Information zu den Prüfungen
Allgemeines | Prüfungsstoff | Prüfungsanmeldung und -abmeldung | Einteilung der PrüfungskandidatInnenen
Liebe Studierende!
Anwesenheit und Studienerfolg korrelieren positiv, während Abwesenheit mit schlechteren Prüfungsergebnissen einhergeht (Schulmeister, Chancen und Grenzen einer Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Ein Studienreview zu Anwesenheit und Lernerfolg [2020]). In diesem Sinne: Besuchen Sie Vorlesungen und erhöhen Sie statistisch gesehen Ihre Chancen auf einen besseren Studienerfolg!
Allgemeines zur Fach- bzw Diplomprüfung aus Unternehmensrecht
Von allen PrüfungskandidatInnen wird erwartet, dass sie sowohl in den Haupt- als auch in den Nebengebieten die Fachterminologie beherrschen. Zum Beispiel erfordert die Gründung einer Ein-Personen-GmbH die „Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, während bei einer Zwei- oder Mehrpersonengründung ein Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) abzuschließen ist.
Das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe als Hilfsmittel ist bei der Diplom-, Fach- bzw. Gesamtprüfung erlaubt. Sie sollten allerdings genau wissen, wo sie nachschlagen (insb bei mündlichen Prüfungen). Kommentierte Gesetzesausgaben gelten als unerlaubte Hilfsmittel. Die Gesetzesausgaben werden kontrolliert und gegebenenfalls abgenommen. Ersatzkodizes können nicht zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist mit weiteren Folgen beim Verwenden unerlaubter Hilfsmittel zu rechnen. Nähere Informationen hier.
Für die erfolgreiche Absolvierung der Diplomprüfung/Fachprüfung/Gesamtprüfung aus Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bzw Unternehmensrecht ist aufgrund der fachlichen Verschränkung mit dem Zivilrecht auch ein Grundverständnis für das bürgerliche Recht erforderlich!
Bitte nehmen Sie zur Ausweisung Ihrer Identität in jedem Fall Ihren Studierendenausweis zur Prüfung mit und legen diesen (auf Anfrage) vor.
Sofern ausreichend Platz besteht, sind die mündlichen Prüfungen öffentlich zugänglich. Bei Online-Prüfungen bitten wir interessierte ZuhörerInnen, sich im Vorfeld beim Sekretariat des/r PrüferIn anzumelden.
Ansonsten gelten die üblichen Prüfungsmodalitäten. Im Einzelfall kann der/die PrüferIn weitere Prüfungsmodalitäten vorsehen.
Die Prüfungstermine finden in den regulären, vom Prüfungsreferat festgesetzten Prüfungswochen statt. Prüfungen außerhalb dieser Termine sind nicht möglich.
Prüfungsstoff
Wir empfehlen ausdrücklich, alle prüfungsrelevanten Stoffgebiete zu lernen!
Zum Prüfungsstoff bei allen PrüferInnen für die Fachprüfung Unternehmens-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht
siehe Rechtswissenschaften. Zum Prüfungsstoff bei allen PrüferInnen für die Gesamtprüfung Unternehmensrecht im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.
Das Skriptum von Schopper/Told, das bei der Fakultätsvertretung Jus (Fachschaft) käuflich erworben werden kann, gilt ausschließlich als Material für die Lehrveranstaltung "Einführung in das Unternehmensrecht" (STEOP im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht) und ist nicht ausreichend für die Gesamtprüfung Unternehmensrecht (C 033 500; Bachelorstudium Wirtschaftsrecht).
Prüfungsanmeldung und -abmeldung
Die An- und Abmeldung erfolgt via LFU online und ist nur in den dafür vorgesehenen Fristen möglich. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte das REWI-Prüfungsreferat: REWI-Prüfungsreferat
Einteilung der PrüfungskandidatInnen
Die Prüfungseinteilung wird grundsätzlich vom Prüfungsreferat vorgenommen. Welcher/m PrüferIn Sie für Ihre Prüfung zugeteilt wurden, entnehmen Sie bitte wie üblich ca 2 Wochen vor Prüfungswoche der Einteilung der PrüfungskandidatInnen.