Diskriminierung

"Vorurteile sterben ganz langsam, und man kann nie sicher sein, dass sie wirklich tot sind."
(Jules Romains)

 

Eine der Hauptaufgaben des AKG ist die Information und Beratung und Vertretung der Interessen von Menschen, die sich aufgrund ihrer

  • ethnischen Zugehörigkeit,
  • ihrer Religion oder
  • Weltanschauung,
  • ihres Alters (egal ob alt oder jung) oder
  • ihrer sexuellen Orientierung

an der Universität diskriminiert fühlen.

 

Auch Belästigung aufgrund eines der aufgelisteten Merkmale gilt als Diskriminierung.

 

Wenn Sie sich aus einem der oben angeführten Gründe im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis oder dem Studium an der Universität diskriminiert fühlen, wenden Sie sich zu einer vertraulichen und kostenlosen Beratung an uns. Wir besprechen gemeinsam mögliche weitere Schritte. Interventionen erfolgen nur, wenn Sie es wünschen.

 

Weitere Informationen:

Diskriminierungsschutz im Bundesgleichbehandlungsgesetz (Präsentation)

Leitfaden zum Umgang mit rassistischen, sexistischen Äußerungen (Broschüre VÖGB und ZARA)

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