Was?

 

Aufgaben des AKG:

  • Wirkt Diskriminierung durch Universitätsorgane in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis oder einem Studium an der Universität entgegen
    zB bei
    • diskriminierenden Personalentscheidungen (insbesondere Stellenbesetzung)
    • Fällen von (sexueller, geschlechtsbezogener oder sonstiger) Belästigung 
    • anderen Formen von Diskriminierungen
  • Genderspezifische Beratung der Organe der Universität zB in den Bereichen
  • Berät/vermittelt bei Fällen von Mobbing (gegebenenfalls in Kooperation mit den Betriebsräten/Dienststellenausschüssen)
  • Überprüft die 50% Frauenquote in universitären Kollegialorganen (insbesondere Universitätsrat, Rektorat, Senat und vom Senat eingesetzte Kollegialorgane, sowie Wahlvorschläge der im Senat vertretenen Gruppen für die Wahl im Senat)

 

Wofür ist der AKG nicht zuständig?

  • Diskriminierungen ohne Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis oder einem Studium an der Universität (zB im privaten Bereich oder in der Privatwirtschaft)
  • Diskriminierungen aufgrund des Tatbestandes der Behinderung
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