FAQs
Wann starten die neuen Curricula?
Die neuen Studienangebote treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Ab wann kann ich in das neue Curriculum (Bachelor- oder Masterstudium) wechseln?
Ein Wechsel in die neuen Studienangebote ist ab Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist für das Studienjahr 2026/27 möglich. Dies ist in der Regel ab Anfang Juli 2026 möglich.
Welche Übergangsfristen gibt es für die auslaufenden Studien?
Mit Inkrafttreten der neuen Studienangebote 1. Oktober 2026 wird es Übergangsfristen geben, innerhalb derer das jeweilige Studium abgeschlossen werden muss oder eine Überführung in das neue Studium erfolgt. Diese Übergangsfristen werden die jeweilige Studiendauer (8 bzw. 4 Semester) ergänzt um zwei Toleranzsemester umfassen, d.h. Sie haben ab Wintersemester 2026/2027 zehn bzw. sechs Semester Zeit, das Bachelor- bzw. Masterstudium gemäß dem “alten” Curriculum zu beenden.
Muss ich in das neue Curriculum wechseln oder kann ich auch im bestehenden fertig studieren?
Alle Studierende, die für ein Bachelor- oder Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund LB-WEST gemeldet sind, können ihr Studium entsprechend den derzeit gültigen Curricula weiterführen. Beachten Sie dazu die Übergangsfristen.
Wann ist ein Wechsel in das neue Studienangebot empfehlenswert?
Bitte informieren Sie sich anhand Äquivalenzliste und Anerkennungsverordnung (diese werden nach Veröffentlichung der Curricula im Herbst 2025 online zur Verfügung gestellt) bzw. nehmen Sie die Beratungsangebote durch die Studienbeauftragten hinsichtlich möglicher Konsequenzen bei einem Studienwechsel wahr.
Die anerkennbaren Lehrveranstaltungen sind in Äquivalenzliste und Anerkennungsverordnung aufgelistet. Lehrveranstaltungen, die hier nicht aufgelistet sind können Sie ggf. mittels Einzelfallanerkennung anerkennen lassen.
a) Äquivalenzliste (BA alt => BA neu; MA alt => MA neu)
b) Anerkennungsverordnung (absolviertes BA alt => MA neu)
c) Ggf. Einzelfallanerkennung wenn nicht unter a und b geregelt: Lassen Sie sich dazu von dem/r zuständigen Studienbeauftragten des jeweiligen Faches beraten
Nein. Die Anerkennungen können jederzeit nach dem Wechsel stattfinden, sofern es keine gesetzlichen Änderungen gibt.
In der allgemeinen Zulassungsfrist für das Sommersemester 2026 (07.01.2026 - 05.02.2026) erfolgt zum letzten Mal die Zulassung zum derzeit gültigen Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung). Ab dem Wintersemester 2026/2027 darf nur noch eine Zulassung zum neuen Masterstudium erfolgen.
Wenn Sie in der aktuellen Studienarchitektur bleiben möchten, haben Sie während der allgemeinen Zulassungsfrist für das Sommersemester 2026 (07.01.2026 - 05.02.2026) letztmalig die Möglichkeit, innerhalb des aktuellen Studienangebots zu wechseln: z.B. Wechsel von einem Unterrichtsfach in Ihrem grundlegenden Studium in ein Erweiterungsstudium oder Änderung Ihres ersten Unterrichtsfachs (ggf. relevant für Studierende aus Südtirol). Gerne können Sie dazu im Wintersemester 2025/2026 Kontakt mit den Studienbeauftragten oder dem Lehramtsbüro umstellunglehramt2026@uibk.ac.at aufnehmen und sich beraten lassen, um dann ggf. einen Wechsel im Sommersemester 2026 vorzunehmen.
Welche Regelungen gelten für Erweiterungsstudien?
Sollten Sie ein Erweiterungsstudium (3. Fach - §54b UG) belegen, gelten die gleichen Übergangsbestimmungen und Wechselmöglichkeiten wie für das Bachelor- und Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung).
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie die zuständigen Stellen. Wir können hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben, da jeder Fall anders gelagert ist.
Semesterzählung: wird fortgesetzt
Studienwechsel: keiner
Bei evtl. durch den Umstieg entstandenen Schwierigkeiten (Anspruchsdauer wird ja bei freiwilligem Umstieg eigentlich „verkürzt“) können sich Studierende jedenfalls an Patricia Carli oder an Gerhard Lischka (Referatsleitungen) melden.
Empfehlung? Direkt Kontakt aufnehmen
(Auskunft Studienbeihilfenstelle Innsbruck, 26.8.2025)
Gibt es bei einem Wechsel Nachteile mit Familienbeihilfe/Stipendium/Finanzamt?
Die aktuellen Infos zu diesen Themen hat immer das ÖH-Beratungszentrum.
Muss die STEOP bei einem Wechsel in das Curriculum NEU nachgeholt werden?
Ausschließlich dann, wenn dafür keine gültige Leistung im Bachelorstudium (ALT) erbracht wurde, die anerkannt werden kann.
Ja. Sofern diese auf der Anerkennungsverordnung als solche angeführt sind bzw. gegebenenfalls im Rahmen der Interdisziplinären Kompetenzen bzw. als Einzelfallanerkennungen.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Umstellung wenden?
Bei Fragen zur Ummeldung Ihres Bachelor- oder Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung können Sie sich an die Kolleg:innen von der Studienabteilung der Universität Innsbruck wenden: https://www.uibk.ac.at/de/studienabteilung/
Bei
• Fragen zur Auswahl von Lehrveranstaltungen im Studienjahr 2025/26,
• Beratung bzgl. möglicher Konsequenzen eines Wechsels oder
• grundsätzlichen Fragen in Bezug zu den fachlichen und fachdidaktischen Teilen der neuen Studienangebote wenden Sie sich bitte an die Studienbeauftragten Ihrer Fächer bzw. der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/studienbevollmaechtigte.html.de
Bei Fragen bzgl. Anerkennungen für den Bereich der Interdisziplinären Kompetenzen im Masterstudium wenden Sie sich bitte an wahlmodule-master-la@uibk.ac.at
Ansonsten immer gerne auch an das Lehramtsbüro unter umstellunglehramt2026@uibk.ac.at