1. Assoziierte ProfessorInnen

Assoziierte ProfessorInnen sind InhaberInnen von Laufbahnstellen, die eine Qualifizierungsvereinbarung abgeschlossen und erfüllt haben. Sie sind (berufenen) UniversitätsprofessorInnen in ihren kollektivvertraglichen Rechten und Pflichten weitgehend gleichgestellt.

Aufgaben:

  • Selbständige Durchführung von Forschungsarbeiten und Beteiligung an der Erfüllung von Forschungsaufgaben der Organisationseinheit, darunter fällt auch das Bemühen um die Akquirierung von Forschungsprojekten und Drittmitteln (ca. 40%)
  • Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen (ca. 40%)
  • Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen (10 +/- 5%)
  • Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen (10 +/- 5%)

Lehrausmaß:

  • in der Regel 8 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)
  • in Ausnahmefällen bis zu 12 Semesterstunden möglich

Berufstitel:

  • neben den ProfessorInnen sind die Assoziierten ProfessorInnen die einzige MitarbeiterInnengruppe, die einen Berufstitel führen darf (assoz. Prof.)

Einstufung lt. Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten:

  • A 2/2 bis A2/6 (insgesamt 4 Vorrückungen nach jeweils 6 Jahren und zumindest einer positiven Evaluierung)

Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):

  • beginnend bei monatlich brutto € 6.055,70 (A2/2) bis zu monatlich brutto € 8.462,30 (A2/6)

Arbeitszeit:

  • laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
  • mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
  • unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)

Arbeitsort:

  • Institut laut Zuordnung
  • zur Ausübung der Aufgaben im Bereich der Forschung örtlich nicht an die Universität gebunden; bei Vollbeschäftigung wird unter Rücksichtnahme auf die Zusammenarbeit mit anderen Universitätsangehörigen jedoch eine Anwesenheit an mind. 4 Tagen/Woche erwartet

Besonderheiten:

  • Die Anstellung als Assoziierte Professorin/Assoziierter Professor setzt die positive Evaluierung einer Qualifizierungsvereinbarung voraus. Das Erreichen des Status als Assoziierte/r ProfessorIn wird durch symbolische Akte (z.B. akademischer Festakt und/oder Antrittsvorlesung) begleitet.
  • Bei dieser MitarbeiterInnengruppe handelt es sich wie bei den früheren UniversitätsdozentInnen um MitarbeiterInnen, die in ihren kollektivvertraglichen Rechten und Pflichten UniversitätsprofessorInnen weitgehend gleichgestellt sind. Organisationsrechtlich gehören Assoziierte ProfessorInnen – je nachdem, ob ihre Qualifizierungsvereinbarung vor oder nach dem 01.10.2016 angeboten wurde – entweder der Gruppe der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb oder der Gruppe der UniversitätsprofessorInnen an. Aus Sicht der Universitätsleitung sollen sie in Informationen und Entscheidungen auf Fakultäts- und Institutsebene unabhängig davon gleichermaßen eingebunden sein.
  • Das Arbeitsverhältnis als assoziierte/r ProfessorIn umfasst das Recht, die wissenschaftliche Lehre in ihrem Fach mittels der Einrichtungen der Universität eigenverantwortlich und in gleicher Weise wie Universitätsprofessoren/ Universitätsprofessorinnen auszuüben und die Einrichtungen der Universität für wissenschaftliche Arbeiten zu benützen.
  • Assoziierte ProfessorInnen können Funktionen wie Institutsleitung, DekanIn, StudiendekanIn wahrnehmen. Als LeiterIn einer Organisationseinheit sind sie organisationsrechtlich jedenfalls mit den UniversitätsprofessorInnen gleichgestellt.
  • Im Gegensatz zu Assistenz-ProfessorInnen (siehe unten) und UniversitätsprofessorInnen (Bedarfskündigung ausgeschlossen) unterliegen Assoziierte ProfessorInnen keinem erhöhten Kündigungsschutz.
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