompetenzen Hörverständnis, Leseverständnis, Schreiben und Grammatik.
Tipps zur Vorbereitung: fremdsprachige Zeitungen lesen, Filme/Nachrichten in der Fremdsprache ansehen, Grammatik wiederholen
- Informationsblatt SNE Englisch + GERS Englisch
- Informationsblatt SNE Englisch (deutsche Version)
- Informationsblatt SNE Französisch
- Informationsblatt SNE Italienisch + Informationsblatt GERS
- Informationsblatt SNE Spanisch
- Informationsblatt SNE Deutsch als 1.Fremdsprache
Befreiung vom Sprachniveau-Einstufungstest (SNE-Befreiung)
Für ordentliche Studierende gilt:
Die Studierenden, die einen relevanten Nachweis über ihr Sprachniveau haben, können nach Prüfung der Unterlagen vom Einstufungstest befreit werden.
Relevante Nachweise:
- Österreichisches Zentralmatura-Zeugnis mit Angabe des Niveaus der Sprachkenntnisse - nicht älter als 1 Jahr
Bei österreichischen Zentralmaturazeugnissen können nur schriftliche Klausurprüfungen in den entsprechenden Sprachen als Nachweis für eine SNE-Befreiung gelten gelassen werden! Mündliche Prüfungen können für die SNE-Befreiung nicht akzeptiert werden. - Sprachzertifikat - nicht älter als 2 Jahre - siehe Liste unten
Erforderliches Eingangsniveau:
- B1 für Französisch, Italienisch, Spanisch (vgl. Infoblätter zur SNE)
- B2 für Englisch und Deutsch als Fremdsprache (vgl. Infoblätter zur SNE)
Wenn auf dem Zertifikat ein höheres Niveau als das erforderliche Eingangsniveau der jeweiligen Sprache ausgewiesen ist, bedeutet das nicht automatisch eine höhere Einstufung, sondern berechtigt zu Sprachkurs I.
Wenn mittels Sprachzertifikat (z. B. Cambridge Cerificate C1) ein höheres Niveau als das erforderliche Eingangsniveau in der jeweiligen Sprache nachgewiesen wird, besteht die Möglichkeit, sich entweder vom Einstufungstest befreien zu lassen und an Sprachkurs I ohne Einstufungstest teilzunehmen oder einen Einstufungstest für eine eventuelle Höhereinstufung in Sprachkurs II abzulegen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Einstufungstests für die Höhereinstufung darf Sprachkurs II besucht werden (Sprachkurs I wird angerechnet). Da im Sommersemester 2020 in Italienisch, Französisch und Spanisch kein Sprachkurs I angeboten wird, wird beim Einstufungstest das erforderliche Eingangsniveau B2 für den Sprachkurs II geprüft.
Folgende Zeugnisse / Sprachzertifikate gelten als Nachweis für die erforderlichen Sprachkenntnisse für den Sprachkurs I (SNE-Befreiung):
(Änderungen vorbehalten)
- Österreichisches Zentralmatura-Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr) mit der Angabe des Niveaus der Sprachkenntnisse (schriftliche Klausurprüfung!)
- oder:
Deutsch als Fremdsprache:
- Ergänzungsprüfung Deutsch (österreichische Universitäten)
- Österreichisches Sprachdiplom: B2 Mittelstufe Deutsch (MD)
- Goethe Institut: Goethe Zertifikat B2
- Innovationszentrum Universität Wien GmbH: Mittelstufe 3
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen (DSH II)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: Stufe II (DSD II)
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF): mindestens Niveau 4 in allen Teilen
Englisch:
- Cambridge First, Cambridge Advanced und Cambridge Proficiency: ab Niveau B2
- TOEFL: ab Niveau B2 (ab 87 Punkte)
Italienisch:
- CELI, CILS, PLIDA ab Niveau B1
Französisch:
- DALF und DELF ab Niveau B1
Spanisch:
- DELE ab Niveau B1
Weitere Informationen zur Befreiung von der Sprachniveau-Einstufung:
- International anerkannte Sprachzertifikate (vgl. Liste) dürfen für die SNE-Befreiung nicht älter als 2 Jahre sein!
- ISI-Sprachzertifikate können für die SNE-Befreiung nicht berücksichtigt werden.
- Nach Bearbeitung der Anmeldung werden Sie schriftlich darüber informiert, ob Sie von der SNE befreit werden können (Bearbeitungszeit i. d. R. 2 - 3 Werktage).
Bei weiteren Fragen stehen die SprachkoordinatorInnen der jeweiligen Sprachen zur Verfügung:
- Deutsch 1.FS (DaF): Andreas Schumacher
- Englisch: Katharina Walter
- Italienisch: Saverio Carpentieri
- Französisch: Daria Fuchshuber-Weber
- Spanisch: Annette Wußler
- Russisch: Anna Bailesteanu
Stand: 07.12..2020
Änderungen vorbehalten