Profil des Instituts für Praktische Theologie

1. Mission Statement

Das Institut für Praktische Theologie steht für eine theologische Reflexion von menschlichen Wirklichkeiten in Kooperation mit anderen Wissenschaften: in kommunikativen Prozessen der Bildung (Katechetik/Religionspädagogik und -didaktik), in der rechtlichen Struktur der Kirche (Kirchenrecht) und an signifikanten Orten der Pastoral (Pastoraltheologie und Homiletik). Wir arbeiten mit gemeinsamen praktisch-theologischen Optionen bei gleichzeitiger Wertschätzung unserer fachspezifisch unterschiedlichen Zugänge.

Gemeinsame Grundlage unserer kommunikativ-pädagogischen, juridisch-hermeneutischen und explorativ-kritischen Arbeitsweisen ist die Polarität von Wirklichkeit und Theologie. Unter ‚Wirklichkeit‘ verstehen wir dabei die gesamte menschliche Lebenswelt, mit besonderem Augenmerk auf deren interkulturelle, interreligiöse, interkonfessionelle, intersektionelle und interinstitutionelle Differenzen. Diese werden theologisch betrachtet, das heißt aus christlicher Perspektive: im Licht des Evangeliums.
In diesem Zusammenhang stehen wir im Gespräch mit verschiedenen Diskurspartnern:

  • extradiskursiv mit den Praktiker_innen unserer pädagogischen, pastoralen und rechtlichen Praxisfelder;
  • interdiskursiv mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen (Jus, Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Ethnologie etc.);
  • intradiskursiv mit anderen theologischen Disziplinen (Biblische, Historische, Systematische Theologie).

Konkret führt das zum Beispiel dazu, dass das Institut für Praktische Theologie seit 2019 gemeinwohl­bilanziertes Mitglied des „Vereins zur Förderung der Gemeinwohlökonomie“ ist und wir entsprechende Prinzipien auch im Institutsalltag beherzigen – vom Ressourcen schonenden, fair gehandelten Einkauf bis hin zu einer transparenten und partizipativen Gestaltung des Miteinanders von Studierenden, Verwaltenden und Forschenden bzw. Lehrenden.

2. Fächer

2.1 Fach Interkulturelle Pastoraltheologie und Homiletik

Pastoraltheologie ist ein Abenteuer. Sie führt mitten hinein in einen faszinierenden Strudel von Differenzen: Kirche und Welt, Natur und Gnade, Menschen und Mächte. Aus diesen Spannungen heraus verwebt sie – am exemplarischen Praxisort der Predigt diskursiv verdichtet in der Homiletik – die großen Erzählungen von Schrift und Tradition mit den vielen kleinen Geschichten unseres Alltags.

Pastoraltheologie thematisiert religiöse wie säkulare Erfahrungen dieser impliziten ‚Leutetheologien’ in der potenziell kreativen Differenz von Praxisfeldern der Gegenwart und Diskursarchiven der Vergangenheit. Darin erweist sie sich als eine Fachdisziplin, deren Vertreterinnen und Vertreter permanent zwischen beiden Orten hin und her laufen (lat. discurrere) – sprich: einen ‚Diskurs’ über die kreativen Potentiale genau dieser Differenz führen.

Als ‚Ethnologie des Volkes Gottes’ verbindet sie die Wahrnehmungsfreude pastoraler Feldforschung („Sehen“) mit der Urteilsfähigkeit theologischer Archivrecherchen („Urteilen“) – um die Ergebnisse ihrer ‚teilnehmenden Beobachtung’ dann in das gleichberechtigte Gespräch mit Praktikerinnen und Praktikern einzubringen („Handeln“). Sie setzt sich im Kontakt mit dem Praxisfeld damit einer prinzipiellen Lernvermutung aus: Pastoraltheologie ist keine Einbahnstraße!

In diesem Zusammenhang kann man die Kompetenz erwerben, eigenständig und auf Augenhöhe mit möglichst vielen Beteiligten eine entsprechende kleine lokale Theologie für den eigenen Kontext zu entwickeln – und zwar ganz egal, ob der spätere Arbeitsort einmal in der Pfarrgemeinde, in der Schule oder anderswo liegt. Immer geht es um die Kompetenz, die großen Themen der Rede von Gott an den kleinen Orten seines Volkes zu verhandeln: neugierig, bodennah und erfahrungssatt.

Dabei gerät man unweigerlich in Kontraste, deren Differenzen unseren spätmodernen Alltag längst durchziehen: Religionen, Konfessionen und Säkularitäten des 21. Jahrhunderts. Interkulturell ausgerichtete Pastoraltheologie hat in den Abenteuern ihrer Gegenwart noch vieles zu entdecken. Neue pastorale Orte der Nachfolge Jesu, aber auch faszinierende Menschen, interessante Geschichten, aufrichtige Hingabe – und am allermeisten: ihren eigenen Gott als das Geheimnis der Welt.

