Geschlechtergerechte Sprache

 

§ 11 Frauenförderungsplan der LFU:


(1) Alle Organe und Einrichtungen der Universität Innsbruck bedienen sich in Aussendungen, Formularen, Protokollen, Reden und anderen an die Öffentlichkeit oder an die Universitäts­angehörigen gerichteten Mitteilungen einer geschlechtergerechten Spra­che. Es sind daher entweder explizit die weibliche und männliche Form oder geschlechts­neutrale Bezeichnun­gen zu verwenden.
(2) Die Formulierung von Generalklauseln, in denen zB zu Beginn, am Ende oder in Fußnoten eines Textes festgehalten wird, dass die gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten, ist unzulässig.
(3) Formulierungen sowie Organ- und Funktionsbezeichnungen sind so zu wählen, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen.

 

Frauen wollen gesehen werden – auch in der Sprache. Es genügt daher nicht, nur das männliche Geschlecht zu nennen, und die Frauen „mitzumeinen“ (sog. generisches Maskulinum). Zugegeben, es ist nicht immer leicht, geschlechtergerecht zu formulieren. Auch wird immer wieder argumentiert, dass ein konsequent geschlechtergerechtes Formulieren die Lesbarkeit von Texten beeinträchtige. Dennoch sollten Sie daran denken, dass beim Formulieren von Texten Frauen und Männer sprachlich zu berücksichtigen sind.



Der Gebrauch von maskulinen Personenbezeichnungen für Frauen ist diskriminierend, weil:

  • er Frauen unsichtbar macht
  • er dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter widerspricht
  • oft nicht entscheidbar ist, ob eine maskuline Personenbezeichnung sich auf Männer und Frauen bezieht oder nur auf Männer („Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich“, Art 4 Abs 1 BV – „Jeder Schweizer ist wehrpflichtig“, Art 18 Abs 1 BV)
  • das sog. generische Maskulinum eingesetzt werden kann, um Frauen von ihren Rechten auszuschließen (so wurde zZ des Nationalsozialismus Frauen die Ausübung juristischer Berufe durch das Reichsministerium für Justiz untersagt unter Berufung auf die männlich formulierten Berufsbezeichnungen wie „der Rechtsanwalt", „der Staatsanwalt", „der Richter" – eine  „generische Interpretation“ der an sich unveränderten Rechtsnorm)
  • dadurch Stereotypen über die Rollen von Frauen und Männern reproduziert und verstärkt werden

    (vgl. Bundesministerin für Frauen (Hg.) Anleitungen zu geschlechtergerechtem Sprachgebrauch, 1997)

 

Informationen und Links zu geschlechtergerechtem Sprachgebrauch:

Geschlechtergerechtes Formulieren (Broschüre des ehemaligen bm:bwk)

Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren und eine diskriminierungsfreie Bildsprache (Website des Magistrats der Stadt Wien)

Leitfaden für einen nicht diskriminierenden Sprachgebrauch (BMWA)

"kurz & bündig" Vorschläge zum geschlechtergerechten Formulieren (Hg. aKGLEICH der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, 2000)

Guidelines on Gender-Neutral Language (UNESCO)

Parlez-vous Gender? – Ein Test (aus Leopoldine Francisca WiSe 2006/2007)

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