BACHELORSTUDIUM
Institut für Translationswissenschaft
Studienbeginn
- Sprachniveau-Einstufungstests (SNE) für ordentliche Studierende
- Einstufungsinterviews Incomings (Erasmus-Studierende)
- Einstufungsinterviews Russisch
- Checkliste zum Studienbeginn (Stand WS 2020/21 - Aktualisierung folgt)
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Zulassung zum Studium der Translationswissenschaft
Die Zulassung zum Studium erfolgt ausschließlich durch die Studienabteilung der Universität Innsbruck (Innrain 52d, Erdgeschoß, A-6020 Innsbruck).
Termine und (Zulassungs-) Fristen | Beratungs- und Serviceeinrichtungen | Studienorganisation -
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen / Beginn der Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021
Anmeldefrist für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen: 01.02.-21.02.2021
Anmeldefrist für alle nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen): 01.02.2021 bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende
Die Anmeldung zu den übrigen Lehrveranstaltungen nach dem Ende der Anmeldefrist erfolgt per E-Mail über die KursleiterInnen. Bei den Kursen, bei denen am Ende der Anmeldefrist die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde, können keine weiteren TeilnehmerInnen aufgenommen werden.Beginn der Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021: 01.03.2021
Vorlesungsverzeichnis: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home
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BA-Studierende, deren Mutter- bzw. Bildungssprache NICHT Deutsch ist, dürfen die
LV „Translationsrelevante Textanalyse und Textkompetenz Deutsch II“ (2,5 ECTS)
durch die LV „Landeswissenschaft“ (2,5 ECTS) in der jeweiligen Mutter- bzw. Bildungssprache oder
durch die LV „Kulturgeschichte“ (2,5 ECTS) in der jeweiligen Mutter- bzw. Bildungssprache
ersetzen.
BA-Studierende mit Mutter- bzw. Bildungssprache Italienischersetzen die LV "Translationsrelevante Textanalyse und Textkompetenz Deutsch II" (2,5 ECTS)
durch die LV 613326 „Kulturgeschichte Italienisch: Teorie e linguaggi dei mass-media in Italia“ (2,5 ECTS)
LV-Leiter: Francesco Cioglia (Bitte beachten Sie, dass diese LV nur im Wintersemester angeboten wird.)
- Informationen der StudienrichtungsvertreterInnen
- Häufig gestellte Fragen zum BA-Studium
- Zentrale Studienberatung der Universität Innsbruck
Allgemeine Informationen zum Bachelorstudium
- Curriculum für das Bachelorstudium der Translationswissenschaft (Mitteilungsblatt, 19.07.2017)
- Leitfaden Bachelorstudium ab 1.10.2016
- Studienverlaufsplan Bachelorstudium
- Informationen Lehre BA Studienjahr 2020/21
- Äquivalenzverordnung BA Translationswissenschaft (Änderung ab 03.04.2017)
- Anerkennung von Prüfungen
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Lehrveranstaltungsprüfungen im Bereich Translatorik
Bei Lehrveranstaltungsprüfungen im Bereich Translatorik beläuft sich die Textlänge bei einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten auf 1.200 - 1.500 Zeichen (ohne Leerzeichen).
Die Textlänge gilt für alle Lehrveranstaltungsprüfungen im Rahmen der Übungen zu Translatorik I, II und III.
Bezüglich des Bewertungsschemas und des Notenschlüssels gelten die im Leitfaden für das BA-Prüfungsprojekt unter 1.1 genannten Kriterien.
Die vorgesehene Textlänge, das Bewertungsschema und der Notenschlüssel gelten für alle Studierenden, einschließlich der Studierenden, die zwischen zwei Fremdsprachen übersetzen.
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Wahlmodule können durch eine Praxis im Umfang von max. 10 ECTS ersetzt werden. Dabei entsprechen 120 Stunden 5 ECTS. Die Genehmigung für die Praxis muss VOR Antritt der Praxis vom Studienbeauftragten erteilt werden.
Studienabschluss
BA-Prüfungsprojekt
- Leitfaden für das BA-Prüfungsprojekt
- Informationen zum 4. und 5. Antritt (3. und 4. Wiederholung) der LV-Prüfung des Faches BA-Prüfungsprojekt