2.2 Fach Katechetik/Religionspädagogik und Religionsdidaktik

Gegenstand der Katechetik/Religionspädagogik sind implizit wie explizit religiös-weltan­schauliche Bildungsprozesse. Im Fokus stehen die sozialen, psychologischen und pädago­gischen Bedingungen dieser Bildungsprozesse sowie deren konkret ausgebildete Praxen.

Das Verständnis der Innsbrucker Katechetik/Religionspädagogik ist von einer erweiterten, aus der weltkirchlichen Perspektive gewonnenen Sicht von Katechetik geprägt. Das Spezifikum dieses Verständnisses von Katechetik und Religionspädagogik besteht in der theologischen Perspektive auf Bildungsprozesse.

Die Methodologie der Innsbrucker Katechetik/Religionspädagogik widerspiegelt diese theologische Perspektive. Sie wurzelt in der Themenzentrierten Interaktion nach Ruth C. Cohn und der Kommunikativen Theologie. Dementsprechend geht es dabei um die korrelative Vernetzung von Leben und Erfahrungen der Menschen von heute mit der „geronnenen Erfahrung“ der biblischen Zeugnisse in lebendiger Vermittlung sowie im Dialog mit anderen religiösen Traditionen.

Durch die wechselseitig-kritische Vernetzung zeigen sich lebensfördernde und lebensfeindliche Tendenzen von Bildungsprozessen.

Das Erforschen und Erlernen einer theologischen Hermeneutik von Bildungsprozessen, in der auch die Aufmerksamkeit auf Differenz und Konflikt wesentlich ist, sind Ziel der katechetisch-religionspädagogischen Ausbildung.

Aktuellen Herausforderungen folgend, sind Kooperationen mit der Islamischen Religionspädagogik, die der Entwicklung interreligiöser Modelle und Methodologien in religionspädagogischen Handlungsfeldern dienen, ein Schwerpunkt der Innsbrucker Religionspädagogik.

2.2.1 Religions-/Fachdidaktik

Das Fach Religionsdidaktik hat intentionale religiöse Lehr- und Lernprozesse in Bildungsin­stitutionen zum Gegenstand. Der deutschsprachigen Situation entsprechend, spielt dabei die Fachdidaktik, der es um die Theologie und Didaktik des schulischen Religionsunterrichts geht, eine besondere Rolle. Angesichts einer religionspluralen Wirklichkeit, stellt die interreligiöse Zusammenarbeit mit der Islamischen Religionspädagogik in Forschung und Lehre eine zentrale Aufgabe dar. Darüber hinaus kommt insbesondere der Didaktik religiöser bzw. theologischer Erwachsenenbildung sowie der theologischen Wissenschaftsdidaktik eine spe­zielle Bedeutung zu.

Das Fach Religionsdidaktik verstehen wir als theologisches Fach, das auf die enge Koope­ration mit anderen Wissenschaftsdisziplinen angewiesen ist, insbesondere auf die allge­meine Didaktik, die Erziehungs- und die Sozialwissenschaften.

Den methodologischen Hintergrund des religions- und Didaktikverständnisses bilden die Themenzentrierte Interaktion nach Ruth C. Cohn und die Kommunikative Theologie. Dementsprechend sind die Kooperation mit anderen theologischen Fachbereichen (z. B. in Kooperativen Religionsdidaktik-Seminaren) sowie das Interesse an der Erforschung implizi­ter Religiosität und impliziter Theologie(n) wesentliche Anliegen der Innsbrucker Religionsdidaktik.

Im Hinblick auf die Qualifizierung für den Religionsunterricht werden allgemeinpädagogische und schulpraktische Ausbildungsteile in die fachdidaktische Ausbildung integriert.

2.3 Fach Kirchenrecht

Nach katholischem Verständnis ist die Kirche sowohl Heils- als auch Rechtsgemeinschaft (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium 8). Das Kirchenrecht regelt die Beziehungen der Gläubigen untereinander und zu Kirche als ganzer im Hinblick auf die Verwirklichung der kirchlichen Sendung. Die primäre Aufgabe des Kirchenrechts liegt in der Gewährleistung jener Rahmenbedingungen, innerhalb deren die Gläubigen ihren Heilsweg in Freiheit und Verantwortung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft gehen können. Angesprochen sind insbesondere die rechtliche Verfassung der Kirche und die Ordnung ihres Verkündigungs- und Heiligungsdienstes. Das Kirchenrecht kennzeichnet eine pastorale Ausrichtung, in der die Beachtung des Seelenheils (salus animarum; vgl. Can. 1752) eine zentrale Stelle einnimmt.

Unmittelbarer Gegenstand ist das Recht der katholischen Kirche, das sich auf zwei große Rechtskreise erstreckt, das Recht der lateinischen Kirche und das Recht der katholischen Orientalischen Kirchen. Die Kirchenrechtswissenschaft beschäftigt sich aber auch mit dem so genannten Staatskirchenrecht/Religionsrecht, d. h. mit dem vom Staat in religiösen und kirchlichen Angelegenheiten erlassenen Recht, das die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften regelt, sowie mit dem Kirchenvertragsrecht, d. h. jenen Vereinbarungen, die – insbesondere in Form von Konkordaten – die konkrete Ausgestaltung dieses Verhältnisses von Staat und Kirche näher bestimmen.

