Gleichstellung und Behindertenrechte in Südtirol

Gastvortrag von Michela Morandini
Michela Morandini Gleichstellung Behindertenrechte
Im Rahmen der Vortragsreihe “Aktuelle Fragestellungen der Südtirol-Autonomie” referierte am 27.11.2023 Michela Morandini über Gleichstellung und Behindertenrechte in Südtirol. Sie ist Volksanwältin, Gleichstellungsrätin und Vorsitzende des Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung zur Umsetzung der einschlägigen UN-Konvention zeichnete sie anhand vieler eindrücklicher Beispiel aus der Praxis ein umfassendes und vielschichtiges Bild der Chancengleichheit und Diskriminierungsbekämpfung in Südtirol. Auch ohne ausdrücklich erwähnte Kompetenz im Autonomiestatut verfügt das Land über viel Spielraum.

Ausgehend von der Darstellung der Aufgaben und Funktionsweise der Volksanwaltschaft, die als Aufgabe die Bekämpfung von Missständen in der Verwaltung hat, spannte Michela Morandini den Bogen zu ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsrätin, Als solche ist sie Anlaufstelle für ArbeitnehmerInnen, die wegen ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erleiden und kann diese auch vor Gericht vertreten. Während auf gesamtstaatlicher Ebene immer weniger in diesen Bereich investiert wird, finanziert ihn Südtirol dank seiner Finanzautonomie weiterhin. In anderen Regionen, so die Gleichstellungsrätin, arbeiten KollegInnen in Teilzeit und großteils ehrenamtlich.

Bei der Gleichstellungsrätin ist zum einen der Anti-Mobbing-Dienst und zum anderen der Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Kernaufgabe des Anti-Mobbing-Dienstes ist die Information und Beratung von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, wobei es noch viel Aufklärungsarbeit bedarf. Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit 2020 landesgesetzlich vorgesehen und setzt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um. Als einziger Ausschuss ist er nach den Vorgaben der Konvention zusammengesetzt, da er vor allem aus SelbstvertreterInnen, also Menschen mit Behinderung besteht. Seine Aufgaben sind das Überwachen der Situation von Menschen mit Behinderung, die Abgabe von Gutachten und Empfehlungen und Information.

 

©Nora Gamper/Esther Happacher

 

 

Nach oben scrollen