Die Reform des Personengesellschaftsrechts in Deutschland
Vorbild Österreich? Oder Vorbild für Österreich?

Vortragende/r:
Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität zu Köln

Diskussion mit:
Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Universität Wien

Das Thema:
In der Bundesrepublik Deutschland wird  momentan ein Vorschlag einer Expertenkommission zur Reform des Personengesellschaftsrechts diskutiert. Die Bundesregierung plant noch in dieser Legislaturperiode (bis November 2021 ) die Reform auf der Basis dieses Entwurfs abzuschließen. Im Unterschied zu der Rechtslage in Österreich geht der Vorschlag von der Rechtsfähigkeit jeder Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus. Eine Eintragung in ein Register ist möglich, aber nur in manchen Fällen zwingend. Neu sind auch die Regeln zur Geltendmachung von Beschlussmängeln und zur Durchsetzung von Ansprüchen der Gesellschaft durch die Gesellschafter (actio pro socio). Die Regeln zur Innengesellschaft lehnen sich an das österreichische Recht an. Auch soll eine vorsichtige Öffnung der OHG für Freiberufler erfolgen.

 Ankündigung: Die Reform des Personengesellschaftsrechts in Deutschland


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