Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts"
Der Stiftungszweck als Handlungsschranke
Montag, 24.6.2024
18:30 Uhr
University of New Orleans Saal ("UNO-Saal", Innrain 52) und online via Zoom.
Zur Anmeldung.
Vortragende: Prof. Dr. Alexandra Butterstein
Universität Liechtenstein
In der Praxis stellt sich sowohl in Österreich als auch in Liechtenstein häufig im Rahmen der Übertragung des Vermögens einer Stiftung die Frage nach der Vertretungsmacht der organschaftlichen Vertreter – dem Stiftungsvorstand in Österreich und dem Stiftungsrat in Liechtenstein. Anders als bei einer Gesellschaft setzt der Stiftungszweck als „Herzstück“ der Stiftung die Handlungsmaxime und Leitplanken, an denen sich die Entscheidungen der Stiftungsorgane ausrichten müssen.
Der Vortrag setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern sich die im Innenverhältnis bestehende Handlungsschranke des Stiftungszwecks auf die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstands bzw Stiftungsrats auswirkt. Diese Rechtsfrage und die Rechtsfolgen, die eine Verletzung des Stiftungszwecks mit sich bringt, werden im Spannungsverhältnis von Privatautonomie und dem Schutz des Rechtsverkehrs beleuchtet. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich und Liechtenstein wird auch ein rechtsvergleichender Blick auf die Schweiz und den angelsächsischen Rechtskreis geworfen.
Alexandra Butterstein ist seit April 2023 Inhaberin der Professur für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der Universität Liechtenstein, die sie seit Oktober 2019 vertreten hatte, und damit Nachfolgerin von Prof. Dr. Francesco A. Schurr. Zuvor war sie als Assistenzprofessorin mit Tenure Track an der Universität Liechtenstein tätig. Seit 2023 ist Alexandra Butterstein Dekanin der Liechtenstein Business Law School und seit 2022 Mitglied des Rektorats der Universität Liechtenstein. Sie ist ebendort u.a. wissenschaftliche Leiterin des Executive Master of Laws im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht (gemeinsam mit Prof. Dr. Francesco A. Schurr). Ferner ist sie in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. In ihrer Forschungs-, Lehr- und Beratungstätigkeit hat sie sich insbesondere auf aktuelle Fragestellungen des Unternehmensrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Stiftungs- und Trustrechts mit internationalem Bezug spezialisiert.
Ankündigung: "Der Stiftungszweck als Handlungsschranke"