Schulpraktische Anteile im Bachelorstudium

Im Bachelorstudium absolvieren Sie:

  • Schulpraktika, die den Lehrveranstaltungen der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen zugeordnet sind.
  • Fachpraktika, die der fachdidaktischen Ausbildung Ihrer Unterrichtsfächer bzw. Spezialisierungen zugeordnet sind.

Verteilung der schulpraktischen Anteile laut empfohlenen Studienverlauf 

Sem. Lehrveranstaltung Sem. St. ECTS-AP Davon schul-
praktische Anteile
II

1.c. Umgang mit professionsspezifischen Herausforderungen des Berufsfelds Schule – Schulpraktikum I

  nähere Informationen

  Anforderungen

  Praktikumspass

2
3,5
1,5
V

3.c. Erziehung, Leistungsbewertung und Schulpraktikum II

  nähere Informationen

  Anforderungen

  Praktikumspass

2
3,5
1,5
VII

5.a. Professionsspezifisches Wissen und Handeln: Schulpraktika IIIa und IIIb

  nähere Informationen

  Anforderungen 1)

  Praktikumspass Schulpraktikum IIIa 2)

  Praktikumspass Schulpraktikum IIIb 2)

2 7,5 5
VII

Unterrichtsfächer/Spezialisierungen: Fachpraktikum I und II

  nähere Informationen

  Anforderungen 1)

  Praktikumspass

1 5 2,3

Die Anmeldungsvoraussetzungen für die jeweiligen Schul- und Fachpraktika finden Sie im aktuellen Curriculum  

 Weitere Dokumente

Vereinbarung zwischen Studierenden, Praxislehrpersonen und Schulleitung   

Umgang mit Konflikten im Schulpraktikum   

Praktikumspass Außerschulisches Praktikum    (für Studierende der Spezialisierung Inklusive Pädagogik)

Informationen

Schulpraktikum I

Das Schulpraktikum I ist das erste Praktikum an einer Schule nach Absolvierung der Lehrveranstaltung PS Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson. Sie müssen sich innerhalb der Anmeldefrist im September bzw. Februar voranmelden. Bei der Zuteilung werden unter anderem Ihre Unterrichtsfächer und Ihre Wunschregionen berücksichtigt. Im Rahmen der Lehrveranstaltungen im 1. Semester erfahren Sie den Ablauf des SP I und erhalten die notwendigen Arbeitsaufträge. Das Schulpraktikum I wird VOR dem universitären/hochschulischen Teil von Modul 1.c. absolviert.

Inhalt: Das Schulpraktikum I bietet die Möglichkeit zur Teilnahme am Schulleben; Wechsel von der Schüler:innenperspektive zur Lehrer:innenperspektive; Hospitationen und Unterrichtsbeobachtungen; erste Erfahrungen mit Durchführung und Reflexion von Unterrichtssequenzen; erste empirische Zugänge zum Forschungsfeld Schule.

Schulpraktikum II

Laut empfohlenen Studienverlauf absolvieren Sie das Schulpraktikum II im 5. Semester. Sie müssen sich ein Semester vorher innerhalb der Anmeldefrist im September bzw. Februar voranmelden und dabei Ihre Wunschregionen angeben. Sie bekommen Ihren Praktikumsplatz per E-Mail zugeteilt, bestätigen anschließend über LFU:online Ihre Teilnahme und melden sich anschließend bei Ihrer Praxislehrperson.

Inhalt: Planen und Durchführen von Unterrichtseinheiten unter besonderer Berücksichtigung der Bildungsstandards; gezielter Einsatz von Lern- und Lehrformen, Umgang mit unterrichtlichen Interventionen; praktische Umsetzung innovativer Formen kooperativen und teamorientierten Unterrichtens; die Studierenden werden von Mentorinnen und Mentoren betreffend Planung, Durchführung und Reflexion ihres Unterrichts begleitet.

Schulpraktikum IIIa/b

Das Schulpraktikum IIIab findet laut empfohlenem Studienverlauf im 7. Semester statt. Schulpraktikum IIIa wird in einer MS/PTS stattfinden, Schulpraktikum IIIb in einer AHS/BHS. Die Voranmeldung muss ebenfalls ein Semester vorher innerhalb der Anmeldefrist erfolgen. Sie bekommen Ihren Praktikumsplatz per E-Mail zugeteilt, bestätigen anschließend über LFU:online Ihre Teilnahme und melden sich anschließend bei Ihrer Praxislehrperson.

