Zum Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG
Vortragende/r:
RA Dr. Veit Öhlberger, M.Jur., DORDA Rechtsanwälte Wien
Diskussion mit:
Prof. Dr. Jan Busche, Universität Düsseldorf
Das Thema:
Seit Jahrzehnten werden in Österreich bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 24 HVertrG die Provisionsverluste des Handelsvertreters als grundlegende Berechnungsbasis herangezogen. Der EuGH stellte in der RS C-348/07 (Tamoil) in Bezug auf § 89b dHGB allerdings fest, dass der Ausgleichsanspruch nicht von vornherein durch die Provisionsverluste des Handelsvertreters begrenzt ist. Dies führte in der Folge zu einer Änderung des § 89b dHGB. Das OLG Frankfurt sprach nun am 13.3.2019 zu 12 U 37/18 aus, dass für den Ausgleichsanspruch die Unternehmervorteile maßgeblich seien. Der Vortrag widmet sich der Frage, ob und inwieweit die Berechnungsansätze des Ausgleichsanspruchs auch in Österreich korrigiert werden müssen.
Ankündigung: Zum Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG