BACHELORSTUDIUM
Institut für Translationswissenschaft


Allgemeine Informationen zum Bachelorstudium Translationswissenschaft


Anerkennung von Prüfungen

Allgemeine Informationen:

Für die Anerkennung von Prüfungen ist die Studienbeauftragte zuständig. Das betrifft die Studienrichtungen Bachelorstudium Translationswissenschaft, Masterstudium Translationswissenschaft und das Doktoratsstudium der Philosophie.

Wenn Sie sich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen möchten, benötigen Sie das Formular Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen. Beizulegen sind das im aktuellen Semester gültige Studienblatt sowie Kopien der vorgelegten Zeugnisse. Erscheinen Sie bitte persönlich zur mündlichen Verkündung des Bescheids zum Studienbeauftragten (Institut für Translationswissenschaft, Herzog-Siegmund-Ufer 15, 3. Stock, Raum 314). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Formulare:

Ansuchen um Anerkennung (BA) und Beiblatt zum Ansuchen (BA)

 


Weiterführende Informationen

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