BACHELORSTUDIUM
Institut für Translationswissenschaft
Warum Translationswissenschaft in Innsbruck studieren?
Das Bachelorstudium Translationswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden sowie praktische Fertigkeiten im Bereich der transkulturellen Kommunikation. Studierende erlernen gemeinsprachliches Übersetzen und Gesprächsdolmetschen in den am Institut für Translationswissenschaft angebotenen Sprachen.
Warum Translationswissenschaft in Innsbruck studieren?
Studienbeginn
Sprachniveau-Einstufung
- Sprachniveau-Einstufungstests (SNE) für ordentliche Studierende
- Einstufungsinterviews Incomings (Erasmus-Studierende)
- Einstufungsinterviews Russisch
Zulassung zum Studium der Translationswissenschaft
Die Zulassung zum Studium erfolgt ausschließlich durch die Studienabteilung der Universität Innsbruck (Innrain 52d, Erdgeschoß, A-6020 Innsbruck).
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2022/23
Anmeldefrist für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen: 01.09.-21.09.2022
Anmeldefrist für alle nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen): 01.09.2022 bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende
Die Anmeldung zu den übrigen Lehrveranstaltungen nach dem Ende der Anmeldefrist erfolgt per E-Mail über die KursleiterInnen. Bei den Kursen, bei denen am Ende der Anmeldefrist die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde, können keine weiteren TeilnehmerInnen aufgenommen werden.
Beginn der Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2022/23: Montag, 03.10.2022
Die Sprachkurse I und II (ausgenommen Russisch) beginnen aufgrund der Sprachniveau-Einstufungstests eine Woche später.
Vorlesungsverzeichnis: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home
Information für BA-Studierende, deren Mutter- bzw. Bildungssprache NICHT Deutsch ist
(= für Studierende, die Deutsch als 1. Fremdsprache studieren):
BA-Studierende, deren Mutter- bzw. Bildungssprache NICHT Deutsch ist, dürfen die LV „Translationsrelevante Textanalyse und Textkompetenz Deutsch II“ (2,5 ECTS)
durch die LV „Landeswissenschaft“ (2,5 ECTS) in der jeweiligen Mutter- bzw. Bildungssprache oder
durch die LV „Kulturgeschichte“ (2,5 ECTS) in der jeweiligen Mutter- bzw. Bildungssprache
ersetzen.
BA-Studierende mit Mutter- bzw. Bildungssprache Italienisch
ersetzen die LV "Translationsrelevante Textanalyse und Textkompetenz Deutsch II" (2,5 ECTS)
durch die LV 613326 „Kulturgeschichte Italienisch: Teorie e linguaggi dei mass-media in Italia“ (2,5 ECTS)
LV-Leiter: Francesco Cioglia (Bitte beachten Sie, dass diese LV nur im Wintersemester angeboten wird.)
Links
- Informationen der StudienrichtungsvertreterInnen (StV)
- FAQ - Häufig gestellte Fragen zum BA-Studium
- Zentrale Studienberatung der Universität Innsbruck
- Termine und (Zulassungs-) Fristen
- Beratungs- und Serviceeinrichtungen
- Studienorganisation
- Informationen für Studierende mit Behinderung
Allgemeine Informationen zum Bachelorstudium Translationswissenschaft
- Curriculum für das Bachelorstudium der Translationswissenschaft
- Leitfaden Bachelorstudium ab 1.10.2016
- Studienverlaufsplan Bachelorstudium
- Äquivalenzverordnung BA Translationswissenschaft (Änderung ab 03.04.2017)
letztmögliche Termine für StEOP-Prüfungen:
Sprache und Sprachbeschreibung: 20.10.2022
Einführung in die Translationswissenschaft: 10.10.2022
Translationsrelevante Kulturwissenschaft: 26.09.2022
Berufskunde: 07.07.2022
Lehrveranstaltungsprüfungen im Bereich Translatorik
Bei Lehrveranstaltungsprüfungen im Bereich Translatorik beläuft sich die Textlänge bei einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten auf 1200 - 1500 Zeichen (ohne Leerzeichen).
Die Textlänge gilt für alle Lehrveranstaltungsprüfungen im Rahmen der Übungen zu Translatorik I, II und III.
Bezüglich des Bewertungsschemas und des Notenschlüssels gelten die im Leitfaden für das BA-Prüfungsprojekt unter 1.1 genannten Kriterien.
Die vorgesehene Textlänge, das Bewertungsschema und der Notenschlüssel gelten für alle Studierenden, einschließlich der Studierenden, die zwischen zwei Fremdsprachen übersetzen.
Praxis
Wahlmodule können durch eine Praxis im Umfang von max. 10 ECTS ersetzt werden. Dabei entsprechen 120 Stunden 5 ECTS. Die Genehmigung für die Praxis muss VOR Antritt der Praxis vom Studienbeauftragten erteilt werden.
Studienabschluss
Informationen zum BA-Prüfungsprojekt
- Leitfaden für das BA-Prüfungsprojekt (Endversion vom 09.12.2021)
- Informationen zum 4. und 5. Antritt (3. und 4. Wiederholung) der LV-Prüfung des Faches BA-Prüfungsprojekt
Informationen zur Bachelorarbeit
- Abfassung von Bachelorarbeiten (aktualisiert am 11.01.2021)
- Gesetzliche Grundlagen für Bachelorarbeiten (aktualisiert am 20.01.2021)
- Bewertungskriterien Bachelorarbeit
Formulare
Alle erforderlichen Formulare finden Sie in der aktuellsten Version auf der Website unter
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-translationswissenschaft/#forms