Bachelorstudium Translationswissenschaft
Fakultät | Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Bachelor of Arts (BA) |
Niveau der Qualifikation | Bachelor (1. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6 |
ISCED-F | 0231 Spracherwerb |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 031 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2009W) * |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 19.07.2017, 50. Stück, Nr. 680 (Berichtigung der Verlautbarung der Änderung)
- Mitteilungsblatt vom 03.04.2017, 31. Stück, Nr. 403 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.11.2016, 11. Stück, Nr. 84 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 30.09.2016, 57. Stück, Nr. 602 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 06.07.2016, 49. Stück, Nr. 496 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 12.05.2016, 29. Stück, Nr. 399 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 13.06.2014, 27. Stück, Nr. 481 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.08.2013)
- Mitteilungsblatt vom 17.07.2013, 46. Stück, Nr. 378 (Berichtigung der Verlautbarung der Änderung)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 449 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2010)
- Mitteilungsblatt vom 30.09.2009, 113. Stück, Nr. 442 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 28.04.2009, 75. Stück, Nr. 268
Studieneingangs- und Orientierungsphase
Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 2016 »
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen im Umfang von 8 ECTS-AP abzulegen:
- SL Sprache und Sprachbeschreibung (PM 1a, 1 SSt, 2 ECTS),
- SL Einführung in die Translationswissenschaft (PM 1b, 1 SSt, 2 ECTS),
- SL Berufskunde (PM 1c, 1 SSt, 2 ECTS),
- SL Translationsrelevante Kulturwissenschaft (PM 1d, 1 SSt, 2 ECTS).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Studieneingangs- und Orientierungsphase bis Dezember 2015 »
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- SL Translationsrelevante Fremdsprachenkompetenz I, Erste Fremdsprache, Textverständnis (PM 3 lit. a/2 SST/3 ECTS-AP)
- SL Translationsrelevante Textanalyse und Textkompetenz Muttersprache I (PM 12 lit. a/2 SST/2,5 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: Orientierungsmodul
10,0 ECTS-AP: Erste Fremdsprache I
10,0 ECTS-AP: Zweite Fremdsprache I
7,5 ECTS-AP: Basiskompetenzen
10,0 ECTS-AP: Erste Fremdsprache II
10,0 ECTS-AP: Zweite Fremdsprache II
2,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
10,0 ECTS-AP: Erste Fremdsprache III
10,0 ECTS-AP: Zweite Fremdsprache III
5,0 ECTS-AP: Translatorik I Erste Fremdsprache
5,0 ECTS-AP: Translatorik I Zweite Fremdsprache
7,5 ECTS-AP: Translatorik II Erste Fremdsprache
7,5 ECTS-AP: Translatorik II Zweite Fremdsprache
5,0 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft I Erste Fremdsprache: Sprachen und Kulturen im Vergleich
5,0 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft I Zweite Fremdsprache: Sprachen und Kulturen im Vergleich
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (6-16)
5,0 ECTS-AP: Translatorik III Erste Fremdsprache
7,5 ECTS-AP: Translatorik III Zweite Fremdsprache
2,5 ECTS-AP: Translatorik IV Erste Fremdsprache - Gesprächsdolmetschen
2,5 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft I Erste Fremdsprache: Landeswissenschaft
2,5 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft II Erste Fremdsprache: Kulturgeschichte
2,5 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft I Zweite Fremdsprache: Landeswissenschaft
2,5 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft II Zweite Fremdsprache: Kulturgeschichte
5,0 ECTS-AP: Translationswissenschaft
2,5 ECTS-AP: Translatorik IV Erste Fremdsprache: Einführung in das Dolmetschen
2,5 ECTS-AP: Translatorik IV Erste Fremdsprache: Konferenzdolmetschen
5,0 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft II Erste Fremdsprache: Ausgewählte Themen
5,0 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft II Zweite Fremdsprache: Ausgewählte Themen
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (6-16)
2,5 ECTS-AP: Prüfungsprojekt
7,5 ECTS-AP: Bachelorarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Bachelorstudium Translationswissenschaft dient der Ausbildung von ExpertInnen der interkulturellen Kommunikation und führt zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Universitätsabschlusses für gemeinsprachliches Übersetzen in den am Institut für Translationswissenschaft angebotenen Sprachen. Die für die professionelle Tätigkeit im Bereich der transkulturellen Kommunikation erforderlichen Kompetenzen umfassen neben den fremdsprachlichen, kulturwissenschaftlichen, translatologischen und translatorischen Kompetenzen auch allgemeine Schlüsselkompetenzen:
- mentale Kompetenzen (Reflexion, Abstraktion, autonome Weiterbildung)
- soziale Kompetenzen (Kooperation, Kommunikation)
- technische Kompetenzen (Recherche, Umgang mit technischen Arbeitsmitteln) Ziele der Ausbildung im Detail sind Erwerb und Ausbau folgender Kompetenzen:
- sicherer Umgang mit den Ausdrucksmitteln der Arbeitssprachen
- methodisches und theoretisches Wissen zur zielgerichteten Bewältigung prototypischer Probleme des Übersetzens und Dolmetschens
- Fähigkeit, selbstständig eine wissenschaftliche oder praktische Problemstellung mit fach- und/oder berufsfeldspezifischer Schwerpunktsetzung bearbeiten zu können
- Kenntnis der für das Übersetzen und Dolmetschen relevanten kulturellen Zusammenhänge und Besonderheiten
- Kenntnis aktueller professioneller Arbeitsmittel und Translationstechnologien
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen sind befähigt, wissenschaftliche Weiterentwicklungen in translatorischen, kulturwissenschaftlichen und fremdsprachlichen Bereichen zu erarbeiten, zu beurteilen, anzuwenden sowie die erworbenen Kompetenzen fächerübergreifend einzusetzen. Sie verfügen über wissenschaftlich fundierte theorie- und methodengestützte Problemlösungskompetenzen, zudem verfügen sie über mentale, kommunikative und technische Schlüsselkompetenzen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Für ausgebildete ExpertInnen der interkulturellen Kommunikation besteht in den verschiedensten Bereichen Bedarf. Karrieremöglichkeiten bieten neben Übersetzungsagenturen insbesondere auch international tätige Wirtschaftsunternehmen, öffentliche und private Institutionen, nationale und internationale Organisationen, Medien, Tourismusbetriebe, Nichtregierungsorganisationen, Migrations- und Integrationseinrichtungen.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
- Masterstudium Translationswissenschaft
- Masterstudium Medien
- Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft
- Masterstudium Gender, Kultur und Sozialer Wandel
- Masterstudium Peace and Conflict Studies
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
22 | ![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
32,4 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
29 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
16,6 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
-
Informationen zur Sprachniveau-Einstufung (SNE) am Institut für Translationswissenschaft
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
- Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll", der jeweilige "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" und die "Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten" (durch Lehrveranstaltungsleiter/in bestätigen lassen) im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter
Mag. Dr. Saverio Carpentieri
Studiendekan
Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Pisek
Informationen für Studierende mit Behinderung