FAQ – PhD-Doktoratsstudium Italienisches Recht

Allgemeine Informationen für Interessenten/Interessentinnen

Zulassung und Sprachprüfung

  • Gibt es Zulassungsfristen zum PhD-Doktoratsstudium?

    Nein. Die Zulassung zum PhD-Doktoratsstudium an der Universität Innsbruck ist ganzjährig möglich.

  • Welches Studium befähigt zur Zulassung zum PhD-Doktoratsstudium Italienisches Recht?

    Gemäß § 4 Abs. 2 des Studienplans wird für die Zulassung ein fachlich in Frage kommendes Studium auf dem 7. Niveau des EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen) vorausgesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen sind daher grundsätzlich durch im In- oder Ausland erworbene rechtswissenschaftliche Diplom- oder Masterstudien (z.B. Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften, laurea magistrale in giurisprudenza, usw.) erfüllt.

    Absolventen von Diplom- oder Masterstudien, deren Studienplan lediglich Teilbereiche der Rechtswissenschaften abdecken (z.B. Wirtschafts- oder Politikwissenschaften), können unter Umständen ebenso um Zulassung zum PhD-Doktoratsstudium ansuchen, sofern ein wesentlicher Teil der Studienleistungen (ECTS) in rechtswissenschaftlichen Fächern erworben wurde. In diesen Fällen prüft das Rektorat die Gleichwertigkeit der Studienvoraussetzungen, um eine Zulassung unter gewissen Auflagen zu bewilligen. Für eine Vorabklärung ist jedenfalls Kontakt mit dem Programmkoordinator/der Programmkoordinatorin an der Universität Innsbruck aufzunehmen.

  • Ist der Nachweis von Sprachkenntnissen eine Zulassungsvoraussetzung?

    Ja. Da das PhD-Doktoratsstudium Italienisches Recht in Innsbruck und in Padua zu absolvieren ist, müssen Bewerber/innen über Kenntnisse der deutschen und italienischen Sprache verfügen, wie sie für einen erfolgreichen Studienfortgang erforderlich sind. Zulassungsvoraussetzung ist daher eine ausgezeichnete Kenntnis der einschlägigen Fachsprache in beiden Sprachen, insbesondere in dem Rechtsgebiet, in dem der Bewerber/die Bewerberin voraussichtlich die Dissertation verfassen wird.

  • Wie werden die Sprachkenntnisse überprüft?

    Die Überprüfung der deutschen und italienischen Sprachkenntnisse erfolgt durch eine ad-hoc durchgeführte Sprachprüfung (http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt/2011-2012/41/mitteil.pdf), die von den Koordinatoren/innen des PhD-Doktoratsstudiums abgenommen wird. Im Idealfall haben die Interessenten/innen bereits davor ihr Dissertationsgebiet ausgewählt und sich mit ihren künftigen Betreuern/innen in Innsbruck und Padua in Verbindung gesetzt. In diesem Fall wird die Sprachprüfung von den künftigen Betreuern/innen abgenommen.

  • Was ist Inhalt der Sprachprüfung?

    Inhaltlich besteht die Sprachprüfung aus einem Gespräch zu allgemeinen Fragen des Rechts anhand eines in der Prüfung vorgelegten Textes. Wenn der Bewerber/die Bewerberin bereits ein Konzept für ein Dissertationsprojekt ausgearbeitet hat, kann die Sprachprüfung auch dieses zum Gegenstand haben.

  • Wann findet die Sprachprüfung statt?

    Da die Sprachprüfung eine Zulassungsvoraussetzung zum PhD-Doktoratsstudium darstellt, muss sie vor der Einschreibung erfolgen.

  • Wie kann ich mich für die Sprachprüfung anmelden?

    Die Anmeldung ist ganzjährig möglich und erfolgt über den Programmkoordinator/die Programmkoordinatorin des PhD-Doktoratsstudiums Italienisches Recht an der Universität Innsbruck. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Instituts für Italienisches Recht.

Ablauf des PhD-Doktoratsstudiums

  • Wie ist das Studium aufgebaut?

