Geschichte

Die Geschichte des Instituts für Italienisches Recht ist eng mit dem Studium des Italienischen Rechts an der Universität Innsbruck verbunden. In den frühen 1970er-Jahren fehlte es in Südtirol gerade in der öffentlichen Verwaltung an zweisprachigen JuristInnen. Daher schuf die Universität Innsbruck in Kooperation mit der Universität Padua bereits 1971 ein Lehrangebot, das dem Bedürfnis einer deutsch-italienischen juristischen Ausbildung entgegenkam. Nach einer ersten Phase eines studium irregulare wurde 1980/81 ein ordentliches Universitätsstudium des Italienischen Rechts eingeführt. Im Studienjahr 1986/87 trat schließlich das "Integrierte Diplomstudium des Italienischen Rechts" in Kraft, das bis heute – wenngleich in modernisierter Fassung – an der Universität Innsbruck angeboten wird. Grundlagen für die Einrichtung dieses Studiums waren ein Staatsvertrag über die interuniversitäre Zusammenarbeit zwischen Österreich und Italien vom 20. August 1982 sowie eine interuniversitäre Vereinbarung zwischen den Universitäten Innsbruck und Padua. Nach der letzten Reform des Jahres 2018 ist das Integrierte Diplomstudium weiterhin ein modernes und attraktives Studium, das neben der zweisprachigen juristischen Ausbildung auch auf die zunehmende Internationalisierung des Rechts Rücksicht nimmt und durch das Hinzutreten der Universität Trient bereichert wurde (  Informationen zum neuen Diplomstudium).

Das Institut für Italienisches Recht, das im Jahr 2006 die Gemeinsame Einrichtung für Italienisches Recht ablöste, versteht sich heute als Bindeglied zwischen dem deutschsprachigen und dem italienischsprachigen Rechtsraum. Daher spielt die Rechtsvergleichung in der wissenschaftlichen Arbeit der Institutsmitglieder eine zentrale Rolle. Neben zwei Professuren im Italienischen Privatrecht und im Italienischen Öffentlichen Recht verfügt das Institut über weitere habilitierte und nicht-habilitierte Mitglieder, die unter anderem im Italienischen Strafrecht, im Italienischen Steuerrecht und im internationalen Recht tätig sind (  Team   Fachbereiche). Das Institut für Italienisches Recht ist daher nicht nur Ausbildungsstätte für angehende zweisprachige JuristInnen des italienischen Rechts, sondern auch Kompetenzzentrum für Fragen des italienischen Rechts im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus.

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