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Dieser Bereich bietet allen IWW-Studierenden eine Informations- und Serviceplattform für eine erfolgreiche Planung und Vorbereitung des verpflichtenden Auslandsstudienjahres. Die Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften ist nach wie vor die einzige in Österreich, die ein verpflichtendes Auslandsstudienjahr (zu Beginn des zweiten Studienabschnitts) an einer nicht-deutschsprachigen Institution vorschreibt.  

Studierende der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften haben zwei Möglichkeiten ihr Auslandsjahr zu absolvieren:

  1. als Programm-Studierende über den IWW-Test  (Partnerinstitutionen)
  2. als Non-Exchange-Studierende (Selbstorganisation des Auslandsstudienjahrs)



 Programm-Studierende:

 Non-Exchange-Studierende:

 Nützliche Links

 


Programm-Studierende

Programm-Studierende absolvieren ihr Auslandsstudienjahr an einer Partnerinstitution. Voraussetzungen für die Zulassung zu einem ausländischen Studienplatz für Programm-Studierende ist die Teilnahme am Auswahlverfahren bestehend aus dem Notenranking und dem IWW-Test.

 Auswahlverfahren

STIPENDIUM - für Programm-Studierende:

Studienbeitrag

Während ihres verpflichtenden Auslandsaufenthalts müssen IWW-Studierende keine Studienbeiträge im Inland entrichten.

Was muss geklärt werden?

Studierende der Studienrichtung 'Internationale Wirtschaftswissenschaften' stellen bei der Studienbeihilfenbehörde einen Antrag auf Studienförderung, um zu klären, ob ein Anspruch auf Studienbeihilfe im Inland besteht. Studierende, die ihre Beihilfe im Inland beziehen, können während des Auslandsaufenthalts zusätzlich gefördert werden - unabhängig von der Höhe des Inlandsstipendiums.

Wer hat Anspruch auf welches Stipendium?

Für die Finanzierung des Auslandsaufenthalts kommen folgende Möglichkeiten in Frage, wobei es keine Doppelförderungen gibt:

  • für Studienbeihilfenbezieher
     Weiterzahlung der Studienbeihilfe im Inland und die Beihilfe für das Auslandsstudium
  • für Nicht-Studienbeihilfenbezieher
     ERASMUS-Stipendium (EU-Länder, LLP)
     Joint-Study-Zuschuss (USA, CAN, AUS, ARG, MEX, Peru, etc.)

Wann und Wo werden Stipendienanträge gestellt?

  • Anträge auf Weiterzahlung der Studienbehilfe und Beihilfe für ein Auslandsstudium:
    Anträge sind erhältlich und einzureichen bei:

    Studienbeihilfenbehörde
    Andreas-Hofer-Str. 46, A-6020 Innsbruck
    Tel.: +43 512 573370-0

    Einreichtermine: für das WS von 20.09.-15.12. / für das SS von 20.02.-15.05.

     Für den Auslandsaufenthalt gibt es ein gesondertes Formular, das erst nach der Zuteilung des Auslandsstudienplatzes vom Studierenden ausgefüllt und beim Büro für Internationale Wirtschaftswissenschaften (Studienbeauftragte der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften Elke KITZELMANN) bestätigt werden muss. Das bestätigte Formular wird vom Studierenden selbst in der Studienbeihilfenbehörde eingereicht. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt über die Studienbeihilfenbehörde.
  • ERASMUS-Stipendien:
    sind nur für EU-Universitäten, mit denen ein LLP Vertrag abgeschlossen wurde, erhältlich. Anträge sind erhältlich und einzureichen bei:

    Büro für Internationale Wirtschaftswissenschaften (IWW-Büro)
    Fakultät für Betriebswirtschaft
    Universitätsstraße 15, A-6020 Innsbruck
    Tel.: +43 512 507-7561

    Die Auszahlung der ERASMUS-Stipendien erfolgt über den:

    Österreichischen Akademischen Austauschdienst (ÖAD)
    Innrain 36, A-6020 Innsbruck
    Tel.: +43 512 507-2496
  • Joint-Study-Stipendien:
    Anträge sind erhältlich auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen und einzureichen im IWW-Büro.

     Einreichtermine: 15.11., 01.02., 01.04., 01.06. (spätestens)

     Voraussetzung für eine Unterstützung ist das Bestehen eines Austauschabkommens zwischen der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und einer ausländischen Universität außerhalb der EU.
     Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch!
     Die Auszahlung der Stipendien erfolgt über das Büro für Internationale Beziehungen.

 ANERKENNUNG VON KURSEN - für Programm-Studierende:

Die Anerkennung von Kursen wird von der Studienbeauftragten der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften in einem gemeinsamen Termin mit den Programm-Studierenden durchgeführt.

Nach erfolgter Anerkennung können die Zuordnungen der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zu den Modulen in Innsbruck nicht mehr geändert werden (auch nicht im Bereich der freien Wahlfächer). Deshalb sollte die Anerkennung erst durchgeführt werden, nachdem sich die Studierenden sicher sind, wie diese Zuordnung erfolgen soll.

Studierende, die sich über die Zuordnung bereits im Klaren sind, können diese ab September an die Studienbeauftragte der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften  schicken, die dann die Anerkennung vornehmen wird.

