Masterstudium Translationswissenschaft
MA-Projektarbeit Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
Hinweis:
Die Lehrveranstaltung 613089 VU Projektarbeit (für Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen) wird nur bei Bedarf angeboten; bei ungenügender TeilnehmerInnenzahl sollen PrüfungskandidatInnen die Lehrveranstaltung 613046 VU Projektarbeit (für Fachübersetzen) besuchen.
Anmeldung zur Masterprüfung der Spezialisierung Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
Die ANMELDUNG zur Masterprüfung muss beim Studienbeauftragten (saverio.carpentieri@uibk.ac.at) erfolgen.
Als Anmeldefrist gilt:
- Mitte Dezember (für den Prüfungstermin im Februar)
- Ende April (für den Prüfungstermin im Juni)
- Ende Juni (für den Prüfungstermin im September)
Richtlinien Masterprojekt Untertitelung mit Beurteilungskriterien
Prüfungsform: schriftlich und mündlich
Gewichtung schriftlicher Teil:
- Literaturübersetzen: 70 % der Note Übersetzung, 30 % Kommentar; beide Teile müssen vorhanden und positiv sein; die sprachliche Korrektheit des Kommentars wird mitbewertet.
- Medienübersetzen: 80 % der Note Untertitel, 20 % Kommentar; beide Teile müssen vorhanden und positiv sein; die sprachliche Korrektheit des Kommentars wird mitbewertet.
Die Note des schriftlichen Teils fließt im Ausmaß von 80 % in die Gesamtnote ein.
Gewichtung mündlicher Teil:
Die Note des mündlichen Teils fließt im Ausmaß von 20 % in die Gesamtnote ein.
Im Rahmen der mündlichen Prüfung werden Fragen über die Übersetzung bzw. über den Kommentar anhand eines Fragenkatalogs gestellt.
Alle Noten (schriftlich – mündlich) müssen positiv sein. Der Passlevel liegt bei 60 %.
Sprache/Richtung:
- beim Übersetzen: wird von Studierenden gewählt (in die Muttersprache empfohlen)
- beim Kommentar: Deutsch oder die jeweilige Fremdsprache (in Absprache mit Lehrenden)
Texte:
werden von Lehrenden gewählt, Studierende haben Mitspracherecht.
Länge des Ausgangstextes:
- Literaturübersetzen: ca. 8±1 Seite (1 Normseite beim LÜ: 30 Zeilen à 60 Anschläge)
- Medienübersetzen: ca. 3.500-5.000 Zeichen (ohne Leerzeichen)
Abgabetermine:
3-mal pro Studienjahr, abhängig von Prüfungsterminen für Fachübersetzen, 4 Wochen danach für die Notengebung.
Der Termin der mündlichen Prüfung wird mit den Prüfenden vereinbart.
Für den Kommentar werden bis zu 30 Punkte vergeben. Dabei wird von folgenden Kategorien und Punkten ausgegangen:
Kategorien | Punkte |
Bestimmung der Gattung des Ausgangstexts | 1 P |
Angabe von 3 protypischen Merkmalen der Gattung | 3 P |
Analyse der Textkonstitution des AT: 3 Kategorien aus 6 (je 2 Punkte pro Kategorie) |
6 P |
Analyse des Ausgangstexts unter Berücksichtigung von Kulturspezifika, rhetor. Figuren, Lexik, und Grammatik /Syntax/Phonetik mit jeweils einem Beispiel |
4 P |
Lösungsstrategien für die Probleme bei der Produktion des ZT | 4 P |
Begründung für die Lösungsstrategien | 4 P |
Angabe von zwei zuverlässigen Quellen | 2 P |
Zwei Argumente für die Entscheidung | 2 P |
Zwei Quellen der Sekundärliteratur | 2 P |
Zwei Aspekte, inwiefern der Inhalt dieser Texte zur Lösungsfindung beigetragen hat |
2 P |
Notenschlüssel - Masterprüfung der Spezialisierung Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
Bei der Beurteilung des Kommentars wird bei einem Passlevel von 60 % von folgendem Notenschlüssel ausgegangen:
Note | Punkte |
1 (sehr gut) | 28-30 P |
2 (gut) | 25-27 P |
3 (befriedigend) | 21-24 P |
4 (genügend) | 18-20 P |
5 (nicht genügend) | 0-17 P |
Stand:07.04.2022; Änderungen vorbehalten