Services für Studierende und AbsolventInnen


Servicestellen

IWW-Büro ↓ 

Leitung: OR Mag. Elke KITZELMANN

Universitätsstr. 15, A-6020 Innsbruck (SoWi-Gebäude, Erdgeschoß West)
Tel.: +43 512 507-7561
Fax: +43 512 507-2987
 iww@uibk.ac.at
 www.uibk.ac.at/iww

Büro für Internationale Beziehungen  ↓ 

Büro:
Herzog-Friedrich-Str. 3 (Altstadt), A-6020 Innsbruck

Postanschrift:
Christoph-Probst-Platz, Innrain 52, A-6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 507 - 32401
Fax.: +43 512 507 - 32499
 international-relations@uibk.ac.at
 International Relations Office

ÖAMD GmbH Österreichischer Austauschdienst  ↓ 

Meinhardstraße 5/III, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 660 45 44 199
Fax: +43 512 31 91 14
 erasmus-innsbruck@oead.at
 www.icm.oead.at/innsbruck

Erasmus+ ↓ 

Das neue EU-Programm aseit 2014. Mehr unter http://www.erasmusplus.at/  

Studienbeihilfenbehörde ↓ 

Andreas-Hofer-Straße 46/2. Stock, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 573370
Fax: +43 512 573370-16
 stip.ibk@stbh.gv.at
 http://www.stipendium.at/

Studienabteilung ↓ 

Innrain 52, A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 507 2061
Telefax: +43 512 507 2804
 Studienabteilung@uibk.ac.at
 www.uibk.ac.at/studienabteilung

SoWi Prüfungsreferat ↓ 

Universitätsstr. 15, A-6020 Innsbruck (SoWi-Gebäude, Erdgeschoß West)
Tel.: +43 512 507-96066
Fax: +43 512 507-2740
Prüfungsreferat Standort Universitätsstraße 15

SoWi Fakultätsstudienvertretung (ÖH) ↓ 

Universitätsstr. 15, A-6020 Innsbruck (SoWi-Gebäude, Erdgeschoß West)
Tel.: +43 512 507-7981
Fax: +43 512 507-2687
 info@sowi.cc
 www.sowi.cc

Österreichische Hochschülerschaft Innsbruck ↓ 

Josef-Hirn-Str. 7, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 507-4900
Fax: +43 512 507-9830
 info@oeh.cc
 http://www.oehweb.at/



AbsolventInnen - Alumni

Treten Sie dem IWW Alumni Netzwerk auf LinkedIn bei!

 IWW Alumnis bei LinkedIn

Der ALUMNI Verein der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist das aktive Netzwerk für Alumni, Freunde und Förderer der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Die Aufgabe des ALUMNI Service ist die Kontaktpflege und die Netzwerkbildung zwischen Universität und AbsolventInnen. Die Förderung des ALUMNI Service stellt eine wichtige Investition in das Beziehungskapital der Universität Innsbruck dar.

 ALUMNI Verein der LFU Innsbruck


Zeugnisübersetzungen (Academic Transcript)

Das Academic Transcript entspricht einer Übersetzung des Diplomzeugnisses bzw. des Bachelorzeugnisses. Ein Transcript wird meist bei Bewerbungen an Universitäten, Jobs, etc. in englischer Sprache verlangt.

Das Academic Transcript, ausgestellt vom IWW-Büro, stellt keinen Ersatz für eine gerichtlich beeidete Übersetzung dar. Wünsche über inhaltliche und formale Änderungen können nicht berücksichtigt werden, da es sich bei einem Zeugnis um ein vorgegebenes Dokumente handelt und jegliche Änderung in Form und Inhalt eine Dokumentenfälschung darstellen würde!


  Vor der Antragsstellung zu einer Zeugnisübersetzung bitte die unten stehenden Punkte genau durchlesen.

1. Datenschutz ↓ 

Bei der Übersetzung der Noten geht es um hochsensible Daten. Deshalb muss das für einige u.U. komplizierte Prozedere eingehalten werden.

2. Welche Studienrichtungen werden ins Englische übersetzt? ↓  

  • IWW (Studienplan 2007) wird übersetzt
    IWW (Studienplan 2001) wird übersetzt
    IWW (Studienplan 1997) wird übersetzt

  • BWL (Bachelor 2012): wird übersetzt 
    BWL (Bachelor 2007): wird übersetzt
    BWL (Studienplan 2001): wird übersetzt
  • VWL (Bachelor 2012): wird übersetzt
    VWL (Bachelor 2007): wird übersetzt
    VWL (Studienplan 2001): wird übersetzt
  • WIPÄD (Studienplan 2007): nicht möglich!
    WIPÄD (Studienplan 2001):  wird übersetzt

Andere Studienpläne werden nicht übersetzt (siehe auch Punkt 9). Die Information, in welchem Studienplan ein Studium absolviert wird (absolviert wurde), ist auf dem Studienerfolgsnachweis bzw. den Zeugnissen zu ersehen.

