Fachbereiche

Die Forschung am Institut für Italienisches Recht betreut das Italienische Recht als Ganzes und in einer rechtsvergleichenden  sowie europäischen Perspektive. Die Rechtsvergleichung insbesondere mit dem österreichischen und deutschen Recht ermöglicht zudem die Schaffung einer besonderen Kompetenz in der deutsch-italienischen Rechtsterminologie. Diese dient auch als Basis für zweisprachige Gesetzestexte und somit für einen korrekten Gebrauch der deutschen Rechtssprache in Südtirol.

Besonderes Augenmerk wird auf die Bereiche Italienisches Öffentliches RechtItalienisches PrivatrechtItalienisches Straf- und Strafprozessrecht sowie Italienisches Steuerrecht gelegt. Dementsprechend verfügen wir auch über vier Fachbibliotheken (  Infos), die von den einzelnen Fachbereichs­mitgliedern (  Infos) betreut werden.

Italienisches Öffentliches Recht

Der Fachbereich Öffentliches Recht befasst sich mit dem italienischen Verfassungs- und Regionalrecht sowie dem italienischen Verwaltungsrecht. Ein Schwerpunkt der Forschung liegt im Südtiroler Autonomierecht einschließlich des Schutzes sprachlicher Minderheiten. Fragen des Regionalismus und Föderalismus werden im Rahmen des Forschungszentrums Föderalismus ebenso bearbeitet wie rechtsvergleichende und rechtsterminologische Aspekte des öffentlichen Rechts sowie unions- und völker­rechtliche Bezüge der Forschungsbereiche.

Italienisches Privatrecht

Der Fachbereich Privatrecht befasst sich mit dem italienischen Zivilrecht, Unternehmensrecht und internationalen Privatrecht aus rechtsvergleichender Perspektive. In der Rechtsvergleichung liegt der Schwerpunkt insbesondere im Vergleich des italienischen mit dem österreichischen und deutschen Recht.

Italienisches Straf- und Strafprozessrecht

Der Fachbereich Strafrecht widmet sich dem italienischen Straf- und Strafprozessrecht aus rechtsvergleichender Perspektive. Zu den Forschungsschwerpunkten zählen die Strafrechtstheorie, das Strafrecht in seinen grundrechtlichen, europäischen und internationalen Bezügen sowie das Wirtschaftsstrafrecht. Besondere Berücksichtigung finden darüber hinaus Fragen zum Medizin- und Biorecht, zum Sportrecht, zum Jugendstrafrecht sowie zum Themenkomplex Strafrecht und Digitalisierung. Zentrales Anliegen ist schließlich die Pflege der deutsch-italienischen Rechtsterminologie mit Übersetzungen italienischer Gesetzestexte zum Straf- und Strafprozessrecht in die deutsche Sprache. Außerdem wird seit Oktober 2020 am Forschungsprojekt „Naturgefahr Berg: Risikomanagement und Verantwortung“ gearbeitet. 

Italienisches Steuerrecht

Der Fachbereich Steuerrecht beschäftigt sich mit dem gesamten italienischen Steuerrecht. Darüber hinaus wird ein Schwerpunkt im vergleichenden, im europäischen und im internationalen Steuerrecht gesetzt. Besonderes Augenmerk wird Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung, der Unternehmensbesteuerung und der Kapitalertragsbesteuerung im internationalen Kontext geschenkt. Zudem werden auch Fragen der Nonprofit-Besteuerung geprüft.

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