Informationen und Unterlagen zum Praxis-Wahlmodul
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WICHTIG: Vor Antritt der 200 Stunden Praxis muss die Zustimmung bei der Studienbeauftragten eingeholt werden.
Der Übersichtlichkeit wegen deckt ein Formular gleichzeitig Ansuchen und Bestätigung ab.
BEWAHREN SIE DAS FORMULAR AUF! Sie brauchen es wieder bei der Anrechnung im Prüfungsreferat! -
Um das Reflexionsseminar zur Praxis besuchen zu können, müssen lt. Curriculum 3 Module - davon 2 Pflichtmodule - abgeschlossen sein.
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Die Liste möglicher Institutionen für ein Praktikum wird derzeit überarbeitet.
Dabei handelt es sich natürlich nur um Vorschläge, d.h. auch jede andere fachnahe Institution kommt infrage. - HINWEIS: Wenn das Reflexionsseminar Praxis besucht wird, darf das Praktikum nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
Fragen zu Ablauf und Anrechnung ...
Wann kann das Reflexionsseminar zur Praxis besucht werden?
Das Reflexionsseminar kann erst belegt werden, wenn 3 Module positiv abgeschlossen wurden. Von den 3 Modulen müssen mindestens 2 Pflichtmodule sein (siehe im Curriculum: Wahlmodul Praxis, "Anmeldevoraussetzungen").
Das Reflexionsseminar wird mit einer Beurteilung (Note 1 – 5) abgeschlossen; diese scheint im LFU:online auf.
Wie funktioniert die Zulassung zur Praxis - Genehmigung durch die Studienbeauftragte?
VOR Antritt der 200 Stunden Praxis muss die Zustimmung bei der Studienbeauftragten eingeholt werden (Formular - Formblatt Praxis).
Bitte schicken Sie eine Kopie des Formblatt Praxis (unterfertigt von der Studienbeauftragten) an gender-studies@uibk.ac.at
BEWAHREN SIE DAS FORMULAR AUF! Sie brauchen es wieder bei der Anrechnung im Prüfungsreferat!
Wie funktioniert die Durchführung der Praxis?
- Die Praxis kann auch während der LV-freien Zeit absolviert werden und muss sich nicht unbedingt mit dem Reflexionsseminar überschneiden (ist jedoch von Vorteil und sollte angestrebt werden).
- Wenn das Reflexionsseminar besucht wird, darf die Praxis nicht weiter als 1 Jahr zurückliegen.
- Eine Teilung der 200 Stunden ist möglich - nach vorheriger Absprache mit der Studienbeauftragten.
Die 200 Stunden Praxis werden durch eine schriftliche Bestätigung der Praxisstelle nachgewiesen (keine Noten-Beurteilung!).
Wie funktioniert die Anrechnung und Erfassung im Prüfungsprotokoll?
Die 200 Stunden Praxis werden durch eine schriftliche Bestätigung der Praxisstelle nachgewiesen (keine Noten-Beurteilung!).
Bitte halten Sie sich an folgenden Ablauf:
- Schritt 01: Schicken Sie eine Kopie der schriftlichen Bestätigung der Praxisstelle an gender-studies@uibk.ac.at
- Schritt 02: bringen Sie Formular und Praxisbestätigung ins Prüfungsreferat SoWi (Das Wahlmodul Praxis wird erst am Ende des Studiums im Studienprotokoll eingetragen bzw. zugeordnet)
Wo können die 200 Stunden Praxis absolviert werden?
Die Auswahl der Institutionen oder Einrichtungen für diese Praxis ist in engem Zusammenhang mit dem § 1 des Curriculums "Studienziel und Qualifikationsprofil" zu sehen:
§1 (4): "Ausbildungsziel ist die komplexe und theoriegeleitete Aneignung interkultureller, differenz- und diversitätssensibler, menschenrechts- und entwicklungspolitischer Kompetenzen unter systematischer Anwendung der Geschlechterperspektive sowie die Befähigung zur Anwendung dieser Kompetenzen im Bereich von Bildungsinstitutionen und Medien, in privatwirtschaftlichen Organisationen, im Bereich der Nichtregierungs- und Non-Profit-Organisationen sowie in der öffentlichen Verwaltung und in internationalen Organisationen."
§1 (6): "Sie sind in der Lage, bei der Analyse postkolonialer und postnationaler Gesellschafts- und Geschlechterverhältnisse sozial-, wirtschafts- und kulturwissenschaftliches Wissen im Bereich der Geschlechterforschung zu verknüpfen, diese Erkenntnisse selbständig weiterzuentwickeln und in neuen Kontexten und Berufsfeldern anzuwenden."
Der Konnex zu §1 (4) und (6) muss gegeben sein, damit eine Tätigkeit als relevant für dieses Wahlmodul angesehen wird.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die
Studienbeauftragte Ass.-Prof.in Dr.in Heike Welte oder die Koordination (Mag.a Maria Furtner)