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Masterstudium Musikwissenschaft

Fakultät Philosophisch-Historische Fakultät
Dauer / ECTS-AP 4 Semester / 120 ECTS-AP
Akademischer Grad Master of Arts (MA)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0215 Musik und darstellende Kunst
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 836
Curriculum Informationen zum Curriculum (2013W)*
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2013W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 45 ECTS-AP aus dem Kernbereich Historische Musikwissenschaft oder
  • 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Historische Musikwissenschaft
  • 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Systematische Musikwissenschaft und Musikethnologie

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

    5,0 ECTS-AP: Geschichte und Analyse von Musikkulturen I
  10,0 ECTS-AP: Geschichte und Analyse von Musikkulturen II
  10,0 ECTS-AP: Kulturwissenschaftliche Musikbetrachtung
    5,0 ECTS-AP: Popularmusik

2. Semester »

  10,0 ECTS-AP: Intermedialität
    5,0 ECTS-AP: Musik und Öffentlichkeit
    5,0 ECTS-AP: Forschungsseminare
  10,0 ECTS-AP: Wahlmodul

3. Semester »

  27,5 ECTS-AP: Wahlmodule

4. Semester »

    30,0 ECTS-AP: Masterarbeit
      2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit

Grafische Darstellung »

Studienverlauf_MA Musikwissenschaft.png

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Masterstudium Musikwissenschaft ist der Gruppe der geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien zugeordnet.

Das Masterstudium Musikwissenschaft dient der vertiefenden und ergänzenden Berufsvorbildung auf der Basis eines facheinschlägigen Bachelorstudiums. Besonderes Gewicht liegt im Masterstudium auf der zunehmend eigenständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragestellungen, der Problemlösungskompetenz sowie der Förderung kritischer Reflexion von Forschungsergebnissen und methodischen Ansätzen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums verfügen über hochspezialisierte Kenntnisse in verschiedenen Teilgebieten der Musikwissenschaft, welche sie zur innovativen und originären Forschung befähigen. Sie können sich selbständig in neue Problemstellungen einarbeiten und methodisch abgesicherte Ergebnisse unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes erzielen. Sie sind in der Lage, ihr Wissen und Verstehen in der Weise anzuwenden, welche von fachlicher Kompetenz und der Kompetenz zur wissenschaftlich korrekten Integration von Wissen aus verschiedenen Bereichen zeugt.

Erwartete Lernergebnisse

Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz durch das wissenschaftlich korrekte Formulieren und Untermauern von Argumenten und das innovative Lösen von Problemen zu demonstrieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Forschung (innerhalb und zunehmend auch außerhalb universitärer oder anderer akademischer Institutionen), Lehre an Universitäten und Kunstuniversitäten, Konservatorien und vergleichbaren Lehranstalten, Musikschulen sowie Institutionen der Erwachsenenbildung, Musiksammlungen und musikbezogene Dokumentationseinrichtungen aller Art (Bibliotheken, Archive, Museen, Musikinformationszentren), Medien (Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet), Kulturmanagement (Veranstaltungs- und Vermittlungswesen), Dramaturgie, Kulturindustrie (Verlage, Tonträgerindustrie), Kulturverwaltung und Kulturpolitik.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Wahlpaket

Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.

Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Österreichische
Notenskala
Definition
%-Satz
   
1 SEHR GUT:
Hervorragende Leistung
61,8 TAB = 100%

2

GUT:
Generell gut, einige Fehler
27,8
3 BEFRIEDIGEND:
Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
8,7
4 GENÜGEND:
Leistung entspricht den Minimalkriterien
1,7
5 NICHT GENÜGEND:
Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragte
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Fink-Naumann

Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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