ACHTUNG: Sie befinden sich auf einer Dokumentationsseite. Diese Seite wird nicht mehr gewartet. 

 

Sabine Engel
Antidiskriminierung und Frauenförderung an österreichischen Universitäten.
Wie sinnvoll sind die bisherigen Instrumente unter den geänderten Rahmenbedingungen des neuen Universitätsrechts?

Das Universitäts- (Organisations-) Recht der letzten Jahre ist geprägt von einem stetigen Wandel. Gemäß dem UOG 1975 waren die Universitäten „Einrichtungen des Bundes“ zeichneten sich allerdings durch ein typisches Element der Selbstverwaltung aus, nämlich durch die Trennung zwischen einem übertragenen bzw staatlichen Wirkungsbereich, in dem die universitären Organe gebunden an Weisungen staatlicher Instanzen tätig wurden, und einem eigenen Wrikungsbereich, in dem bestimmte Angelegenheiten weisungsfrei zu besorgen waren. Zudem wurde die Demokratisierung und Öffnung der österreichischen Universität zum Programm. Diese sollte durch Entscheidungsprozesse in einer Vielzahl von Gremien unter Beteiligung der einzelnen universitären Gruppen (ProfessorInnenen, Mittelbau, Studierende, Verwaltung) im Rahmen der Selbstverwaltung erreicht werden.

Das Konzept des UOG 1975 wurde idF zwar verschiedentlich in Teilbereichen novelliert und reformiert, einen entscheidenden Paradigmenwandel brachte allerdings erst die Neufassung des Universitätsorganisationsrechtes durch das UOG 1993. In dieser Reform ging es um völlig andere Leitideen: Die nunmehr als zu aufwändig und ineffektiv betrachteten Entscheidungen durch Kommissionen der Universität sollten durch gestärkte Leitungsstrukturen ersetzt werden (Schaffung von sog strategischen und operativen Organen), „Managementstrukturen“ sollten mehr Effizienz schaffen. Auch wurde die bisherige Trennung in einen staatlichen (übertragenen) und einen eigenen (autonomen) Wirkungsbereich der Universitäten aufgegeben. Die Universitäten hatten nur noch einen Wirkungsbereich, der autonom, also frei von Weisungen staatlicher Organe – aber unter staatlicher Aufsicht – zu besorgen war.

Das UOG 1993 hatte nur eine kurze Wirkungsdauer. Wegen der langwierigen Implementierung in drei Stufen war es an einigen Universitäten, wie auch der LFU („Kippen“ im September 1999), nur sehr kurz in Geltung, denn mit dem Universitätsgesetz 2002 wurde bereits die nächste Reform beschlossen. Die dahinter hinter dieser Reform stehende Ideologie ist zum einen geprägt von der Vorstellung einer unternehmerischen Universität, zum anderen von der langsam zunehmenden Distanzierung des Staates von den Universitäten verbunden mit einer starken Deregulierung und der Einführung neuer Formen der Steuerung. Ein weiteres Leitbild ist die „Autonomie“ – eine Vergrößerung der Freiheit der Universitäten soll bewirkt werden durch eine Vergrößerung der Macht einzelner Führungskräfte an den Universitäten.

Parallel zu diesen Änderungen in der Grundstruktur des österreichischen Hochschulwesens hat ungefähr seit Beginn der 80er Jahre eine wenn auch zögerliche Anpassung der Universitäten an die Gegebenheiten des 20. bzw 21. Jahrhunderts stattgefunden, nämlich das Vordringen der Frauen – nicht nur als Studentinnen – in den universitären Kosmos und die Etablierung des Prinzips der Geschlechtergleichstellung im Universitätsrecht. Die im Universitätsgesetz 2002 neu geschaffenen „schlanken“ Strukturen lassen viele befürchten (und einige hoffen), dass im Zuge der Schaffung der „neuen“ Universität diese Gleichstellungsprinzipien massiv zurückgedrängt werden. Der Vortrag soll die Entwicklung und die Probleme der Antidiskriminierung und Frauenförderung an österreichischen Universitäten aufzeigen und der Frage nach­gehen, ob und wie diese Anliegen an den Universitäten unter den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen verfolgt werden können.

 

Nach oben scrollen