Voraussetzung: Der 'Transcript of Records' der Studierenden muss bereits im Büro für Internationale Wirtschaftswissenschaften aufliegen bzw. von den Studierenden mitgeschickt werden.

 Anerkennungsformular

 

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Non-Exchange-Studierende

Non-Exchange ist die Selbstorganisation des Auslandsstudienjahres. Grundsätzlich kann jede(r) IWW-Studierende neben der Anmeldung zum IWW-Test auch selbst noch einen Auslandsstudienplatz organisieren, um die Chancen auf einen Auslandsaufenhalt zu verbessern.

IWW-Non-Exchange-Studierende dürfen sich jedoch nicht an einer der Partnerinstitutionen des IWW-Programms bewerben. Die/der Studierende muss die Universitätssuche selbstständig vornehmen.

Laut Studienplan hat die Vereinbarung über das Auslandsstudienjahr mindestens 3 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts mit der Studienbeauftragten der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften zu erfolgen.

Folgende Fragen sollte sich die/der Non-Exchange-Studierende vor dem Termin überlegen:

  • Zur eigenen Studienplanung:
    •   Welche SBWL(s) will ich im 2. Studienabschnitt wählen?
  • Informationen über die ausländische Universität:
    •   Wieviele Kurse werden an der ausländischen Universität pro Jahr bzw. Semester abgelegt?
    •   In welchem Programm werde ich studieren und wie viele Jahre umfasst es?

STIPENDIUM - für Non-Exchange-Studierende:

Studienbeitrag

Während ihres verpflichtenden Auslandsaufenthalts müssen IWW-Studierende keine Studienbeiträge im Inland entrichten. Anträge auf Befreiung von Studienbeiträgen sind in der Studienabteilung erhältlich. Die ausgefüllten Formulare müssen vor dem geplanten Studienvorhaben im Ausland von der Studienbeauftragten der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften unterschrieben werden und in der Studienabteilung während der Inskriptionsfrist eingereicht werden.

ERASMUS Non-Exchange Stipendien

Es stehen keine ERASMUS Non-Exchange Stipendien zur Verfügung.

Was muss geklärt werden?

Studierende der Studienrichtung 'Internationale Wirtschaftswissenschaften' stellen bei der Studienbeihilfenbehörde einen Antrag auf Studienförderung, um zu klären, ob ein Anspruch auf Studienbeihilfe im Inland besteht. Studierende, die ihre Beihilfe im Inland beziehen, können während des Auslandsaufenthalts zusätzlich gefördert werden - unabhängig von der Höhe des Inlandsstipendiums.

Wann und Wo werden Stipendienanträge gestellt?

  • Stipendien:
    Studierende, die sich den Auslandsaufenthalt selbst organisieren, können nur über die Studienbeihilfenbehörde gefördert werden, sofern sie Anspruch auf ein Stipendium im Inland haben.
    Anträge sind erhältlich und einzureichen bei:

    Studienbeihilfenbehörde
    Andreas-Hofer-Str. 46, A-6020 Innsbruck
    Tel.: +43 512 573370-0
  • Stipendien auf Landesebene:
    Es gibt Stellen auf Landesebene, die Stipendien für Auslandsstudien vergeben:

    1. Landesregierung
    2. Arbeiterkammer
    3. Industriellenvereinigungen
     
    Informationen über diese Stipendien müssen von den Studierenden bitte selbst eingeholt werden.

ANERKENNUNG VON KURSEN - für Non-Exchange-Studierende:

Fragen und Einzelheiten bezüglich der Anerkennung von Kursen für Non-Exchange Studierende werden in einem persönlichen Gespräch mit der Studienbeauftragten der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften geklärt.

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes füllt jeder Non-Exchange-Studierende das Formular "Antrag auf Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen" (Vorausbescheid) aus, das von der Studienbeauftragten der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften unterschrieben wird. Das Originalformular verbleibt bei der/dem Studierenden.

Sollten sich während des Auslandsjahres Veränderungen des ursprünglich geplanten Studienvorhabens ergeben, sind diese mit der Studienbeauftragten der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften abzuklären und nach dem Auslandsstudienjahr von der Studienbeauftragten der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften auf dem Originalformular zu bestätigen, um ein Ansuchen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen zu stellen.

Wird das im Ausland durchgeführte Studienprogramm genauso absolviert wie im "Ansuchen auf Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen" (Vorausbesched) vereinbart wurde, so kann die/der Studierende sofort nach ihrer/seiner Rückkehr einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Prüfungsreferat stellen.

Das Ansuchen auf Anerkennung muss bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsreferat mit dem "Ansuchen auf Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen" (Vorausbescheid) und diversen anderen Dokumenten eingereicht werden.

Dem Ansuchen auf Anerkennung von Prüfungseistungen folgt ein Bescheid, der nachträglich nicht mehr verändert werden kann (z.B. was die Zuordung der im Ausland absolvierten Kurse zu den Modulen in Innsbruck betrifft).

 

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Nützliche Links

 Universities Worldwide

 Weltweite Länderinformationen - The World Factbook

 Aktuelle Weltzeit

 anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

 

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