Strafrechtsreformpläne in der Habsburgermonarchie (1852–1918)

Projektlaufzeit: 2/2023 - 1/2026

Fördergeber: Der Wissenschaftsfonds (FWF)

 

Kurzbeschreibung:

Im Rahmen des Projekts werden die österreichischen Strafrechtsreformpläne und damit verbundene wissenschaftliche und politische Diskussionen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts untersucht. Konkret beginnt der Untersuchungszeitraum mit der Wirksamkeit des Strafgesetzbuches im Jahr 1852 und endet mit dem Scheitern der Reformpläne der Habsburgermonarchie im Ersten Weltkrieg.

 

Forschungsfragen:

Inhaltlich konzentriert sich das Forschungsvorhaben auf vier wesentliche Bereiche: Zunächst wird der administrative Rahmen nachgezeichnet und ein besonderes Augenmerk auf die von Einzelpersonen und Kommissionen ausgearbeiteten Entwürfe neuer Strafgesetzbücher gelegt.

Des Weiteren wird der Einfluss ausländischer Strafrechtskodifikationen - insbesondere des deutschen Strafgesetzes - auf die österreichischen Gesetzgebungsverfahren in einem breiteren Kontext näher beleuchtet. Weil die Gesetzesentwürfe in verschiedenen Bereichen der Öffentlichkeit, vor allem aber in Wissenschaft und Politik diskutiert wurden, werden diese als drittes Themenfeld untersucht.

Nicht zuletzt gilt das Interesse den Entwürfen eines neuen Strafgesetzbuches unter Berücksichtigung des "Schulenstreits", der als Diskussion über die Frage nach der Funktion bzw. dem Zweck der (gesetzlichen) Strafe die Strafrechtswissenschaft im 19. Jahrhundert und darüber hinaus prägte.

Titelblatt

 

Methodische Annäherung und Erkenntnisinteresse:

Zentralen Bestandteil des Projekts bilden die Recherchen im Österreichischen Staatsarchiv und Parlamentsarchiv in Wien, um neben zeitgenössischen Zeitschriftenartikeln auch archivalische Quellen zu erschließen. Da das Forschungsfeld im Bereich der österreichischen Strafrechtsgeschichte angesiedelt ist, werden rechtshistorische und geschichtswissenschaftliche Untersuchungsmethoden kombiniert. Abgesehen von der Bearbeitung des zum Teil unerforschten Archivmaterials ist das Projekt auch deshalb von Bedeutung, weil es eine Lücke in der Geschichte des österreichischen Strafrechts schließt, insbesondere was die Reformprojekte seit den 1860er Jahren betrifft. Viele der damaligen Diskussionen haben bis heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt, so etwa die grundsätzliche Frage nach den Zwecken der Strafe, wie Abschreckung, Vergeltung oder Besserung der straffällig gewordenen Personen.

 

Projektteam:

Leitung: Univ.-Prof. Dr. Dr. Martin P. Schennach, MAS

Postdoc-Mitarbeiterin: Dr.in Franziska Niedrist, MA

 

(Internationale) Kooperationspartner:

Prof. Dr. Karl Härter (Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt a. M.)

Univ.-Prof. Dr. Peter Becker (Universität Wien)

Dr. Francesca Brunet (Freie Universität Bozen)

Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier (Universität Innsbruck)

 

Kontakt:

Univ.-Prof. DDr. Martin P. Schennach, MAS

Leiter des Instituts für Römisches Recht und Rechtsgeschichte, Universität Innsbruck

Innrain 52, A-6020 Innsbruck

Tel: +43 512 507-80004

Mail: Martin.Schennach@uibk.ac.at

Dr.in Franziska Niedrist, MA

Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte, Universität Innsbruck

Innrain 52, A-6020 Innsbruck

Tel: +43 512 507-80011

Mail: Franziska.Niedrist@uibk.ac.at

 

 

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