Information zu den Prüfungen

Allgemeines | Prüfungsstoff | Prüfungsanmeldung und -abmeldung | Einteilung der PrüfungskandidatInnenen

Liebe Studierende!

Anwesenheit und Studienerfolg korrelieren positiv, während Abwesenheit mit schlechteren Prüfungsergebnissen einhergeht (Schulmeister, Chancen und Grenzen einer Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Ein Studienreview zu Anwesenheit und Lernerfolg (2020)). In diesem Sinne: Besuchen Sie Vorlesungen und erhöhen Sie statistisch gesehen Ihre Chancen auf einen besseren Studienerfolg!

Allgemeines

Wir empfehlen ausdrücklich, alle prüfungsrelevanten Stoffgebiete zu lernen!

Von allen PrüfungskandidatInnen wird erwartet, dass sie sowohl in den Haupt- als auch in den Nebengebieten die Fachterminologie beherrschen. Zum Beispiel erfordert die Gründung einer Ein-Personen-GmbH die „Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, während bei einer Zwei- oder Mehrpersonengründung ein Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) abzuschließen ist.

Das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe als Hilfsmittel ist bei der Diplom-, Fach- bzw. Gesamtprüfung erlaubt. Sie sollten allerdings genau wissen, wo sie nachschlagen (insb bei mündlichen Prüfungen). Kommentierte Gesetzesausgaben gelten als unerlaubte Hilfsmittel. Die Gesetzesausgaben werden kontrolliert und gegebenenfalls abgenommen. Ersatzkodizes können nicht zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist mit weiteren Folgen beim Verwenden unerlaubter Hilfsmittel zu rechnen. Nähere Informationen hier.

Für die erfolgreiche Absolvierung der Diplomprüfung/Fachprüfung/Gesamtprüfung aus Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bzw Unternehmensrecht ist aufgrund der fachlichen Verschränkung mit dem Zivilrecht auch ein Grundverständnis für das bürgerliche Recht erforderlich!

Bitte nehmen Sie zur Ausweisung Ihrer Identität in jedem Fall Ihren Studentenausweis zur Prüfung mit und legen diesen (auf Anfrage) vor.

Sofern ausreichend Platz besteht, sind die mündlichen Prüfungen öffentlich zugänglich. Bei Online-Prüfungen bitten wir interessierte ZuhörerInnen, sich im Vorfeld beim Sekretariat des/r PrüferIn anzumelden.

Ansonsten gelten die üblichen Prüfungsmodalitäten. Im Einzelfall kann der/die PrüferIn weitere Prüfungsmodalitäten vorsehen.

Link zum REWI-Prüfungsreferat

Prüfungsstoff

Zum Prüfungsstoff bei allen PrüferInnen für Rechtswissenschaften und WR Diplomstudium.

Zum Prüfungsstoff bei allen PrüferInnen für das Pflichtmodul Unternehmensrecht im Studium WR Bachelor:
Das Skriptum Schopper/Schwaighofer Gesellschaftsrecht gilt als Material für die Lehrveranstaltung "Einführung in das Unternehmensrecht" und ist nicht ausreichend für die Gesamtprüfung Unternehmensrecht (C 033 500).

Prüfungsanmeldung und -abmeldung

Die An- und Abmeldung erfolgt via LFU online.

Einteilung der PrüfungskandidatInnen

Einteilung der Prüfungskandidat*innen

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