Inhalt: Aktive Teilnahme an sämtlichen schulischen Aktivitäten; Vor- und Nachbesprechungen der durchgeführten Hospitationen und Unterrichtseinheiten, planen selbstständiger Unterrichtstätigkeit (Unterrichtsstunden bzw. Unter-richtsreihen) alleine bzw. im Team; selbstständiges und eigenverantwortliches Unterrichten von Gruppen bzw. Klassen; Anwendung verschiedener Handlungskonzepte (z. B. Individualisierungs-, Differenzierungs- und Personalisierungsmaßnahmen) für die Ausgestaltung personaler Bildungsprozesse unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen der Schulformen (Praktikumsteil MS bzw. PTS und Praktikumsteil AHS bzw. BHS); schulformspezifische Entwicklungen und Umsetzungen unterschiedlicher Lernumgebungen unter Berücksichtigung von Diver-sität und professioneller Umgang mit besonderen Unterrichtssituationen; Generierung von Transferwissen im Feld (Service Learning).

Fachpraktika

Die Fachpraktika finden laut empfohlenem Studienverlauf im 7. Semester statt. Sie machen zwei Fachpraktika - eines in jedem Ihrer Unterrichtsfächer bzw. Spezialisierung. Die Fachpraktika müssen nicht im selben Semester absolviert werden.  Die Anmeldungsvoraussetzungen und Inhalte sind je nach Fach unterschiedlich!

Die Voranmeldung mit Angabe der Wunschregionen erfolgt ein Semester vorher innerhalb der Anmeldefrist im September bzw. Februar. Zur jeweiligen Begleit-Lehrveranstaltung werden Sie angemeldet.

Inhalt: Einsetzen der im Laufe des Studiums erworbenen Kompetenzen in der Fachwissenschaft und Fachdidaktik zur Planung, Durchführung und Evaluation von Lehr- und Lernprozessen in der Unterrichtspraxis sowie zur fachdidaktischen Reflexion; Erleben und Reflektieren der Schulwirklichkeit; situationsgerechte Vermittlung von Inhalten; Üben verschiedener Methoden und Sozialformen, Sammeln von Erfahrungen mit lernförderlicher Leistungsrückmeldung, -feststellung und -bewertung.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Inhalten Ihres Unterrichtsfaches/Ihrer Spezialisierung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Beschreibung im Curriculum.

 

1)
In den Schulpraktika IIIa und IIIb bzw. in den Fachpraktika sind jeweils Unterrichtseinheiten für einen sogenannten "Wahlpflichtbereich" vorgesehen. Dieser kann in Absprache mit der Praxislehrperson bzw. angepasst an die Möglichkeiten an der Schule gestaltet werden. Bitte beachten, dass nicht alle Tätigkeiten an jeder Schule immer möglich sein werden und alle Beteiligten einverstanden sein müssen!

Hier eine Sammlung an Tätigkeiten, in die Ihre KollegInnen bereits an Schulen im Rahmen der Schul- und Fachpraktika in den vergangenen Jahren involviert waren:

Teilnahme und Mithilfe an Projekttagen oder Workshops bzw. eigenständige Organisation von Workshops (zB zu allgemeinen pädagogischen Themen wie Mobbing, Klassengemeinschaft, Gesunde Schule oder fachbezogen); Test-/Schularbeitenerstellung bzw. deren Korrektur; Erstellung von Jahresplänen; Begleitung von Exkursionen, Museumsbesuchen, Wettbewerben, Wandertagen; Pausenaufsicht; Unterstützung bei VWA-Workshops oder Teilnahme an VWA-Präsentationen; Nachmittagsbetreuung oder Hausaufgabenunterstützung, Lernbegleitung; Teilnahme an Konferenzen, Elternsprechtagen, Pädagogischen Tagen, KEL-Gesprächen, Fachgruppensitzungen; Mithilfe bei besonderen Tagen im Schuljahr wie Weihnachtsstunden, Schulabschlussveranstaltungen, Faschingsfest; Mithilfe bei Tag der offenen Tür; Bibliotheksdienst; Unterstützung bei besonderen Veranstaltungen (Lesetag, Schulflohmarkt, Gesunde Pause, Theater/Musikaufführungen, Lesungen, Sportveranstaltungen, Weihnachtsfußballturnier, Gottesdienst, Klimaschutztag, …); Mitgestaltung von Unverbindlichen Übungen; Hausaufgabenkorrektur; Schularbeitenaufsicht; Förderunterricht (zB Deutsch als Fremdsprache, fächerspezifisch, ...); Berufsberatung/Berufsorientierung; Unterstützung in der Schulverwaltung; Mitarbeit bei schulspezifischen Angeboten wie Schulband, Schulbistro, Übungsfirma, …

 

2)
Die Zahl der zu leistenden UE im Wahlpflichtbereich richtet sich nach der geleisteten eigenständigen Unterrichtstätigkeit. Je mehr Sie selbst unterrichten, desto weniger UE sind im Wahlpflichtbereich zu leisten. Insgesamt müssen in diesem Bereich 45 UE geleistet werden. (Beispiel: 5 selbst gehaltene UE bedeuten 10 UE Vorbereitung und 5 UE Nachbereitung = 20 UE; daraus folgt dass Sie im Wahlpflichtbereich noch 25 UE leisten müssen, um auf die geforderten 45 UE zu kommen.)

 

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