9. Drittmittelangestellte

Im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten beschäftigt die Universität MitarbeiterInnen, die aus Mitteln externer GeldgeberInnen finanziert werden, in den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Verwendungen.

Aufgaben:
(je nach Vorgaben der AuftraggeberInnen und Einstufung)

  • Mitarbeit bei Forschungstätigkeit bzw. selbständige Forschung
  • Sonstige, insbesondere administrative Aufgaben im Rahmen eines Projekts

Lehrausmaß:

  • für Projektstellen ist die Abhaltung von Lehre je nach Vorgaben der GeldgeberInnen möglich

Entgelt:

  • wird nach den zur Verfügung stehenden Drittmitteln und den Vorgaben der DrittmittelgeberInnen individuell vereinbart
  • das kollektivvertragliche Mindestentgelt darf dabei nicht unterschritten werden

Einstufung lt. Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten:

Arbeitszeit:

  • mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
  • unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Projektbesprechungen und -treffen)
  • ACHTUNG: je nach Projekt müssen Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden

Arbeitsort:

  • Institut laut Zuordnung
  • Achtung: der Arbeitsort kann je nach Forschungstätigkeit auch außerhalb des Instituts und auch außerhalb eines Universitätsstandortes liegen
  • keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität oder dem vereinbarten Arbeitsort zu erbringen

Besonderheiten:

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