Doktoratsstudium Philosophie  

Fakultät Philosophisch-Historische Fakultät
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Doktorin/Doktor der Philosophie (Dr. phil.)
Niveau der Qualifikation Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F 9999 Feld unbekannt
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 796 503 xxx
Curriculum
Informationen zum Curriculum (2014W) *
Unterrichtssprache Deutsch/ Englisch
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung

 

* Informationen zum Curriculum (2014W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

  • Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde
  • Diplomstudium Geschichte
  • Diplomstudium Klassische Archäologie
  • Diplomstudium Kunstgeschichte
  • Diplomstudium Musikwissenschaft
  • Diplomstudium Philosophie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
  • Diplomstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät
  • Diplomstudium Sprachen und Kulturen des Alten Orients
  • Diplomstudium Ur- und Frühgeschichte
  • Diplomstudium Volkskunde

  • Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde, Politische Bildung
  • Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Philosophie, Pädagogik und Psychologie
  • Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie

  • Magisterstudium Mittelalter- und Neuzeitarchäologie
  • Magisterstudium Philosophie an der Philosophisch-Historischen Fakultät
  • Magisterstudium Ur- und Frühgeschichte


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule
30 ECTS-AP
Dissertation
150 ECTS-AP

Konzept der Dissertation 
5 ECTS-AP

Generische Kompetenzen
5 ECTS-AP

Wissenschaftliche
Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema

5 ECTS-AP

Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs
5 ECTS-AP

DissertantInnen Seminar
5 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Das Thema der Dissertation hat in enger Verbindung mit dem die Zulassung zum Doktoratsstudium begründenden Studium zu stehen und ist aus den Bereichen der

  • Alten Geschichte,
  • Altorientalistik,
  • archäologischen Wissenschaften,
  • Europäischen Ethnologie,
  • Geschichtswissenschaften,
  • Kunstgeschichte,
  • Musikwissenschaft oder
  • Philosophie

zu wählen.

Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen- bzw. Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.

Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen sowohl über umfassende als auch spezialisierte Kenntnisse in den Bereichen ihrer Forschungsdisziplin und sind mit angrenzenden Wissensgebieten vertraut. Sie verfügen sowohl über das erforderliche Wissen als auch über die erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen, um methodisch einwandfreie Lösungen für fachspezifische Fragen ihrer Forschungsdisziplin eigenständig zu erarbeiten und umzusetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, Bereiche ihrer Forschungsdisziplin wissenschaftlich weiterzuentwickeln und zu beurteilen sowie die erworbenen Kompetenzen fächerübergreifend einzusetzen und so zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf internationalem Niveau beizutragen.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Kompetenz, ihr Wissen und Verstehen im Bereich ihrer Forschungsdisziplin und angrenzender Wissensbereiche selbstständig weiterzuentwickeln. Sie verfügen über wissenschaftlich fundierte, durch Theorie und Methoden gestützte Schlüssel-kompetenzen zur Problemlösung und sind befähigt, Ergebnisse der Forschung kritisch zu hinterfragen und in sozialer, wissenschaftlicher und/oder ethischer Hinsicht zu interpretieren.

Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, planend und analysierend in universitären und außeruniversitären (Forschungs-)Einrichtungen ihres Forschungsbereichs tätig zu werden. Als berufliche Tätigkeiten kommen vor allem wissenschaftliche und leitende Tätigkeiten in privaten und öffentlichen Unternehmen und Institutionen infrage. Dazu zählt insbesondere auch Forschungs- und Lehrtätigkeit an Universitäten und anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen.

Das Doktoratsstudium der Philosophie dient der Weiterentwicklung und Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien.

Erwartete Lernergebnisse

Die Absolventinnen und Absolventen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln.  NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Das Doktoratsstudium Philosophie dient der Heranbildung von Philosophinnen und Philosophen für die Forschung und Lehre im universitären und universitätsnahen Bereich sowie von hochqualifiziertem Nachwuchs für andere gehobene berufliche Positionen.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
82,6
= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
12,5
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
4
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
0,9
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021


Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg

Informationen für Studierende mit Behinderung 

Nach oben scrollen