Review Board Fakultät für LehrerInnenbildung

Ziele & Aufgaben

Das Review Board Fakultät für LehrerInnenbildung (FLB) ist ein beratendes Gremium, das den Beirat für ethische Fragen in der wissenschaftlichen Forschung (Ethikbeirat) der Universität Innsbruck unterstützt und allen Personen, die an der FLB empirisch forschen, für ethische Fragen in der wissenschaftlichen Forschung als beratende Stelle zur Verfügung steht. Die Mitglieder des Review Boards FLB übernehmen folgende Aufgaben:

  • Beratung bzgl. forschungsethischer Fragen: Ziel dieser Beratung ist es, die Forschenden der FLB bezüglich der Einhaltung ethischer Rahmenrichtlinien und rechtlicher Vorgaben bei der Durchführung von Forschungsprojekten zu sensibilisieren und ihnen zu helfen, sich ihrer ethischen Verantwortung gegenüber Teilnehmer*innen, Interessensgruppen (z. B. Bildungsbehörden, Fördergebern, …) sowie gegenüber der Forschungscommunity bewusst zu werden. Als Grundlage für eine Diskussion und Beratung dient der „Fragenkatalog Ethik“.
  • Stellungnahmen zu Ansuchen um Prüfung der Unbedenklichkeit von Forschungsprojekten für den Beirat für ethische Fragen in der wissenschaftlichen Forschung der Universität Innsbruck. Als Grundlage für die Stellungnahmen dienen der „Fragenkatalog Ethik“ sowie das Formular “Ansuchen Ethikbeirat“. Es können auch Anträge aus anderen Fakultäten eingereicht werden, sofern sie inhaltlich passend sind, sich also mit Schulforschung befassen.
  • Erarbeitung eines universitätsweiten Prozederes zur Bestätigung der Einhaltung der Rahmenvereinbarung mit der Bildungsdirektion Tirol: Lt. Rundschreiben Nr. 1/2023 der Bildungsdirektion für Tirol müssen Studien mit Schüler:innen durch die jeweilige Schulleitung genehmigt werden. Dafür ist u.a. eine Bestätigung der UIBK über die Einhaltung der Rahmenvereinbarung mit der BDT notwendig.


Mitglieder & Richtlinien

Das Review Board FLB setzt sich aktuell (Stand 06/2022) aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

 

Das Review Board FLB wird aktuell (Stand 06/2024) von den folgenden Reviewer:innen bei der Begutachtung von Anträgen unterstützt:

 

Die Richtlinien des Review Boards FLB finden Sie hier.


Kontakt

Bei Fragen an das Review Board FLB wenden Sie sich an review-board-flb@uibk.ac.at

Bei Fragen an den Beirat für ethische Fragen in der wissenschaftlichen Forschung steht Ihnen die Geschäftsstelle unter Robert.Rebitsch@uibk.ac.at zur Verfügung.


Ansuchen & Prozedere

 Ich möchte informell forschungsethische Fragen zu meinem Forschungsprojekt diskutieren.

Hinweis: Allen Personen, die an der Fakultät für LehrerInnenbildung empirisch forschen (z.B. wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Studierende), wird dringend empfohlen, den Fragenkatalog VOR der Konzeption und Durchführung von Forschungsprojekten auszufüllen und zu diskutieren.
  1. Beantworten Sie den „Fragenkatalog Ethik“ und speichern Sie Ihre Antworten.
  2. Diskutieren Sie Fragen, die sich aus dem Fragenkatalog ergeben mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin Ihres Forschungsprojekts und/oder wenden Sie sich an eines der oben angegebenen Mitglieder des Review Boards FLB.


 Ich möchte ein formelles Ansuchen um Prüfung der Unbedenklichkeit meines Forschungsprojekts einreichen.

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein offizielles Zertifikat über die ethische Unbedenklichkeit des Vorhabens zur Vorlage an Fördergeber bzw. Zeitschriften notwendig ist, obliegt dem/der jeweiligen Forscher*in selbst. Das Review Board FLB übernimmt eine beratende Funktion. Es ist jedenfalls zu beachten, dass ein offizielles Ansuchen VOR Beginn der Durchführung des Forschungsprojekts einzureichen ist.
  1. Beantworten Sie den „Fragenkatalog Ethik“ und speichern Sie Ihre Antworten als PDF-Dokument.
  2. Füllen Sie das Formular “Ansuchen Ethikbeirat“ aus.
  3. Senden Sie die beiden Dokumente („Fragenkatalog Ethik“ & „Ansuchen Ethikbeirat“) an review-board-flb@uibk.ac.at. Ihr Antrag wird zur Stellungnahme an die Mitglieder des Review Boards FLB weitergeleitet

 

 Durchführung von empirischen Untersuchungen mit Schüler*innen

Werden empirische Untersuchungen mit Schüler*innen durchgeführt, sind diese an Herr Dr. Robert Rebitsch, Geschäftsstelle für wissenschaftliche Integrität (Robert.Rebitsch@uibk.ac.at), unter Angabe
  • des Namens der Studienleiter*in,
  • des Studien- bzw. Projekttitels,
  • der Art der Arbeit (Masterarbeit, Dissertation),
  • der Schule/n,
  • und der Dauer der Studie an den Schulen

zu melden.

Im Mail an Robert Rebitsch ist zudem zu bestätigen, dass die/der Studienleiter*in und die/der Betreuer/in die Rahmenvereinbarung für die Durchführung von empirischen Untersuchungen mit Schüler*innen zur Kenntnis genommen hat. Text: Hiermit bestätige ich, dass ich für zur Umsetzung meiner Studie „XXX“ die „Rahmenvereinbarung für die Durchführung von empirischen Untersuchungen mit Schüler*innen“ zur Kenntnis genommen und meine/n Betreuer/in davon informiert habe. Ich habe bzw. werde von der jeweiligen Schulleitung die Erlaubnis zur Durchführung der Studie einholen und werde die restlichen Bestimmungen Rahmenvereinbarung einhalten.

Rahmenvereinbarung mit der Bildungsdirektion Tirol: Rundschreiben Nr. 1/2023 der Bildungsdirektion für Tirol


Formulare & Links

Bitte beachten Sie, dass es in der Eigenverantwortung jedes Forschers bzw. jeder Forscherin liegt, sich über ethische und rechtliche Gesichtspunkte des eigenen Forschungsprojekts zu informieren. Die Inhalte dieser Homepage sowie des Fragenkatalogs Ethik sind dabei nicht als allumfassende Informationsseiten zu verstehen. Für weitere Informationen verweisen wir auf die hier angeführten Formulare und Quellen:


 Einverständniserklärungen & Informationsschreiben (Templates)

Die folgenden Dokumente sollen Ihnen bei der Erstellung von Einwilligungs- bzw. Einverständniserklärungen und Informationsschreiben helfen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Erstellung von Einverständnis- bzw. Einwilligungserklärungen datenschutzrechtliche, zivilschutzrechtliche und urheberrechtliche Bestimmungen betroffen sind. Die hier zur Verfügung gestellten Dokumente sind eine erste Hilfestellung, müssen aber spezifisch an Ihr Forschungsprojekt angepasst werden. Dabei obliegt es Ihrer Eigenverantwortung als Forscher bzw. Forscherin sicherzustellen, dass alle Rechtsbereiche adäquat berücksichtigt werden.


 Weiterführende Links und Informationen


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