Kirchenrecht
Ziel des Faches Kirchenrecht ist die Kenntnis der Grundlagen und wesentlichen Inhalte der Rechtsordnung der katholischen Kirche unter Berücksichtigung ihrer theologischen Verortung sowie ihrer ekklesiologischen und praktischen Funktion. In der Forschung geht es sowohl um aktuelle Fragen des Kirchen- als auch des Staatskirchen- und Religionsrechts.
- Professur für Kirchenrecht
em. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Rees
em. Univ.-Prof. Dr. Johannes Mühlsteiger † - Lehrende im Fach Kirchenrecht ab dem Sommersemester 2024
Univ.-Prof.in Dr.in Lic. iur. can. Sabine Konrad
Kontakt für Studierende in Innsbruck: sabine.konrad@uibk.ac.at - Wiss. Mitarbeiter*innen
Ass.-Prof. Dr. Konrad Breitsching - Sekretariat
Juliane Kapferer