Die Hauptaufgabe des Faches ist die Darlegung und Interpretation der geltenden kirchenrechtlichen Normen (Rechtsdogmatik), die theologische (Kirchenrechtstheologie) und rechtsphilosophische Begründung (Kirchenrechtstheorie) dieser Normen sowie die Erforschung ihrer geschichtlichen Entwicklung (kirchliche Rechtsgeschichte, Geschichte der Quellen des kirchlichen Rechts).

2.3.1 Bezug zur Praktischen Theologie

Kirchenrechtliche Normen wollen einerseits Freiräume für die Verwirklichung der kirchlichen Sendung – die alle Getauften angeht, ob einzeln oder in Gemeinschaft – schaffen und sichern. Das Recht eröffnet auf diese Weise Freiräume für pastorales Handeln. Anderseits zeigen Normen auch Grenzen auf, deren Überschreitung die Verwirklichung der Sendung der Kirche behindern bzw. in Gefahr bringen können. Das Kirchenrecht steht so im Dienste der Bewahrung der Kontinuität der Kirche mit ihren Ursprüngen in der Verkündigung der Apostel und der Ausrichtung des kirchlichen Lebens am Glauben der Kirche. Recht setzt daher pastoralem Handeln auch Grenzen.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Faches, an der Rechtsentwicklung mitzuwirken, damit das Recht in zeit- und sachgerechter Weise seinen kirchlichen Auftrag erfüllen kann. Unter der Perspektive der Rechtsentwicklung stellt daher die Zusammenarbeit mit der Pastoraltheologie bzw. Praktischen Theologie einen wichtigen Faktor dar.

Für das kirchliche Handeln eröffnet das Recht Strukturen, die im Dienste der innerkirchlichen Kommunikation stehen. Zum einen wirkt die Beachtung des Rechts konfliktvermeidend zum anderen bietet es im Falle von eingetretenen Konflikten rechtliche Kriterien und Verfahren an, die Konflikte einer an Gerechtigkeit und Billigkeit orientierten Lösung zuzuführen helfen. Hier könnten sich Anknüpfungspunkte zum Forschungsansatz der Kommunikativen Theologie auftun, um diese kommunikationsrelevante Dimension des kirchlichen Rechts stärker herauszuarbeiten.

Wegen dieses Bezugs zur Praktischen Theologie hält das Fach Kirchenrecht seine Integration in das Institut für Praktische Theologie für gerechtfertigt. Die Annäherung an die praktisch-theologischen Disziplinen soll in Zukunft intensiviert werden.

2.3.2 Bezug zu anderen theologischen und humanwissenschaftlichen Disziplinen      

Da die Wurzeln des kirchlichen Rechts neben dem Naturrecht (ius divinum naturale) wesentlich in dem in der Offenbarung enthaltenen göttlichen positiven Recht (ius divinum positivum) liegen, ergibt sich eine notwendige Verbindung mit den bibelwissenschaftlichen Disziplinen, insbesondere mit der neutestamentlichen Wissenschaft, um unter rechtstheologischer Rücksicht die offenbarungsrechtlichen Grundlagen des kirchlichen Rechts erarbeiten und klären zu können. Dies ist auch im Hinblick auf den Dialog mit der evangelischen Kirchenrechtswissenschaft unumgänglich.

Das im Anschluss an das II. Vatikanische Konzil erneuerte Kirchenrecht richtet sich am theologischen Wesensverständnis der Kirche aus. Somit kommt dem Gespräch mit der Dogmatik, insbesondere der Ekklesiologie (Lehre über die Kirche), hinsichtlich der Herausarbeitung des Inhalts kirchenrechtlicher Normen eine unverzichtbare Rolle zu.

Wenn das Kirchenrecht auch seine inhaltlichen Grundlagen wesentlich in der Ekklesiologie findet, bleiben für die Kirche als einer aus göttlichen und menschlichen Elementen zusammengesetzten komplexen Größe die Wirkgesetze der sozialen Natur des Menschen aufrecht, weshalb die Prinzipien der Katholischen Soziallehre – Personalität, Solidarität, Subsidiarität – auch für die Ausgestaltung der kirchlichen Rechtsordnung bedacht werden müssen.

Die vorhin genannte pastorale Ausrichtung des Kirchenrechts steht jedoch nicht im Widerspruch zu seinem Rechtscharakter, weshalb auch der Dialog mit den modernen Rechtswissenschaften gesucht werden muss, um mit ihnen in einen wechselseitigen fruchtbaren Austausch zu treten. Es geht darum, die Errungenschaften der modernen Rechtswissenschaften in die Methodik der Kanonistik (Wissenschaft vom Kirchenrecht) und Gestaltung der kirchlichen Rechtsordnung sinnvoll zu integrieren.




Nach oben scrollen