Studierende im Südtiroler Landtag

 Exkursion Landtag 2019


Am 15. April 2019 besuchten über 20 Studierende des Italienischen Rechts an der Universität Innsbruck den Südtiroler Landtag. Im Rahmen der vom Landtag, dem Institut für Italienisches Recht (Prof. Esther Happacher) und der European Law Students Association (elsa) getragenen Initiative stand die Entstehung, der Inhalt und die zukünftige Umsetzung des Landesgesetzes Nr. 9 aus dem Jahr 2018 „Raum und Landschaft“ unter dem Motto „Vom Zusammenspiel von Gesetzgebung und Verwaltung“ im Mittelpunkt.

Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Landtages, Sepp Noggler, und einleitenden Worten des Generalsekretärs des Landtags, Florian Zelger, erläuterte Frank Weber, Direktor des Ressorts Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege den in vieler Hinsicht besonderen Entstehungsweg und Inhalt dieses Landesgesetzes. Das Gesetz enthält eine umfassende Reform der Bestimmungen zur Raumordnung und zum Landschaftsschutz und damit in zwei ausschließlichen Zuständigkeitsbereichen des Landes Südtirol. Die autonomen Zuständigkeiten für Raumordnung und Landschaftsschutz bergen viele Aspekte in sich, die von der landwirtschaftlichen Nutzung über die Bebauung zu wirtschaftlichen und Wohnzwecken bis hin zur Frage der Mobilität und des Schutzes der Landschaft oder der Ensembles reichen. Ziele des Gesetzes sind insbesondere die Schaffung der Voraussetzungen für eine kohärente Planung und Raumentwicklung in Südtirol mit dem Ziel des sparsamen Bodenverbrauchs, die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips durch eine zentrale Rolle der Gemeinden, Transparenz und Vereinfachung in den Planungs- und Verwaltungsverfahren. Frank Weber erläuterte, dass das Gesetz das Ergebnis eines 2014 gestarteten umfassenden Beteiligungsprozesses aller interessierten Gruppen sei, in dem über 1.000 Stellungnahmen in den dem Landtag vorgelegten Entwurf einflossen. Im Rahmen der Landtagsdiskussion wurden nochmals gut 500 Änderungsanträge gezählt, was die Wichtigkeit dieser gesetzlichen Regelung für den Lebensraum Südtirol unterstreicht. Bis Jahresende und damit pünktlich zum vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesgesetzes mit 1. Jänner 2020 sollen die erforderlichen 29 Durchführungsverordnungen durch die Landesregierung erarbeitet sein. In der Diskussion wurde von Studierenden unter anderem die Frage nach dem Verhältnis Privateigentum und öffentliches Interesse gestellt, da die Regelung der Nutzung von Boden und Naturressourcen stets auch mit der Gemeinnützigkeit begründete Eingriffe in die Eigentumsrechte mit sich bringen.

Nach einer stärkenden Erfrischung stellten der Abteilungsdirektor für Wohnungsbau, Stefan Walder und der Präsident des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, das Thema „Sozialer Wohnbau“ und die Rolle der Gemeinden in der Umsetzung des Landesgesetzes dar. Stefan Walder wies darauf hin, dass aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren 24.000 Wohnungen mehr benötigt werden und ging auf das Südtiroler Modell der Konventionierung neuer Wohnungsbauten zugunsten des sozialen Wohnbaus ein. Andreas Schatzer, selbst Bürgermeister einer kleineren Gemeinde, stellte insbesondere fest, dass zum ersten Mal Bürgerbeteiligung umgesetzt worden wäre und sah im Gemeindeentwicklungsplan, der für 10 Jahre erarbeitet wird, das zentrale Instrument der verantwortlichen Siedlungsentwicklung jeder Gemeinde in Südtirol. Durch die umfassende Einbeziehung der Gemeinden in die Erarbeitung auch der Durchführungsbestimmungen und ihre zentrale Rolle in der Umsetzung und Anwendung des Gesetzes wird die Akzeptanz der Regelungen jedenfalls stark erhöht.

Die für die Umsetzung des Landesgesetzes zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer warf einen Blick in die Zukunft. Dabei ging sie nicht nur auf das Anliegen der Sanierung von Altbestand („Braun vor Grün“) ein, sondern unterstrich auch die vielfältigen Aspekte, die im Landesgesetz Raum und Landschaft für eine zukunftsfähige wirtschaftliche und soziale Entwicklung Südtirols als Lebensraum erfasst werden und die es nun umzusetzen gilt.  (eh)

 

Ankündigung

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