3. Was wird übersetzt? ↓

  • Es werden ausschließlich Prüfungsfächer, die im Diplomprüfungszeugnis/Bachelorzeugnis enthalten sind, übersetzt.
  • Einzelne Lehrveranstaltungszeugnisse, Maturazeugnisse oder andere Zeugnisse werden bzw. dürfen von uns NICHT übersetzt werden. 
  • Es werden nur die Fächer in das Transcript aufgenommen, die bereits im LFU:online mit positiver Note aufscheinen (davon jedoch alle)! Einzelne Abschnitte oder Fächer werden auf Anfrage NICHT weggelassen.

4. Was enthält das Academic Transcript? ↓

  • Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer
  • Gesamtprüfungs- bzw. Fachprüfungstitel, jedoch KEINE Vorlesungen, Seminare, Proseminare, SOFERN sie nicht als Wahlfach im Zeugnis Berücksichtigung finden.
  • Note, ECTS-Note
  • ECTS Credits (ab Studienplan 2001)
  • Diplomarbeitstitel / bei Bachelorstudien entfällt der Bachelorarbeitstitel mit Note sofern dieser nicht explizit im Zeugnis angegeben ist.
  • Unterschrift & Stempel
  • Wochenstunden & Durchschnittsnote sind im Transcript nicht angeführt

Wünsche über inhaltliche und formale Änderungen können nicht berücksichtigt werden, da es sich um vorgegebene Dokumente handelt!

5. Wie wird ein Antrag auf Zeugnisübersetzung gestellt? ↓   

Der Antrag erfolgt online. Im Onlineformular sind folgende Informationen anzugeben:

  • Name
  • Matrikelnummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • E-Mail-Adresse (Studierende, die eine aktive Universitätsemailadresse besitzen, müssen diese verwenden)
  • Studium (siehe Punkt 2)
  • ob das Studium bereits abschlossen ist
  • Anzahl der gewünschten Übersetzungen
  • ob bereits eine Übersetzung im IWW-Büro durchgeführt wurde
  • Auslandsuniversität / Stadt / Land (nur wenn Kurse im Ausland absolviert wurden)
  • Bachelortitel (bei Bachelorstudien entfällt der Titel, da dieser im Originalzeugnis nicht angegeben wird, die Bachelornote fließt in die Seminarnote ein)
  • Diplomarbeitsnote (Diplomstudien: nur wenn diese nicht im Zeugnis bzw. Studienerfolgsnachweis aufscheint *)
  • Diplomarbeitstitel in Englisch (Diplomstudien: nur wenn es bereits eine Diplomarbeitsnote gibt und der Titel in Deutsch ist **)
  • Versendung an eine Institution - Institutionsadresse (nur wenn es ausdrücklich von der Institution verlangt wird )
  • Versendung nach Hause (nur wenn das Studium abgeschlossen ist und die/der AntragstellerIn nicht in Innsbruck/Innsbruck Land wohnhaft ist )
  • Bemerkung (optional)

* Scheinen Diplomarbeitstitel mit Note nicht im Zeugnis auf (dies ist vor allem bei älteren Zeugnissen der Fall) muss das Prüfungreferat SoWi gebeten werden, die Note per E-mail an   iww@uibk.ac.at zu senden. Befindet sich die Note und Titel jedoch bereits auf dem Zeugnis, ist der Notenbescheid obsolet.

** Ist der Diplomarbeits-Titel in Deutsch, so hat der/die Studierende den Titel vollständig zu übersetzen (bzw. beim Betreuer nachzufragen). Dies hat deshalb vom Studierenden zu erfolgen - gegebenenfalls den/die BetreuerIn fragen-  da die meisten Diplomarbeitstitel sehr speziell sind und von uns somit nicht ohne weiteres übersetzt werden können.
Sollte bereits der Abschluß vorliegen und von uns bereits eine komplette Übersetzung gemacht worden sein, dann bitte einfach nur "vollständige Übersetzung vorhanden" in das Feld schreiben.

6. Kann ich mir nur einzelne Fächer oder Diplomabschnitte übersetzen lassen? ↓   

Nein, das geht nicht! Es werden ALLE Fächer übersetzt, die bis zur Ausstellung der Übersetzung absolviert wurden bzw. im LFU:online eingetragen sind.

Anerkennung: Im Falle eines Studienwechsels (z.B. Bachelor -> IWW) können nur die Fächer in die Übersetzung eingetragen werden, die bereits angerechnet wurden. Die Anerkennung wird im Prüfungsreferat von der entsprechenden Sachbearbeiterin durchgeführt. Es können nur die Fächer in das Transcript aufgenommen werden, die bereits im LFU:online anerkannt wurden!