    Zum erfolgreichen Abschluss des PhD-Doktoratsstudiums Italienisches Recht müssen an beiden Universitäten Lehrveranstaltungen besucht, Prüfungen abgelegt und eine Dissertation angefertigt und verteidigt werden. Die Studiendauer beträgt laut Studienplan drei Studienjahre (entspricht 180 ECTS) und gliedert sich in einen Lehrveranstaltungsteil (siehe im Studienplan Pflichtmodul 1 - 3) und einen Teil zur Verfassung der Dissertation (siehe Pflichtmodul 4 und 5, sowie § 8). Der Lehrveranstaltungsteil gliedert sich seinerseits in zwei Teile, wobei ein Teil in Innsbruck (auf ein akademisches Jahr ausgelegt) und der andere Teil in Padua (auf ein Kalenderjahr ausgelegt) zu absolvieren ist. Die restliche Zeit, die ebenfalls in einen Teil an der Universität Innsbruck und einen Teil an der Universität Padua zerfällt, ist für die Konzeption, Erstellung und Verteidigung der Dissertation vorgesehen.

    Übersicht der ECTS Rechnung:

    Lehrveranstaltungen Innsbruck:  25 ECTS
    Lehrveranstaltungen Padua:       30 ECTS
    Konzeption Dissertation:              5 ECTS
    Erstellung Dissertation:            110 ECTS (davon 80 in Innsbruck und 30 in Padua)
    Verteidigung Dissertation:          10 ECTS
    Insgesamt:                        180 ECTS // 60 ECTS pro Jahr

  • Wie sind die Lehrveranstaltungen an der Universität Innsbruck organisiert?

    Die Lehrveranstaltungen des PhD-Doktoratsstudienplans finden in der Regel wöchentlich statt, einige wenige sind als Blockveranstaltung konzipiert (zB Pflichtmodul 2) oder werden vom Lehrveranstaltungsleiter in Absprache mit den Hörern als Blockveranstaltung abgehalten. Bei Vorlesungen besteht keine Anwesenheitspflicht, bei den übrigen Lehrveranstaltungstypen hingegen schon (Unterschrift zur Anwesenheitskontrolle). Das Studium ist auch für Berufstätige geeignet, da die meisten wöchentlichen Lehrveranstaltungen nach 16.00 Uhr stattfinden.

  • Wie sind die Lehrveranstaltungen an der Universität Padua organisiert?

    An der Universität Padua gibt es zwei Doktoratsschulen, wobei eine ihren Schwerpunkt im Bereich des öffentlichen Rechts hat und die andere hauptsächlich den Bereich des Privatrechts abdeckt. Je nach Dissertationsfach und Wunsch des Betreuers/der Betreuerin an der Universität Padua nehmen die Studierenden des PhD-Doktoratsstudiums an den Lehrveranstaltungen einer dieser Schulen in Padua teil. Es ist aber jedenfalls auch möglich an den Lehrveranstaltungen beider Doktoratsschulen teilzunehmen.

    Scuola di Dottorato in Giurisprudenza(Leitung: Prof. Roberto Kostoris): Diese Doktoratsschule mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht veranstaltet eine ganzjährige Vortragsreihe, wobei die einzelnen Termine unregelmäßig festgesetzt und auf der Homepage der Doktoratsschule unter "Attività didattiche" ständig aktuell bekannt gegeben werden. Neben einem Pflichtprogramm für alle Doktoranden/Doktorandinnen werden auch Wahlseminare angeboten, die auf der Homepage der Doktoratsschule unter "Iniziative facoltative" bekanntgegeben werden.

