Schulpraktische Anteile im Bachelorstudium
Im Bachelorstudium absolvieren Sie:
- Schulpraktika, die den Lehrveranstaltungen der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen zugeordnet sind.
- Fachpraktika, die der fachdidaktischen Ausbildung Ihrer Unterrichtsfächer bzw. Spezialisierungen zugeordnet sind.
Wann absolviere ich die Schulpraktika?
Hier sehen Sie den empfohlenen Studienverlauf sowie die jeweiligen Praxisdokumente.
Sem. | Lehrveranstaltung | Sem. St. | ECTS-AP | Davon schul- praktische Anteile |
II |
1.c. Umgang mit professionsspezifischen Herausforderungen des Berufsfelds Schule – Schulpraktikum I |
2 |
3,5 |
1,5 |
V |
3.c. Erziehung, Leistungsbeurteilung und Schulpraktikum II |
2 |
3,5 |
1,5 |
VII |
5.a. Professionsspezifisches Wissen und Handeln: Schulpraktika IIIa und IIIb |
2 | 7,5 | 5 |
VII |
Unterrichtsfach I: Fachpraktikum I |
1 | 5 | 4 |
VII |
Unterrichtsfach II: Fachpraktikum II |
1 | 5 | 4 |
Die Anmeldungsvoraussetzungen für die jeweiligen Schulpraktika finden Sie im aktuellen Curriculum
Formulare
Nachweis von Unterrichstätigkeit
Ersatzleistungen im Rahmen von Distanz-Praktika aufgrund von Covid-19
Ersatzleistungen für Schulpraktika I, II, IIIab und Fachpraktika
Ideen und best-practice Beispiele für Ersatzleistungen (Update 12-11-2020)
Weitere Dokumente
Vereinbarung zwischen Studierenden, Praxislehrpersonen und Schulleitung
Umgang mit Konflikten im Schulpraktikum
Praktikumspass Außerschulisches Praktikum (für Studierende der Spezialisierung Inklusive Pädagogik)
Informationen
1)
In den Schulpraktika IIIa und IIIb bzw. in den Fachpraktika sind jeweils Unterrichtseinheiten für einen sogenannten "Wahlpflichtbereich" vorgesehen. Dieser kann in Absprache mit der Praxislehrperson bzw. angepasst an die Möglichkeiten an der Schule gestaltet werden. Bitte beachten, dass nicht alle Tätigkeiten an jeder Schule immer möglich sein werden und alle Beteiligten einverstanden sein müssen!
Hier eine Sammlung an Tätigkeiten, in die Ihre KollegInnen bereits an Schulen im Rahmen der Schul- und Fachpraktika in den vergangenen Jahren involviert waren:
Teilnahme und Mithilfe an Projekttagen oder Workshops bzw. eigenständige Organisation von Workshops (zB zu allgemeinen pädagogischen Themen wie Mobbing, Klassengemeinschaft, Gesunde Schule oder fachbezogen); Test-/Schularbeitenerstellung bzw. deren Korrektur; Erstellung von Jahresplänen; Begleitung von Exkursionen, Museumsbesuchen, Wettbewerben, Wandertagen; Pausenaufsicht; Unterstützung bei VWA-Workshops oder Teilnahme an VWA-Präsentationen; Nachmittagsbetreuung oder Hausaufgabenunterstützung, Lernbegleitung; Teilnahme an Konferenzen, Elternsprechtagen, Pädagogischen Tagen, KEL-Gesprächen, Fachgruppensitzungen; Mithilfe bei besonderen Tagen im Schuljahr wie Weihnachtsstunden, Schulabschlussveranstaltungen, Faschingsfest; Mithilfe bei Tag der offenen Tür; Bibliotheksdienst; Unterstützung bei besonderen Veranstaltungen (Lesetag, Schulflohmarkt, Gesunde Pause, Theater/Musikaufführungen, Lesungen, Sportveranstaltungen, Weihnachtsfußballturnier, Gottesdienst, Klimaschutztag, …); Mitgestaltung von Unverbindlichen Übungen; Hausaufgabenkorrektur; Schularbeitenaufsicht; Förderunterricht (zB Deutsch als Fremdsprache, fächerspezifisch, ...); Berufsberatung/Berufsorientierung; Unterstützung in der Schulverwaltung; Mitarbeit bei schulspezifischen Angeboten wie Schulband, Schulbistro, Übungsfirma, …
2)
Die Zahl der zu leistenden UE im Wahlpflichtbereich richtet sich nach der geleisteten eigenständigen Unterrichtstätigkeit. Je mehr Sie selbst unterrichten, desto weniger UE sind im Wahlpflichtbereich zu leisten. Insgesamt müssen in diesem Bereich 45 UE geleistet werden. (Beispiel: 5 selbst gehaltene UE bedeuten 10 UE Vorbereitung und 5 UE Nachbereitung = 20 UE; daraus folgt dass Sie im Wahlpflichtbereich noch 25 UE leisten müssen, um auf die geforderten 45 UE zu kommen.)