Lehramts-FAQs

Wo erhalte ich Informationen zum Auslaufen des Unterrichtspraktikums und dem neuen Lehrerdienstrecht?

Erste Informationen erhalten Sie in der Präsentation von LSI Dr. T. Plankensteiner und Dr. A. Andergassen (beide LSR Tirol): Präsentation vom 12.10.2016 an der UIBK (pdf, 581kb).
Informationsblatt Übergang Unterrichtspraktikum und Induktionsphase (Stand 18.1.2018, pdf, 449kb)
Kontaktinformationen der beiden Herren erhalten Sie auf dieser Webseite: http://www.lsr-t.gv.at/de/content/kontakt-4 Weitere Informationen erhalten Sie bei den Landesschulräten http://www.landesschulrat.at/

Die Gewerkschaft bietet ein Service zur Berechnung des zu erwartenden Einkommens bei Option altes/neues Lehrerdienstrecht an: Mag. Matthias Hofer (Vorsitzender des Fachausschusses AHS in Tirol ) unter E-Mail mhofer161073@gmail.com.
Informationen gibt es auch unter http://www.oepu4u.at/wp-content/uploads/2015/08/LDR-Neu-29082015.pdf.

Wo kann ich mich über die Anerkennung von bereits erfolgreich absolvierten Studienleistungen, z.B. an einer anderen Fakultät, aus einem anderen Studium informieren? Wo erhalte ich die für Anerkennungen notwendigen Formulare und Unterlagen?

Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen im Diplomstudium Lehramt erhalten Sie in diesem Informationsblatt (pdf, 417kb).

Die Formulare erhalten Sie im Bereich Formulare bei den Kurzprofilen der einzelnen Unterrichtsfächer: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/studien/soe.html#auslaufendestudien Bitte beachten: Da das Diplomstudium Lehramt nicht mehr angemeldet werden kann wurden die Kurzprofile für das Diplomstudium in den Bereich auslaufende Studien im Prüfungsrferat verschoben!

Wie werden im Rahmen eines anderen Studiums oder an einer anderen Universität abgelegte Prüfungen für ein Lehramtsstudium angerechnet? Wie kann ein im Ausland abgeschlossenes Studiums in angerechnet werden?

Informationen zur Anerkennung von im Rahmen eines anderen Studiums oder an einer anderen Universität abgelegten Prüfungen finden Sie in diesem Informationsblatt (pdf, 417kb).

Die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums nennt man „Nostrifizierung“. Weitere Informationen finden Sie hier: www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/nostrifizierung/nostrifizierungen.html

Kann man mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium auch in Deutschland unterrichten?

Bitte kontaktieren Sie das jeweils zustände Kultus-/Bildungsministerium in Ihrem Bundesland, da die Regelung den jeweiligen Ländern unterliegt. Beachten Sie, dass die Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer in Österreich erst mit dem einjährigen Unterrichtspraktikum, das nach dem Studienabschluss absolviert werden kann und von den Schulbehörden durchgeführt wird, abgeschlossen ist.

Welche Unterrichtsfächer können mit dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik kombiniert werden?

Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik ist kein Lehramtsstudium und kann daher nicht mit einem Unterrichtsfach kombiniert werden. Voraussetzung für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik ist ein Bachelorstudium in Wirtschaftswissenschaften. Weitere Informationen erhalten Sie über das Kurzprofil des Masterstudiums http://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-wirtschaftspaedagogik/ bzw. unter der Mailadresse master-wipaed@uibk.ac.at

Welche Berufschancen bieten die einzelnen Unterrichtsfächer?

Wie läuft das Schulpraktikum ab? Kann ich mir meinen Praktikumsplatz selbst aussuchen?

Alle notwendigen Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier.

Was habe ich beim Anmelden, Verfassen und Abgeben meiner Diplomarbeit zu beachten?

Welche kommissionellen Diplomprüfungen müssen im Lehramtsstudium abgelegt werden?