7. Wie lange dauert die Übersetzung? ↓ 

  • Wartezeit zwischen 7 - 14 Tagen!
  • Wir möchten hier unbedingt darauf hinweisen, dass auch bei dringender Benötigung der Übersetzung das Zeugnis erst nach Einhaltung des Datenschutzes und nach Arbeitspensum ausgestellt werden kann.
  • Sobald die Übersetzung fertiggestellt ist, wird die/der AntragstellerIn zur Abholung bzw. über die Versendung per E-mail verständigt.

8. Ist eine Übersetzung in einer anderen Sprache als in Englisch möglich? ↓  

Nein! Für Übersetzungen in einer anderen Sprache sollte man sich an ein Übersetzungsbüro wenden, z.B.:

  • BABEL, General-Feurstein Strasse 1, 6020 Innsbruck, Tel. 0512 268950 
  • Gerichtliche Übersetzerin: Frau Margreiter, Anichstrasse 29, Tel. 0512 582302, 0664 4453318 
  • Beglaubigungen von Dokumenten: Bezirksgericht Innsbruck, Museumsstrasse 34, 6020 Innsbruck, Tel. 0512 5930-897 

9. Ich bin im Ausland und benötige eine Übersetzung: ↓ 

Wenn du Dich im Ausland befindest und eine Übersetzung benötigst, musst Du entweder eine Vertrauensperson organisieren, welche das Zeugnis für dich abholt oder Du läßt es Dir schicken. Das Zeungis wird erst nach BAR-Erhalt des Betrages ausgegeben.

10. Ich bin in keinem aktiven Studium an der Uni IBK eingeschrieben und wohne nicht mehr in der Umgebung von Innsbruck: ↓ 

Somit kann dir nach Anfrage das Zeugnis postalisch zugesendet werden, jedoch erfolgt die Versendung erst nach Bezahlung.

11. Ich brauche meine Übersetzung ganz dringend! ↓ 

Wie oben schon erwähnt: Wir möchten hier unbedingt darauf hinweisen, dass auch bei dringender Benötigung des Dokumentes das Zeugnis, dies erst nach Einhaltung des Datenschutzes und des Arbeitspensums, sowie Bezahlung ausgestellt werden kann.

12. Ich habe einen Antrag gestellt und brauche die Übersetzung doch nicht? ↓  

Wurde ein Antrag gestellt und die Übersetzung ist bereits in Bearbeitung bzw. wurde Ausgestellt, ist die Übersetzung innerhalb von 10 Tagen abzuholen und zu bezahlen.

13. Kann die Übersetzung auch durch Dritte abgeholt werden? ↓ 

Die Unterlagen können auch durch Dritte bei uns abgeholt werden. Jedoch muss diese Person mit einer Vollmacht ausgestattet sein. Die Vollmacht kann auch in Form eines E-mails an uns ergehen, jedoch nur von deinem Universitätsaccount (  iww@uibk.ac.at). Die Bevollmächtigte Person hat sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen.

14. Wieviel kostet die Übersetzung und wie habe ich zu bezahlen? ↓  

  •  Alle Studienrichtungen: 10 Euro pro Übersetzung.
  • Der Betrag kann nur in Bar bei Abholung entrichtet werden bzw. postalisch (siehe Kontakt) - eine Überweisung ist leider nicht möglich.
  • Es wird gebeten den Betrag abgezählt zu bringen, da kein Geld bei uns im Büro aufbewahrt wird.
  • Wird das Zeugnis mit der regulären Post versendet fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bei Expressversand durch einen Versanddienstleister sind die Kosten vorher zu bezahlen (die Höhe des Betrages wird per email mitgeteilt)

15. Kann ich den fälligen Betrag auf ein Konto überweisen? ↓ 

Nein, leider nicht - wie schon oben erwähnt, ist der Betrag in Bar zu entrichten. Die Bezalung kann nur durh einen eingeschriebenen Brief oder bei Abholung erfolgen.

16. Wo erhalte ich die Übersetzung? ↓ 

Universität Innsbruck
SoWi, IWW-Büro (Haupteingang - Erdgeschoß - links - Ende des Ganges - rechts - gegenüber der ÖH)
z.H. Mag. Christoph Kornberger
Universitätsstrasse 15
6020 Innsbruck
Österreich
Tel: +43 512 507 7561

17. Achtung (nur für IWW-Studierende):  

  • Studierende, die maximal den 1. Studienabschnitt beendet haben (dies inkludiert ALLE 4 Fächer je aus Grundlagen des Management und Grundlagen aus VWL), wenden sich bitte an das IWW-Sekretariat.
  • Studierende, die den 1. Studienabschnitt beendet haben UND bereits eine Gesamtprüfung / Fachprüfung im 2. Studienabschnitt absolviert haben, füllen bitte das Onlineformular aus

Online Antrag zur Zeugnisübersetzung

 Ja, ich bin mit den Bedingungen einverstanden! Zum Online-Antrag.


Formulare und Downloads

Anerkennungsformular   und Beiblatt    (beide Formulare müssen ausgefüllt werden)

Studienplan IWW 2012   


Weiterführende Links

Universität Innsbruck

Informationen zu Praktika

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