    Scuola di Dottorato di Diritto internazionale e Diritto privato e Diritto del lavoro(Leitung: Prof.ssa Manuela Mantovani): Die Lehrveranstaltungen dieser vorwiegend dem Privatrecht gewidmeten Doktoratsschule finden wöchentlich und immer am selben Wochentag statt (bisher am Dienstag bzw Freitag). Sie konzentrieren sich auf den Zeitraum von wenigen Monaten (Beginn meist Februar/März bis Ende Mai/Juni). An jedem Vorlesungstag werden drei Vorträge (je 1,5 h) gehalten (eine Vorlesung aus jedem Fachgebiet: Völker- und Europarecht, Privatrecht und Arbeitsrecht). Es besteht eine Anwesenheitspflicht von ca. 80%, Präsenzlisten werden aber nicht geführt. Das LV-Programm wird am Beginn des Vortragszyklus festgelegt und unterliegt geringfügigen Änderungen. Alle Mitteilungen erfolgen per E-Mail.

  • Wie erfolgt die Leistungsbeurteilung an der Universität Innsbruck?

    Die Vorlesungen (VO) des Doktoratsstudiums werden mit einer Lehrveranstaltungsprüfung abgeschlossen (zumeist mündliche Prüfung über den Inhalt der Lehrveranstaltung). Die Bewertung der Seminare (SE) erfolgt auf der Grundlage eines Vortrags und einer schriftlichen Seminararbeit. Für einen erfolgreichen Abschluss des Praktikums (PR) in Pflichtmodul 2 sind ein Vortrag sowie aktive Mitarbeit erforderlich.

  • Gibt es Lehrveranstaltungsprüfungen an der Universität Padua?

    Nein. Im Rahmen der Ringvorlesungen der Doktoratsschulen werden keine Prüfungen abgenommen. Für eine Teilnahmebestätigung bzw. die aufgrund des Studienplans erforderliche „aktive Teilnahme“ sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    Scuola di Dottorato in Giurisprudenza: Der Besuch der Vorlesungen wird durch Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste überprüft und gilt als Teilnahme an einem Seminarzyklus. Zusätzlich ist im Rahmen des Jahresaufenthaltes in Padua in Absprache mit dem Leiter der Doktoratsschule (Prof. Roberto Kostoris) halbjährlich eine Vorstellung des Dissertationsfortschrittes vorzunehmen. Dies gilt für den Studienplan als aktive Teilnahme am Seminar. Die Vorstellung erfolgt vor einer eigenen Prüfungskommission (collegio dei docenti). Die aktive Teilnahme an einem Seminar besteht in einem mündlichen Vortrag. Die Anwesenheit bei der passiven Teilnahme an Seminaren oder Tagungen wird entweder über eine Unterschriftenliste kontrolliert oder es wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

    Scuola di Dottorato di Diritto internazionale e Diritto privato e Diritto del lavoro: Der Besuch der Vorlesungen gilt als Teilnahme an einem Seminarzyklus. Zusätzlich ist im Rahmen des Jahresaufenthaltes in Padua in Absprache mit der Leiterin der Doktoratsschule (Prof.ssa Manuela Mantovani) halbjährlich (Juni/Dezember) eine Vorstellung des Dissertationsthemas/Dissertationsfortschrittes vorzunehmen. Dies gilt für den Studienplan als aktive Teilnahme an einem Seminar. Die Vorstellung erfolgt vor einer eigenen Prüfungskommission (collegio dei docenti). Die aktive Teilnahme an einem Seminar besteht in einem mündlichen Vortrag. Die Anwesenheit bei der passiven Teilnahme an Seminaren oder Tagungen wird entweder über eine Unterschriftenliste kontrolliert oder es wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

  • Wer betreut die Dissertation?

    Die Dissertation ist von Ihnen als selbständige Qualifikationsarbeit anzufertigen, mit der Sie den Nachweis erbringen, dass Sie in der Lage sind wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu bewältigen. Wissenschaftlich werden Sie von einem aus zwei Betreuern bestehenden Betreuerteam betreut. Das Betreuerteam besteht aus einem/r von Ihnen zu wählenden Hauptbetreuer/in und einem/r zweiten Betreuer/in. Ein/e Betreuer/in muss jeweils der Universität Innsbruck, der/die andere der Universität Padua angehören.

Erste Schritte und Studienplanung

  • Welches sind die ersten Schritte für Interessenten des PhD-Doktoratsstudiums?