Jedes Lehramtsstudium besteht aus zwei Studienabschnitten. Der zweite Studienabschnitt wird durch eine oder zwei kommissionelle Prüfungen abgeschlossen (siehe: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/soe/lehramt/pruefungen/index.html). In den Unterrichtsfächern Biologie und Umweltkunde, Chemie, Geographie und Wirtschaftskunde, Informatik und Informationsmanagement, Mathematik, sowie Physik wird auch der erste Studienabschnitt mit einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen. Informationen über die kommissionellen Prüfungen finden Sie in den Prüfungsordnungen der vier Studienpläne für Lehramtsstudien:

Kann im Lehramtsstudium eines der beiden Unterrichtsfächer gewechselt werden und welche Konsequenzen hat das?

Ein Wechsel der Unterrichtsfächer ist nur noch möglich bei gleichzeitigem Wechsel in das Bachelorstudium! Wenn Sie nur die Reihenfolge der Unterrichtsfächer ändern wollen (erstes / zweites Unterrichtsfach ändern; die beiden Unterrichtsfächer bleiben aber grundsätzlich gleich), so ist das weiterhin möglich, hat aber nur für Studierende Relevanz, die in Südtirol unterrichten möchten.

An wen kann ich mich bei Motivationsproblemen, Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst etc. wenden?

Bei Motivationsproblemen, Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst und psychischen Problemen bietet die Psychologische Beratungsstelle für Studierende kostenlose Beratung und Betreuung an.

Wo erhalte ich Informationen zu Familienbeihilfe und Studienbeihilfe?

Informationen zu Stipendium und Familienbeihilfe finden Sie in der Sozialbroschüre der ÖH oder Sie wenden sich direkt an die Stipendienstelle Innsbruck, Tel. 0512 / 57 33 70 , oder an das für Sie zuständige Finanzamt.

Wo erhalte ich Informationen zur ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung?

Informationen über den Versicherungsschutz finden Sie in der Sozialbroschüre der ÖH.

Ich würde gerne ein Erweiterungsstudium studieren und bräuchte Informationen dazu.

Beginnend mit dem Studienjahr 2015/16 gibt es die Möglichkeit, ein Erweiterungsstudium („Erweiterungsfach“) zu inskribieren. Das heißt, man kann ein zusätzliches Unterrichtsfach studieren, braucht dafür aber kein neues Lehramtsstudium zu eröffnen. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn man

  • ein drittes (oder mehr) Unterrichtsfach parallel zu einem Diplomstudium Lehramt oder einem BA/MA-Studium Lehramt studieren möchte;
  • bereits ein Lehramtsstudium (Diplomstudium oder BA/MA-Studium) abgeschlossen hat und noch ein weiteres Unterrichtsfach studieren möchte.

Das Erweiterungsstudium wird wie ein normales Studium gehandhabt. Es ist während der vorgegebenen Fristen anzumelden und jederzeit schließbar. Das Erweiterungsfach beinhaltet alle fachlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen des jeweiligen Unterrichtsfachs laut Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium. Eine Masterarbeit ist nicht zu schreiben. Für ein erfolgreich abgeschlossenes Erweiterungsfach wird ein Zeugnis ausgestellt, man erhält aber keinen zusätzlichen Titel. Das Erweiterungsstudium setzt ein bereits absolviertes Lehramtsstudium voraus, um abgeschlossen werden zu können. Der/Die Absolvent/in eines Erweiterungsstudiums erweitert entweder ein Diplomstudium Lehramt oder ein Bachelor/Masterstudium Lehramt und die damit erworbene Berufsbefähigung. Beachten Sie dies auch unbedingt bei der Wahl des Erweiterungsstudiums zu einem Diplomstudium (falls das Fach nicht an höheren Schulen angeboten wird)!

Die Satzung (Teil „Studienrechtliche Bestimmungen“) erläutert im Detail die Rahmenbedingungen für ein Erweiterungsstudium: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/recht.html

Informationsblatt



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