Prüfungen aus
Arbeitsrecht und/oder Sozialrecht
Prüfungsanmeldung | D Rechtswissenschaften | BA Wirtschaftsrecht | D Wirtschaftsrecht
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt online. Den Termin und Ort Ihrer Prüfung sowie den Prüfer selbst entnehmen Sie bitte den Aushängen am Institut oder den Internet-Aushängen des Prüfungsreferates.
Die Prüfungen bei Prof. Reissner werden einen Tag vor dem ersten Prüfungstag eingeteilt, um den Kandidatinnen und Kandidaten allzu lange Wartezeiten zu ersparen. Die jeweils aktuelle Einteilung können Sie im Schaukasten des Instituts einsehen oder hier abrufen.
Die Prüfungen bei Prof. Mair werden einen Tag vor dem ersten Prüfungstag eingeteilt, um den Kandidatinnen und Kandidaten allzu lange Wartezeiten zu ersparen. Die jeweils aktuelle Einteilung können Sie im Schaukasten des Instituts einsehen oder hier abrufen.
Die Prüfungen bei Prof. Burger werden einen Tag vor dem ersten Prüfungstag eingeteilt, um den Kandidatinnen und Kandidaten allzu lange Wartezeiten zu ersparen. Die jeweils aktuelle Einteilung können Sie im Schaukasten des Instituts einsehen oder hier abrufen.
C101 (Diplomstudium Rechtswissenschaften)
Arbeitsrecht und Sozialrecht
Die Leistungsbeurteilung im Fach "Arbeitsrecht und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern; keine Lehrveranstaltungsprüfung) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte der Vorlesungen, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungsrechts erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Fachprüfung nicht vor den Fachprüfungen "Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht", "Europarecht" und "Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht" abzulegen.
Prüfer (Verteilungsquote; gültig ab Mai 2020):
Eine freie Wahl des Prüfers besteht erst ab dem 3. Prüfungsantritt.
Offizieller Aushang des Prüfungsreferates für den kommenden Prüfungstermin (maßgebend ist der Aushang im Schaukasten des Instituts)
C033 500 (Bachelorstudium Wirtschaftsrecht)
Pflichtmodul Arbeits- und Sozialrecht
Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls "Arbeits- und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern; keine Lehrveranstaltungsprüfung) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte der Vorlesungen, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur. Zum Bestehen der Gesamtprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts erforderlich.
Prüfer (Verteilungsquote; gültig ab Mai 2020):
Eine freie Wahl des Prüfers besteht ab dem 3. Prüfungsantritt.
Offizieller Aushang des Prüfungsreferates für den kommenden Prüfungstermin (maßgebend ist der Aushang im Schaukasten des Instituts)
C115 (Diplomstudium Wirtschaftsrecht)
Arbeitsrecht 1
Die Leistungsbeurteilung im Fach "Arbeitsrecht 1" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern; keine Lehrveranstaltungsprüfung) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte der Vorlesungen, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts erforderlich.
Prüfer (Verteilungsquote; gültig ab Mai 2020):
Offizieller Aushang des Prüfungsreferates für den kommenden Prüfungstermin (maßgebend ist der Aushang im Schaukasten des Instituts)
Arbeitsrecht 2
Die Leistungsbeurteilung im Fach "Arbeitsrecht 2" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern; keine Lehrveranstaltungsprüfung) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte der Vorlesungen, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse Arbeitsrechts, des Bürgerlichen Rechts und des Europarechts erforderlich.
Prüfer (Verteilungsquote; gültig ab Mai 2020):
Offizieller Aushang des Prüfungsreferates für den kommenden Prüfungstermin (maßgebend ist der Aushang im Schaukasten des Instituts)
Sozialrecht 1
Die Leistungsbeurteilung im Fach "Sozialrecht 1" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern; keine Lehrveranstaltungsprüfung) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte der Vorlesungen, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Öffentlichen Rechts erforderlich.
Prüfer (Verteilungsquote):
Offizieller Aushang des Prüfungsreferates für den kommenden Prüfungstermin (maßgebend ist der Aushang im Schaukasten des Instituts)
Sozialrecht 2
Die Leistungsbeurteilung im Fach "Sozialrecht 2" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern; keine Lehrveranstaltungsprüfung) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte der Vorlesungen, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Sozialrechts, des Bürgerlichen Rechts und des Europarechts erforderlich.
Prüfer (Verteilungsquote):
Offizieller Aushang des Prüfungsreferates für den kommenden Prüfungstermin (maßgebend ist der Aushang im Schaukasten des Instituts)