letzte Aktualisierung: 15.06.2023;
Änderungen vorbehalten

Sprachniveaueinstufung – SNE-Befreiung
für INTRAWI-Studierende

 

Befreiung vom Sprachniveaueinstufungstest

Studierende, die über einen relevanten Nachweis über ihr Sprachniveau (in einer oder in allen von Ihnen gewählten Sprachen) verfügen, können nach Prüfung der Unterlagen durch das Institutssekretariat vom Einstufungstest befreit werden. Nach Bearbeitung der Anmeldung werden Sie schriftlich darüber informiert, ob Sie vom SNE-Test befreit werden können.


Nachweise, die für eine Befreiung vom Einstufungstest akzeptiert werden können:

  Österreichisches Zentralmatura-Zeugnis
mit Angabe des Niveaus der Sprachkenntnisse - nicht älter als ein (Studien-) Jahr
Bei österreichischen Zentralmatura-Zeugnissen können nur schriftliche Klausurprüfungen in den entsprechenden Sprachen als Nachweis für eine SNE-Befreiung gelten gelassen werden. Mündliche Prüfungen können für die SNE-Befreiung nicht akzeptiert werden.

  International anerkannte Sprachzertifikat
nicht älter als 2 (Studien-) Jahre
Hinweis: ISI-Sprachzertifikate können für die SNE-Befreiung nicht berücksichtig werden.

Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Deutsch als Fremdsprache:

  • Ergänzungsprüfung Deutsch (österreichische Universitäten)
  • Österreichisches Sprachdiplom: B2 Mittelstufe Deutsch (MD)
  • Goethe Institut: Goethe Zertifikat B2
  • Innovationszentrum Universität Wien GmbH: Mittelstufe 3
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen (DSH II)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: Stufe II (DSD II)
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF): mindestens Niveau 4 in allen Teilen

Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Englisch:

  • Cambridge First, Cambridge Advanced und Cambridge Proficiency: ab Niveau B2
  • TOEFL: ab Niveau B2 (ab 87 Punkte)

Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Italienisch:

  • CELI, CILS, PLIDA ab Niveau B1

Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Französisch:

  • DALF und DELF ab Niveau B1

Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Spanisch:

  • DELE ab Niveau B1 

 

Erforderliches Sprachniveau für Sprachkurs I

  • B1 für Französisch, Italienisch, Spanisch
    Um am Sprachkurs I in Französisch, Italienisch bzw. Spanisch teilnehmen zu können, muss das erforderliche Eingangsniveau B1 mittels SNE-Test oder Vorlage eines relevanten Sprachnachweises nachgewiesen werden.
  • B2 für Englisch und Deutsch als Fremdsprache
    Um am Sprachkurs II in Englisch bzw. Deutsch als Fremdsprache teilnehmen zu können, muss das erforderliche Eingangsniveau B1 mittels SNE-Test oder Vorlage eines relevanten Sprachnachweises nachgewiesen werden.

 

Höhereinstufung in den Sprachkurs II

Wenn auf dem Zertifikat ein höheres Niveau als das erforderliche Eingangsniveau der jeweiligen Sprache ausgewiesen ist, bedeutet das nicht automatisch eine höhere Einstufung in den Sprachkurs II, sondern berechtigt zu Sprachkurs I. 

Wenn mittels Sprachzertifikat (z. B. Cambridge Cerificate C1) ein höheres Niveau als das erforderliche Eingangsniveau in der jeweiligen Sprache nachgewiesen wird, besteht die Möglichkeit, sich entweder vom Einstufungstest befreien zu lassen und an Sprachkurs I ohne Einstufungstest teilzunehmen oder einen Einstufungstest für eine eventuelle Höhereinstufung in Sprachkurs II abzulegen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Einstufungstests für die Höhereinstufung darf Sprachkurs II besucht werden (Sprachkurs I wird angerechnet).  


  SNE-Termine - Wann finden die Sprachniveaueinstufungstests im Wintersemester 2023/24 statt?

  SNE Russisch - Einstufungsinterviews für Studierende mit Vorkenntnissen in Russisch

  Bachelorstudium Translationswissenschaft

 

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