Kirchenrecht
Ziel des Faches Kirchenrecht ist die Kenntnis der Grundlagen und wesentlichen Inhalte der Rechtsordnung der katholischen Kirche unter Berücksichtigung ihrer theologischen Verortung sowie ihrer ekklesiologischen und praktischen Funktion. In der Forschung geht es sowohl um aktuelle Fragen des Kirchen- als auch des Staatskirchen- und Religionsrechts.
- Professur für Kirchenrecht
o. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Rees
em. Univ.-Prof. Dr. Johannes Mühlsteiger † - Wiss. Mitarbeiter*innen
Ass.-Prof. Dr. Konrad Breitsching - Sekretariat
Juliane Kapferer
Die Aufzeichnung des öffentlichen Vortrags von Dr. Andreas Graßmann: „Interreligiöser Religionsunterricht in Österreich: (un-)möglich?“, 10. November 2022, finden Sie hier