    Bevor Sie sich um die Einschreibung bemühen, sollten Sie sich bereits eine konkrete Vorstellung über das Dissertationsgebiet gemacht haben, in dem Sie Ihre Dissertation verfassen möchten. Sie können dann entweder mit einem konkreten Thema an einen möglichen Betreuer der Universität Innsbruck herantreten oder Sie wenden sich an einen Fachvertreter Ihres Dissertationsgebiets und erörtern mögliche Dissertationsthemen. Minimalvoraussetzung ist aber jedenfalls eine Vorstellung darüber, in welchem Rechtsgebiet (für eine Aufzählung der Rechtsgebiete vgl. § 8 Abs. 2 Studienplan) Sie Ihre Dissertation schreiben möchten. Wenn Sie Unterstützung bei der Ermittlung möglicher Betreuer für Ihr Fachgebiet brauchen, wenden Sie sich an den Programmkoordinator/die Programmkoordinatorin an der Universität Innsbruck.

    Sobald Sie Ihr Fachgebiet gewählt haben und das künftige Betreuerteam gefunden ist, melden Sie sich beim Programmkoordinator/bei der Programmkoordinatorin für die Sprachprüfung an. Diese wird von Ihrem künftigen Betreuerteam abgehalten. Ist ein solches ausnahmsweise noch nicht gefunden, dann wird die Sprachprüfung von den Programmkoordinatoren/Programmkoordinatorinnen abgenommen. Nach Anmeldung für die Sprachprüfung muss eine zweiwöchige Frist für die Veröffentlichung des Prüfungstermins verstreichen. Haben Sie die Prüfung bestanden, dann können Sie sich in der Studienabteilung für das PhD-Doktoratsstudium einschreiben. Die Studienabteilung benötigt hierfür ein Nominierungsschreiben, das der Programmkoordinator/die Programmkoordinatorin direkt an die Studienabteilung weiterleitet.

  • Ich würde gerne das PhD-Doktoratsstudium belegen, kann mich aber noch auf kein Rechtsgebiet festlegen. Kann ich inzwischen dennoch mit den Lehrveranstaltungen beginnen?

    Wenn Sie noch zwischen grundsätzlich verschiedenen Rechtsgebieten schwanken oder noch keine klare Vorstellung haben, welches Rechtsgebiet Sie wählen möchten, dann ist es besser, wenn Sie sich nicht gleich in das PhD-Doktoratsstudium einschreiben, weil die Sprachprüfung am besten von Ihren künftigen Betreuern abgenommen werden soll. Wenn Sie sich dennoch bereits einschreiben wollen, dann wird die Sprachprüfung zu allgemeinen Rechtsfragen von den Programmkoordinatoren/innen abgenommen und Sie können mit dem Lehrveranstaltungsteil beginnen. Gleichzeitig müssen Sie sich um ein Thema bemühen und ein Betreuerteam finden. Alternativ können Sie sich auch zunächst in das österreichische Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften einschreiben. Da sich die Pflichtmodule 1 und 2 inhaltlich entsprechen, werden Ihnen diese – sobald Sie Ihr Dissertationsgebiet und Ihre Betreuer gefunden haben und in das PhD-Doktoratsstudium wechseln – voll anerkannt.

  • Empfehlung zur individuellen Studienplanung

    Es bietet sich an, im ersten Jahr die Lehrveranstaltungen in Innsbruck zu absolvieren. Mit ihrem methodologischen und rechtsphilosophischen Schwerpunkt stellen diese eine gute Vorbereitung für die Ringvorlesungen in Padua dar. Darüber hinaus kann das erste Jahr dazu genützt werden, um das Dissertationsprojekt auszuarbeiten. Das zweite Jahr sollte für die Veranstaltungen in Padua reserviert werden. Wer im ersten Jahr bereits sein Dissertationsprojekt ausformulieren konnte, kann das zweite Jahr in Padua auch für die Literaturrecherche optimal nützen und während seines Aufenthalts in Padua bereits an seiner Dissertation arbeiten. Das dritte Jahr ist wiederum in Innsbruck zu absolvieren und dient der Abfassung und Fertigstellung sowie der Verteidigung der Dissertation.

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